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    Home » Selbstbehalt in der Privatinsolvenz – Was Ihnen bleiben muss
    Rechtsformen

    Selbstbehalt in der Privatinsolvenz – Was Ihnen bleiben muss

    adminBy adminJuli 2, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Wenn Sie sich in einer Privatinsolvenz befinden oder sich darauf vorbereiten, spielt der sogenannte Selbstbehalt eine zentrale Rolle. Damit ist der Geldbetrag gemeint, der Ihnen während der Schuldentilgung zum Leben zusteht. Er stellt sicher, dass Sie auch während des Insolvenzverfahrens finanziell abgesichert sind und Ihr Existenzminimum gewahrt bleibt. Wie viel Ihnen zum Leben bleiben muss, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

    So groß ist der Selbstbehalt während der Privatinsolvenz

    Der Selbstbehalt ist der Betrag, der Ihnen monatlich mindestens zusteht, um Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Alles, was darüber hinausgeht, kann – abhängig von Ihrer Einkommenshöhe und möglichen Unterhaltspflichten – zur Schuldentilgung herangezogen werden. 

    Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Pfändungstabelle nach § 850c ZPO, die jährlich angepasst wird. Entscheidend sind hierbei: 

    1. Ihr Nettoeinkommen sowie 
    2. die Zahl der Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten Personen. 

    Für alleinstehende Personen ohne Unterhaltspflichten liegt der aktuelle Selbstbehalt beispielsweise bei rund 1.560 Euro netto (Stand: Juni 2025). Wenn Sie unterhaltspflichtig sind – etwa gegenüber Ihrem Kind oder Ehepartner –, profitieren Sie von einem höheren Freibetrag. Dieser erhöht sich mit jeder weiteren unterhaltsberechtigten Person.

    Selbstbehalt in der Privatinsolvenz einfach sichern

    Um Ihren Selbstbehalt im Alltag zu sichern, empfehlen wir dringend, ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten. Dieses schützt automatisch den jeweils geltenden Freibetrag auf Ihrem Konto – selbst bei einer laufenden Pfändung. Die Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein P-Konto ist unkompliziert und sollte möglichst frühzeitig erfolgen.

    In besonderen Fällen wie: 

    • außergewöhnlich hohen Wohnkosten,
    • krankheitsbedingten Ausgaben oder 
    • erhöhtem Bedarf 

    lässt sich Ihr Selbstbehalt individuell anpassen. 

    Rechtzeitige rechtliche Hilfe bei Privatinsolvenz wichtig

    Befinden Sie sich in der Privatinsolvenz, sollten Sie Ihre finanzielle Situation genau prüfen und Ihren Selbstbehalt anhand der Pfändungstabelle ermitteln. Ein P-Konto hilft, diesen Betrag zu sichern. Wenn Sie zusätzlich auch noch Unterhalt zahlen oder mit besonderen Belastungen zu kämpfen haben, zögern Sie nicht, sich professionelle Hilfe zu suchen. Eine gute Rechtsberatung schützt Sie vor unrechtmäßigen Pfändungen und sichert Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit im Insolvenzverfahren. Sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen kompetent und diskret weiter.



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