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Stuttgart, 06.02.2025 – Eine wachsende Anzahl von Anlegern setzt sich gegen die Thomas Lloyd Cleantech Fonds zur Wehr, nachdem zahlreiche Unregelmäßigkeiten bekannt geworden sind.
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt bundesweit zahlreiche betroffene Investoren, die ihre Beteiligungen rückabwickeln oder sich aktuell gegen unberechtigte Forderungen verteidigen möchten.
Besonders brisant: An Anleger der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG wurden Mahnbescheide verschickt, mit denen die Fondsgesellschaft ausstehende Einlagen geltend macht. In solchen Fällen sieht Rechtsanwalt Eser dringenden Handlungsbedarf. Anleger sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, darunter Widerruf, Kündigung oder soagr Aufrechnung, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Möglichkeiten des Widerrufs und der Kündigung:
Ein Widerruf kann insbesondere dann möglich sein, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war oder nicht ordnungsgemäß erfolgte. In solchen Fällen bleibt das Widerrufsrecht auch Jahre nach Vertragsschluss bestehen.
Zudem kann in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, insbesondere wenn fehlerhafte Beratung durch Vermittler vorliegen. Rechtsanwalt Eser weist darauf hin, dass in vielen Fällen Anleger unzureichend über Risiken oder Provisionen informiert wurden, was eine außerordentliche Beendigung der Beteiligung rechtfertigen kann.
Mahnbescheide und Aufrechnungsmöglichkeiten:
In jüngster Zeit häufen sich Fälle, in denen die Thomas Lloyd Cleantech Fonds ausstehende Einlagen per Mahnbescheid – wie bei der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG – einfordern.
Anleger sollten sich in solchen Situationen nicht vorschnell zur Zahlung drängen lassen. Vielmehr besteht oft die Möglichkeit, mit eigenen Rückabwicklungs- oder Schadensersatzansprüchen aufzurechnen. Hierdurch können bestehende Forderungen der Gesellschaft ganz oder teilweise kompensiert werden. Es empfiehlt sich, die erhaltenen Mahnbescheide genau zu prüfen und rechtzeitig zu reagieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Betroffene Anleger sollten hierzu einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kontaktieren, um ihre rechtlichen Möglichkeiten wie Widerruf, Kündigung oder Klage zu prüfen und die nötigen Schritte einzuleiten.
Rechtsanwalt Eser betreut als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits zahlreiche Anleger, die sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen und ihre rechtlichen Optionen ausschöpfen möchten. Aufgrund der Vielzahl von Fällen und der aktuellen Rechtsentwicklung rät er betroffenen Anlegern, ihre Unterlagen prüfen zu lassen und keine voreiligen Zahlungen zu leisten.
Betroffene Kapitalanlagen & Gesellschaften:
Geschlossene Fonds/Beteiligungen
- Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
- Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
- Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
- Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
Genussrechte & weitere Kapitalanlagen
- Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
- ThomasLloyd Investments GmbH
- DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH
- CT Infrastructure Holding Limited
- ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH
Wie ist der aktuelle Stand?
- Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG: Anleger warten seit 2020 auf Ausschüttungen, versprochene Nachzahlungen blieben aus, unklare Abbuchungen bei Ratensparern. Mahnbescheide wurden zum Teil schon verschickt.
- Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH: Auch hier werden Rückzahlungen verweigert.
- ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH: Ausschüttungen und Rückzahlungen bleiben aus, die Gesellschaft verweist auf Liquiditätsprobleme. Die geplante Verschmelzung mit einer niederländischen Gesellschaft könnte Klagen erschweren.
- Cleantech Infrastruktur GmbH: Nach Stopp der Zinszahlungen verweigert die Gesellschaft Rückzahlungen mit Verweis auf Liquiditätsmangel.
- CT Infrastructure Holding Limited: Anleger wurden ohne vorherige Information in eine britische Gesellschaft umgewandelt, versprochene Börsengänge blieben bisher aus.
- ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG: Rückzahlungen nach Kündigung der Anleihen bleiben aus, die Gesellschaft verweist auf einen noch laufenden Verkaufs- und Refinanzierungsprozess.
- Vermögensverwaltung: Anleger sollten prüfen, ob ein Ausstieg aus der ThomasLloyd-Anlagestrategie Ertrag PLUS über die First Capital Management Group GmbH möglich ist.
Rechtsanwalt Eser rät allen betroffenen Anlegern, sich frühzeitig juristisch beraten zu lassen. Angesichts der verweigerten Zahlungen und der nicht transparenten wirtschaftlichen Lage der Gesellschaften sollten Anleger nicht länger abwarten. Klagen auf Rückzahlung, Widerruf und Kündigungen bleiben aktuell die erfolgversprechendsten Maßnahmen. Wer betroffen ist, sollte unverzüglich handeln, um seine Investitionen zu sichern.
Rechtsanwalt Eser ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über 20 Jahre Erfahrung in der Vertretung von Anlegern. Die Kanzlei berät bundesweit in Fragen des Kapitalmarktrechts, insbesondere bei geschlossenen Fonds, gescheiterten Investments und Anlagebetrug.
Betroffene können sich für eine unverbindliche Erstberatung an die Kanzlei wenden, um ihre individuelle Situation zu besprechen und die beste Vorgehensweise zu klären.
Kontakt: Kanzlei Eser Law Lange Straße 51, 70174 Stuttgart Telefon: +49 (0) 711 217 235-0 E-Mail: info@eser-law.de