Heiz Analytics wirbt mit gefälschter FINA-EU-Lizenz. Lesen Sie, warum die BaFin warnt, welche Risiken drohen und wie Sie Verluste zurückholen.
Inhalt
- Heiz Analytics: Was verspricht die Plattform?
- Die BaFin-Warnung vom 12.03.2025
- Betrugsmerkmale: Darauf sollten Sie achten
- Rechtliche Grundlage: Verstoß gegen das KWG
- Handlungsempfehlungen für geschädigte Anleger
- Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung
- Über unsere Kanzlei
Heiz Analytics: Was verspricht die Plattform?
Heiz Analytics (heiz-analytics.com) lockt Anleger mit Angeboten zur Geldanlage und zum Handel mit Forex-Geschäften und Kryptowährungen. Verschiedene Kontomodelle sollen „professionelles Trading“ bereits ab kleinen Einlagen ermöglichen. Die Betreiber behaupten zudem…
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eine Lizenz der „European Financial Authority (FINA EU)“ zu besitzen.
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eine Niederlassung in München, Friedenheimer Brücke 20-24, zu unterhalten. Vorab: Es handelt sich tatsächlich um einen Mietbüro-Service.
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rund-um-die-Uhr-Support via support@heiz-analytics.com anzubieten.
Doch schon ein schneller Faktencheck zeigt, dass diese Angaben irreführend sind.
Die BaFin-Warnung vom 12.03.2025
Am 12. März 2025 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine offizielle Warnmeldung:
Unbekannte Betreiber bieten auf heiz-analytics.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die angebliche Aufsicht durch eine FINA EU existiert nicht.
Die BaFin betont, dass eine FINA EU keine anerkannte Wertpapieraufsichtsbehörde ist. Wer auf eine angebliche Registrierung vertraut, handelt auf eigenes Risiko!
Betrugsmerkmale: Darauf sollten Sie achten
Heiz Analytics zeigt gleich mehrere rote Flaggen, die typisch für Online-Anlagebetrug sind:
Warnsignal | Bedeutung für Sie |
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Fehlendes rechtsverbindliches Impressum | Keine transparente Betreibergesellschaft, keine Handelsregisternummer. Sie wissen nicht, mit wem Sie es in Wirklichkeit zu tun haben! |
Nicht existente Lizenz (FINA EU) | Die angebliche Regulierung dient nur der Gewinnung Ihres Vertrauens. |
Unerlaubtes Angebot von Finanz- und Kryptodiensten | Verstoß gegen § 32 KWG – es existiert keine deutsche Erlaubnis |
Schwierige Auszahlungen | Mandanten berichten von eingefrorenem Guthaben und fehlenden Antworten auf Rückzahlungswünsche |
Druck durch „Account-Manager“ | Psychologischer Stress, um höhere Einzahlungen zu erzwingen |
Prüfen Sie bei jeder Plattform stets das Impressum, Lizenzangaben und Warnlisten der BaFin, der ESMA und anderer EU-Aufseher.
Rechtliche Grundlage: Verstoß gegen das KWG
Weil Heiz Analytics ohne BaFin-Erlaubnis arbeitet, liegt ein unerlaubtes Erbringen von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen (§ 32 KWG) vor. Konsequenzen:
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Schadensersatzanspruch: Geschädigte Anleger können nach bürgerlichem Recht Schadensersatz einfordern.
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Strafbarkeit: Verantwortliche Personen riskieren mehrjährige Freiheitsstrafen.
Handlungsempfehlungen für geschädigte Anleger
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Dokumentieren Sie alle Chats, E-Mails, Kontoauszüge und Zahlungsbelege.
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Sperren Sie weitere Einzahlungen – überweisen Sie kein zusätzliches Geld.
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Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei bzw. bei der Staatsanwaltschaft.
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Kontaktieren Sie Ihre Bank oder Zahlungsdienstleister, um Rückbuchungen zu prüfen.
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Sichern Sie rechtliche Hilfe – idealerweise im Rahmen meiner kostenfreien Ersteinschätzung.
Aktuell: Ich betreue bereits Mandaten in diesem Fall – kontaktieren Sie mich, falls auch Sie anwaltliche Unterstützung suchen!
Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung
Ich, Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, unterstütze Sie mit einer kostenfreien Ersteinschätzung und prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Allein eine Strafanzeige zu stellen, genügt meist nicht, um Ihr Kapital zurückzuerhalten. In vielen Fällen ist ein gezieltes juristisches Vorgehen nötig, um mögliche Ansprüche gegen die Anbieter oder deren Helfer durchzusetzen.
Ich habe bereits zahlreichen Mandanten geholfen, hohe Geldsummen von dubiosen Plattformen und Finanzdienstleistern zurückzuerlangen.
Wir gehen dabei nicht nur gegen die vermeintlichen Anbieter vor, sondern prüfen auch Ansprüche gegen Kontoinhaber und involvierte Banken. Zudem stellen wir gerne eine kostenlose Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um mögliche Kostendeckungen abzuklären.
Über unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist seit 2002, also seit über 20 Jahren, auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger gegen unseriöse Finanzanbieter und Online-Betrüger.
Ihr Kontakt: Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA
E-Mail: kurdum@dr-spaeth.com
Telefon: +49 (0)30 / 88 70 16 17
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder auch von diesem möglicherweise betrügerischen Vorgehen betroffen sind. Gemeinsam finden wir heraus, welche Schritte sinnvoll sind, um Ihr investiertes Kapital zu schützen oder zurückzuerlangen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist die Sichtung aller relevanten Unterlagen und eine persönliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt erforderlich.