In München und ganz Deutschland ist Schwarzarbeit ein weit verbreitetes Phänomen, das sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern erhebliche rechtliche Probleme bereiten kann. Aber was genau bedeutet Schwarzarbeit, welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen und welche Rechte haben Betroffene? Dieser Rechtstipp klärt über die wichtigsten Aspekte auf und zeigt, warum eine professionelle Rechtsberatung unerlässlich ist.
Was ist Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit bezeichnet die Ausübung von Tätigkeiten, die gegen gesetzliche Melde-, Steuer- oder Beitragspflichten verstoßen. Laut § 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) liegt Schwarzarbeit insbesondere vor, wenn Arbeiten ausgeführt werden und dabei:
- Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt werden,
- Steuern hinterzogen werden,
- Der Mindestlohn nicht eingehalten wird,
- Gewerbliche Tätigkeiten ohne Anmeldung erfolgen,
- Pflichtige Meldungen unterlassen werden.
Strafrechtliche Konsequenzen
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können sich durch Schwarzarbeit strafbar machen. Wichtige Strafnormen sind dabei:
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB): Arbeitgeber, die Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen, können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Wer Steuern verkürzt oder nicht abführt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
- Ordnungswidrigkeiten nach dem SchwarzArbG: Je nach Verstoß drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro.
Risiken für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die schwarz arbeiten, riskieren:
- Keine soziale Absicherung im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfall,
- Keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Rente,
- Strafrechtliche Verfolgung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung,
- Rückzahlung erhaltenen Arbeitslosengeldes oder Sozialhilfe.
Risiken für Arbeitgeber
Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen, müssen mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Nachzahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
- Geld- oder Freiheitsstrafen,
- Gewerbeuntersagung und Entzug von Genehmigungen,
- Imageverlust und Vertrauensschaden.
Ihre Rechte als Beschuldigter
Wenn Sie eines Verstoßes im Zusammenhang mit Schwarzarbeit beschuldigt werden, haben Sie Rechte, die Sie kennen sollten:
- Aussageverweigerungsrecht: Sie müssen sich nicht selbst belasten und können die Aussage verweigern (§ 136 StPO)
- Recht auf Verteidigung: Sie haben das Recht, jederzeit einen Anwalt hinzuzuziehen (§ 137 StPO)
- Einsicht in die Ermittlungsakte: Ihr Verteidiger kann die Akten einsehen und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln.
Warum Sie einen Anwalt hinzuziehen sollten
Die Vorwürfe rund um Schwarzarbeit sind komplex und können schwerwiegende Folgen haben. Ein erfahrener Anwalt kann:
- Die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe prüfen,
- Sie über Ihre Rechte aufklären,
- Mit den Behörden kommunizieren und eventuell eine Einstellung des Verfahrens erreichen,
- Ihnen helfen, Strafen zu mildern oder zu vermeiden.
Besonders in München, wo die Behörden intensiv gegen Schwarzarbeit vorgehen, ist eine professionelle Verteidigung entscheidend.
Wie wir Ihnen helfen können
Als erfahrene Strafverteidiger in München stehen wir Ihnen zur Seite. Wir bieten:
- Individuelle Beratung und Begleitung im gesamten Verfahren,
- Erarbeitung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie,
- Schnelles Handeln, um negativen Konsequenzen vorzubeugen.
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