Für Anleger mag es zunächst einmal einladend klingen, wenn auf der Homepage sfocl-global.com dargestellt wird, dass es das Ziel sei, durch die Bereitstellung einzigartiger Dienstleistungen und Lösungen eine führende Rolle zu übernehmen, die den Erfolg jedes Kunden auf seinem finanziellen Weg fördert.
SFOCL beschreibt sich als vertrauenswürdiger und zuverlässiger Broker, der von amerikanischen Aufsichtsbehörden, des MSB Financial Enforcement Bureau (MSB) und der NFA reguliert würde.
Das Angebot von SFOCL Global erstreckt sich von Differenzkontrakte auf verschiedenste Basiswerte, wie Rohstoffe, Aktien etc. und Forex-Geschäfte.
Anleger sollten aber vor Investitionen bei SFOCL auf der Hut sein.
Denn zu SFOCL Global eindringliche Warnung der BaFin
Vor SFOCL und anderen Identischen Webseiten, die mit dem Slogan „Verdienst Ihr Vertrauen Geringe Spreads Plattform SFOCL (oder Name anderer Plattform) Bieten Sie Ihren Kunden eine breite Palette von CFD-Handelsprodukten wie Devisen, Metalle und Rohstoffe, Aktienindizes usw.“ werben, warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, da ohne ihre Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden.
Wer nämlich deutschen Anlegern CFDs oder Forex-Geschäfte offeriert, benötigt für derartige Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) eine Genehmigung der BaFin.
SFOCL hat aber keine Lizenz der BaFin.
Weitere Gründe für mangelnde Seriosität von SFOCL Global
Soweit eine Regulierung durch die amerikanischen Aufsichtsbehörden MSB und NFA vorgegeben wird, sind diese überhaupt nicht für die Regulierung der von SFOCL angebotenen Anlagen zuständig.
Verbraucher werden insoweit also in die Irre geführt.
Bedenken begegnet auch, dass auf der Homepage ein Impressum mit Angaben zu den Verantwortlichen fehlt.
Ein Warnsignal ist auch, dass die Betreiber von SFOCL einige andere identische Webseiten mit nur einer anderen Domain betreiben.
Schon die dringende Warnung der BaFin sollte Anleger zu höchster Vorsicht mahnen.
Möglichkeiten für Anleger von SFOCL Global
Investoren, die bei SFOCL Global investiert haben und Probleme haben bzw. der Ansicht sind, geschädigt worden zu sein sollten sich wissen, dass ihnen rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Das unerlaubte Betreiben von Wertpapierdienstleistungen durch die Betreiber von SFOCL kann Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. BGB i.V.m. § 15 WpIG auslösen. Betroffene Anleger können Schadensersatz fordern, sofern sie durch das unlizenzierte Geschäft der Plattform finanzielle Verluste erlitten haben.
Zudem könnte der Tatbestand des Betruges gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB erfüllt sein.
Wenn Anleger durch falsche Angaben, etwa über die Regulierung, getäuscht werden sie können sie ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen.
In derartigen Fällen ist die die frühzeitige Einschaltung eines Anwalts, der die individuellen Ansprüche der betroffenen Anleger prüfen und rechtliche Schritte einleiten kann, ratsam.
Die rechtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Plattformen wie SFOCL erfordert fundiertes Fachwissen und Erfahrungen im Bereich des Kapitalanlagerechts.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die von SFOCL Global geschädigt wurden und bietet umfassende Analyse und Unterstützung. Dabei wird nicht nur bei der Beweissicherung geholfen, sondern auch bei der konkreten Realisierung der Ansprüche.
Die Handelsplattform SFOCL weist einige Anzeichen auf, die auf unseriöse Geschäftspraktiken hindeuten.
Sollten Sie Anlagen bei SFOCL getätigt haben und vermuten, dass Sie Opfer von Betrug geworden sind, nehmen Sie am besten umgehend Kontakt zu einem Anwalt auf. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner steht Ihnen in solchen Fällen zur Seite und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und finanzielle Verluste bestmöglich zu kompensieren.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.
Stand: 03.07.2025