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    Gründer Aktuell
    Home » SkAInet Systems – BaFin ermittelt!
    Rechtsformen

    SkAInet Systems – BaFin ermittelt!

    adminBy adminFebruar 1, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Von der Onlinehandelsplattform skainetsystems.com bzw. Cermak LLC werden insbesondere Forex-Geschäfte angeboten.

    Auf der Homepage wird dargestellt, dass SkAInet Systems der zuverlässige Partner von einem in der schnelllebigen Welt des Forex-Handels sei und man sich als hochmoderne Plattform, die von fortschrittlicher Technologie angetrieben wird, auf die Bereitstellung von Hochfrequenz-Handelsrobotern spezialisiert habe, die speziell für den Forex-Markt entwickelt wurden.

    Auch wird damit geworben, dass man uns zu SkAInet Systems begleiten und die Zukunft des Forex-Handels erleben soll und man das Fachwissen und die hochmoderne Technologie Erfolg von einem auf den Finanzmärkten vorantreiben soll und dass man mit SkAInet Systems nicht nur handeln würde, sondern in ein in eine intelligentere und effizientere Zukunft investieren würde.

    Für Anleger ist aber Vorsicht wegen einer Warnung der BaFin geboten.

    Zu SkAInet Systems Warnung der BaFin

    Vor Anlagen bei Cermak LLC über skainetsystems.com hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin einen Warnhinweis veröffentlicht, da ohne ihre Genehmigung Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen offeriert werden.

    SkAInet Systems ohne Erlaubnis der BaFin

    Die Offerte von Forex-Geschäften stellt einen Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dar, so dass zum Ausführen einer derartigen Wertpapierdienstleistung die Anbieter dafür eine Genehmigung der BaFin besitzen müssen.

    Die Verantwortlichen von skainetsystems.com bzw. Cermak LLC haben aber über keine Erlaubnis der BaFin.

    Weiter Hinweise zu mangelnder Seriosität von SkAInet Systems

    Auf der Homepage gibt es kein ein Impressum und als Betreibergesellschaft wird nur eine Cermak LLC angegeben.

    Die Webseite ist auch erst ca. 9 Monate alt und die Betreiber verbergen ihre Identität hinter einem Anonymisierungsdienst.

    Der Warnhinweis der Bafin ist ohnehin auch für deutliches Zeichen für die fehlende Seriosität von SkAInet Systems.

    Optionen für Anleger von SkAInet Systems

    Investoren sollten sich zeitnah an einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt wenden, wenn eine Auszahlung von Guthaben vom Handelskonto nicht möglich ist oder dafür unseriöser weise weitere Einzahlungen verlangt werden.

    Für Anleger wichtig ist, dass sich bei einem unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen oder Bankgeschäften ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15 WpIG bzw. § 32 Kreditwesengesetz (KWG) begründen lassen kann.

    Wenn Anleger getäuscht werden, können weitere Schadensersatzforderungen aus unerlaubter Handlung entstehen.

    Wenn Sie Probleme mit Investitionen über SkAInet Systems haben, können Sie sich für ihre Fragen und eine rechtliche Beratung gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die betroffene Investoren unterstützt.

    Die Kanzlei vertritt viele Anleger gegenüber unseriösen Plattformen, vor allem auch bei Betrugsfällen im Bereich CFDs, Kryptowährungen oder Forex.

    Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

    Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

    Stand: 28.01.2025



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