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    Home » Sammelklage gegen Corona-Rückforderungen – geht das überhaupt?
    Rechtsformen

    Sammelklage gegen Corona-Rückforderungen – geht das überhaupt?

    adminBy adminMai 3, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Sammelklage gegen Corona-Rückforderungen? Warum das in Deutschland so nicht funktioniert

    Die Rückforderung der Corona-Hilfen in Bayern hat viele Unternehmen hart getroffen. In den Medien liest man nun häufiger von einer möglichen „Sammelklage“ gegen den Staat – doch was ist eigentlich eine Sammelklage? Und ist so etwas in Deutschland überhaupt möglich?

    Wir klären auf – und zeigen, wie sich Betroffene trotzdem gemeinsam wehren können.

    Was ist eine Sammelklage – und woher kommt das Konzept?

    Der Begriff „Sammelklage“ stammt ursprünglich aus dem US-amerikanischen Rechtssystem. Dort können sich mehrere Personen mit gleichgelagerten Ansprüchen zusammenschließen, um gemeinsam gegen ein Unternehmen, eine Behörde oder den Staat zu klagen – oft als sogenannte „Class Action“. Das Ziel: Ein einziger Prozess für viele Betroffene, um Zeit, Kosten und Aufwand zu sparen.

    Solche Sammelklagen sind in den USA fester Bestandteil der Rechtspraxis – etwa gegen Pharmakonzerne, Autokonzerne oder Finanzdienstleister.

    Im deutschen Recht gibt es keine echte Sammelklage wie in den USA. Auch wer – wie bei den Rückforderungen der Corona-Soforthilfe – von einem massenhaften Behördenhandeln betroffen ist, muss grundsätzlich selbst aktiv werden:

    • Jede:r Betroffene muss einzeln Widerspruch einlegen oder Klage erheben

    • Fristen laufen individuell ab dem Zeitpunkt der Zustellung

    • Es gibt keine automatische Einbindung in ein Verfahren „für alle“

    Eine Ausnahme ist die sogenannte Musterfeststellungsklage – sie kann in bestimmten Fällen von Verbraucherverbänden erhoben werden, gilt aber nicht für Unternehmer oder Selbständige, die Corona-Hilfen erhalten haben.

    Was bedeutet das für Betroffene?

    Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, reicht es nicht aus, darauf zu warten, dass „jemand anderes“ klagt. Auch eine mögliche erfolgreiche Klage eines Dritten schützt Sie nicht automatisch.

    Stattdessen müssen Sie:

    • Ihren Bescheid individuell prüfen lassen

    • Die Rechtsbehelfsfrist (meist 1 Monat) beachten

    • Selbst aktiv werden – entweder per Widerspruch, per Ratenzahlungsantrag oder durch Klage

    Gemeinsam stark – auch ohne Sammelklage

    Auch wenn es in Deutschland keine Sammelklage gibt, bedeutet das nicht, dass Betroffene alleine dastehen. Viele Kanzleien – wie wir – vertreten aktuell eine Vielzahl von Mandantinnen und Mandanten mit ähnlichen Fällen. Dadurch profitieren Sie von:

    • Erfahrungswerten mit den Rückforderungsbehörden

    • Zugriff auf frühere Gerichtsentscheidungen

    • Strategien, die sich bereits in vergleichbaren Fällen bewährt haben



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