Facebook-Datenleck? Jetzt Ansprüche sichern. Warum die Anmeldung zur vzbv-Sammelklage sicherer über eine Anwältin erfolgen sollte – ich erkläre es Ihnen.
Das Facebook-Datenleck von 2021 beschäftigt Millionen Betroffene in Deutschland weiterhin – und bietet jetzt die einmalige Gelegenheit, unkompliziert Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Im Dezember 2024 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Sammelklage gegen Meta Platforms Ltd. eingereicht. Betroffene können sich seit Mai 2025 offiziell beim Bundesamt für Justiz (BfJ) in das Klageregister eintragen.
Doch viele unterschätzen, wie wichtig eine korrekte, vollständige und rechtssichere Anmeldung ist – und welche Fehler hier langfristig zum Verlust von Ansprüchen führen können. Genau deshalb rate ich dringend dazu, die Anmeldung nicht einfach „auf eigene Faust“ vorzunehmen, sondern anwaltlich begleiten zu lassen.
In diesem Artikel erkläre ich Ihnen:
- Warum jetzt Handlungsbedarf besteht
- Was Sie durch eine falsche Anmeldung riskieren
- Warum Sie besser mit anwaltlicher Unterstützung vorgehen sollten
- Wie ich Sie dabei effizient begleite
Hintergrund: Was ist passiert?
Im Jahr 2021 gelangten die Daten von weltweit 530 Millionen Facebook-Nutzer:innen durch ein massives Sicherheitsleck ins Internet. Darunter Namen, Telefonnummern, Facebook-IDs, teilweise auch E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Wohnorte und Beziehungsstatus. Auch Nutzer:innen aus Deutschland waren in großer Zahl betroffen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im November 2024 klargestellt: Bereits der Kontrollverlust über diese Daten reicht für einen Anspruch auf Schadenersatz aus. Mindestens 100 Euro stehen jedem zu, der betroffen ist – unabhängig von konkretem Missbrauch. In besonders schweren Fällen hält der vzbv sogar 600 Euro für angemessen.
Warum sollten Betroffene jetzt aktiv werden?
Die Klage des vzbv ist als Musterfeststellungsklage ausgestaltet. Sie ermöglicht es Betroffenen, ohne eigene Klage Teil eines Verfahrens zu werden. Wer sich in das Klageregister einträgt, sichert sich:
- Schutz vor Verjährung – egal, wie lange das Verfahren dauert
- Teilnahme am Verfahren ohne eigenes Prozesskostenrisiko (die Verfahrenskosten trägt der vzbv als klagende Partei)
- Die Chance auf Schadenersatz – auch ohne individuellen Nachweis konkreter Schäden
Doch Vorsicht: Wer sich nicht anmeldet, verliert seine Ansprüche unwiderruflich. Das Gesetz sieht keine nachträgliche Möglichkeit der Geltendmachung außerhalb der Frist mehr vor.
Die Anmeldung ist einfach? Leider ein gefährlicher Irrtum
Auf den ersten Blick wirkt die Anmeldung beim Klageregister simpel. Ein Online-Formular, ein paar Felder ausfüllen, fertig – oder?
In der Praxis zeigt sich, dass gerade bei der Anmeldung zur Sammelklage viele Betroffene Fehler machen:
- Unvollständige oder fehlerhafte Angaben
Fehlende Pflichtangaben oder fehlerhafte Daten (z. B. falsche Facebook-ID, abweichende Telefonnummer) können dazu führen, dass Ihre Anmeldung später als unwirksam gilt. - Unklare Anspruchsgrundlagen
Wer seine Anmeldung falsch formuliert oder unvollständig begründet, riskiert, dass seine Ansprüche nicht korrekt berücksichtigt werden – gerade bei den höheren Schadenersatzsummen von 600 Euro. - Verpasste Fristen
Viele unterschätzen, wie eng die Fristen bemessen sind. Gerade nach der mündlichen Verhandlung bleiben nur noch wenige Wochen für eine Nachmeldung. Versäumnisse führen zum vollständigen Verlust Ihrer Ansprüche. - Keine Kontrolle über den Fortgang des Verfahrens
Wer sich ohne anwaltliche Unterstützung anmeldet, verliert leicht den Überblick über Verfahrensschritte, Fristen und Chancen.
Warum rate ich zur anwaltlichen Unterstützung?
Auch wenn die Anmeldung grundsätzlich selbst vorgenommen werden kann, empfehle ich Ihnen, dies nicht ohne professionelle Hilfe zu tun.
Hier die wichtigsten Gründe, warum die Anmeldung über meine Kanzlei der sicherere Weg ist:
- Fehlerfreie und vollständige Anmeldung
Ich sorge dafür, dass alle relevanten Daten vollständig, korrekt und juristisch wasserdicht ins Register eingetragen werden – inklusive der richtigen Anspruchsbegründung für höhere Entschädigungen. - Individuelle Prüfung Ihres Falls
Nicht jede Betroffenheit ist gleich. Wenn in Ihrem Fall sensible Daten wie Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Beziehungsstatus oder Wohnort offengelegt wurden, bestehen deutlich höhere Ansprüche. Ich prüfe Ihren Fall individuell und sichere diese Ansprüche sauber ab. - Absicherung gegen Formfehler und Fristversäumnisse
Ich übernehme für Sie die rechtzeitige und formgerechte Eintragung, kontrolliere Fristen und stelle sicher, dass Ihre Rechte umfassend gewahrt bleiben. - Laufende Vertretung während des Verfahrens
Das Klageregister allein schützt zwar vor Verjährung – aber nicht davor, dass Meta oder das Gericht Einwände gegen Ihre Anmeldung erheben. Ich begleite Sie durch alle Phasen des Verfahrens und reagiere sofort auf etwaige Komplikationen. - Optimale Vorbereitung für eine spätere Einzelklage
Sollte es sinnvoll oder notwendig werden, später eigene weitergehende Ansprüche durchzusetzen, sind Sie mit meiner Vertretung bereits perfekt vorbereitet. Ich kann für Sie ohne Zeitverlust in ein individuelles Verfahren einsteigen. - Rechtssichere Dokumentation Ihrer Ansprüche
Ich stelle sicher, dass Ihre Anmeldung und alle relevanten Belege sauber dokumentiert und für den gesamten Verfahrensweg gesichert sind.
Achtung: Die Teilnahme an der vzbv-Klage ist für Prozessbeteiligte kostenfrei – aber Ihre Anmeldung braucht anwaltliche Präzision
Wichtig: Die Kosten des Prozesses trägt der vzbv als Kläger – nicht die Teilnehmer:innen des Klageregisters.
Dennoch bleibt die Anmeldung Ihre eigene Verantwortung.
Der vzbv übernimmt keine Haftung für fehlerhafte oder unwirksame Anmeldungen.
Deshalb biete ich Ihnen eine anwaltliche Begleitung der Anmeldung inklusive Prüfung Ihres Falls an. So können Sie sicher sein, dass Ihre Anmeldung korrekt und vollständig ist, keine Frist versäumt wird und alle möglichen Ansprüche gesichert sind.
Die Kosten für diese anwaltliche Leistung erläutere ich Ihnen transparent im Vorfeld. Sie haben damit volle Kostenkontrolle – ohne Überraschungen.
Fazit: Jetzt handeln – aber nicht unüberlegt
Das Facebook-Datenleck betrifft Millionen Menschen. Doch nur, wer jetzt aktiv wird, kann seine Rechte sichern und Schadenersatzansprüche durchsetzen. Die Anmeldung ins Klageregister ist der erste Schritt – aber einer, der gut überlegt und rechtssicher erfolgen sollte.
Vermeiden Sie typische Fehler, riskieren Sie keine unwirksame Anmeldung und sichern Sie sich Ihre Ansprüche in voller Höhe. Ich unterstütze Sie dabei effizient, rechtssicher und individuell.
Ich kümmere mich um die korrekte Anmeldung und sichere Ihre Rechte – damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Melden Sie sich jetzt – über Anwalt.de, per E-Mail kontakt@rexus-recht.de, telefonisch oder direkt über meine Kanzleihomepage.
Je schneller Sie handeln, desto besser sind die Erfolgsaussichten.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Worum geht es bei der Klage?
Es geht um Schadenersatz für das Datenleck bei Facebook 2021, bei dem 530 Millionen Nutzerdaten öffentlich wurden.
Wer kann teilnehmen?
Alle Personen mit Facebook-Profilen aus den Jahren 2018/2019, die damals ihre Telefonnummer hinterlegt hatten.
Wie viel Schadenersatz ist möglich?
Mindestens 100 Euro, in besonderen Fällen bis zu 600 Euro.
Was kostet die Teilnahme?
Nichts. Die Teilnahme am Musterverfahren ist kostenlos.
Wie verhindere ich die Verjährung?
Durch die Anmeldung im Klageregister beim BfJ. Ohne diese Anmeldung verjähren Ihre Ansprüche.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das ist offen. Die erste mündliche Verhandlung findet im Oktober 2025 statt. Das Verfahren kann sich über mehrere Jahre ziehen.