Ein Immobilienkauf ist kein Alltagsgeschäft – und Fehler im Kaufvertrag können teuer werden. Wir zeigen, warum eine frühzeitige anwaltliche Prüfung des Immobilien-Kaufvertrags so wichtig ist und was im Ernstfall auf dem Spiel steht.
Warum Sie den Immobilien-Kaufvertrag vom Anwalt prüfen lassen sollten
Der Kaufvertrag ist das rechtliche Fundament jeder Immobilienübertragung. Was auf den ersten Blick wie eine reine Formsache erscheint, kann weitreichende finanzielle und rechtliche Folgen haben – etwa wenn zentrale Punkte fehlen oder unklar geregelt sind.
Typische Fallstricke:
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fehlende Auflassungsvormerkung im Grundbuch
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unklare Regelungen zu Mängeln, Übergabe oder Zahlungsmodalitäten
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Sondervereinbarungen, die nicht notariell beurkundet sind und damit unwirksam sein können
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Klauseln zu Rücktrittsrechten oder Rückabwicklung, die fehlen oder einseitig formuliert sind
Praxisbeispiel aus unserer Kanzlei: Kauf ohne Vormerkung – Verlust von 370.000 €
Ein Mandant hatte privat ein Haus gekauft. Der Kaufvertrag wurde notariell beurkundet – aber eine Auflassungsvormerkung wurde nicht eingetragen. Die vereinbarte Anzahlung von 370.000 € wurde kurze Zeit später überwiesen. Kurz darauf meldete der Verkäufer Insolvenz an.
Was dann geschah:
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Der Mandant war nicht als Käufer im Grundbuch gesichert
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Das Insolvenzverfahren stoppte die Eigentumsübertragung
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Die gezahlte Summe wurde zur Insolvenzmasse – kein Schutz, kein Vorrang
Ergebnis: Unser Mandant stand mit einem rechtlich wirksamen Kaufvertrag, aber ohne Immobilie und ohne Rückzahlung da. Die Zahlung war faktisch verloren. Der Schaden hätte mit einer anwaltlichen Vertragsprüfung verhindert werden können.
Die Auflassungsvormerkung: Kleiner Eintrag, große Wirkung
Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer im Grundbuch ab – noch vor der endgültigen Eigentumsübertragung. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie erneut verkauft, belastet oder im schlimmsten Fall in die Insolvenz geht, ohne dass der Käufer abgesichert ist.
Wichtig: Die Vormerkung muss ausdrücklich im Notarvertrag geregelt und ins Grundbuch eingetragen werden. Fehlt sie, ist Ihr Geld im Ernstfall ungeschützt.
Wann und wie sollte man den Immobilien-Kaufvertrag prüfen lassen?
Die Prüfung sollte vor dem Notartermin erfolgen – oder spätestens, sobald der Vertragsentwurf vorliegt. Dann haben Sie noch die Möglichkeit, Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen.
Typischer Ablauf in unserer Kanzlei:
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Vertragsentwurf einreichen (z. B. per E-Mail oder Upload)
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Juristische Prüfung durch spezialisierten Anwalt
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Schriftliche Einschätzung mit Empfehlungen und ggf. Formulierungsvorschlägen
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Optional: Begleitung zum Notartermin oder Verhandlung mit der Gegenseite
Welche Punkte sollten besonders geprüft werden?
Ein erfahrener Anwalt achtet insbesondere auf:
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Vormerkung und Grundbuchsicherung
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Regelungen zu Mängelrechten
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Fälligkeit des Kaufpreises und Zahlungsmodalitäten
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Rücktritts- und Rückabwicklungsrechte
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Sondervereinbarungen (z. B. Inventar, Mietverhältnisse, Rechte Dritter)
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Vereinbarungen zu Steuern, Kosten und Gebühren
Was kostet die Prüfung eines Immobilien-Kaufvertrags?
Die Kosten richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Bei einem Objekt mit 500.000 € Kaufpreis liegt das anwaltliche Honorar für die Vertragsprüfung in der Regel bei ca. 900 EUR.
Wir bieten Ihnen gerne eine transparente Pauschale für die Vertragsprüfung an – inklusive schriftlicher Zusammenfassung.
Fazit: Immobilien-Kaufvertrag prüfen lassen – Ihre Sicherheit vor der Unterschrift
Der Kaufvertrag entscheidet über Rechte, Pflichten und Sicherheiten – und damit über Ihr Geld und Ihre Immobilie. Vertrauen Sie nicht allein auf den Notar, sondern lassen Sie den Vertrag durch unsere Kanzlei rechtlich und individuell prüfen.
💡 Schon ein fehlender Satz kann Sie hunderttausende Euro kosten.
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