Erfolg vor dem Landgericht Stuttgart gegen die Pfando GmbH!
Lothar Matthäus wirbt seit geraumer Zeit auch für das Unternehmen Pfando, das ein sog. „sale-and-rent-back“-Modell für Eigentümer von Kfz anbietet.
Problem an der Sache: Der Kaufpreis, den der Pfando-Kunde für sein Kfz erhält, ist sehr niedrig, der Mietzins, um seinen fahrbaren Untersatz zurückzumieten, ist sehr hoch. Zudem nutzen in der Regel solche Kunden Pfandos Angebot, die schnell Geld brauchen, weil sie sich in einer Notlage befinden.
So auch mein Mandant.
Das Landgericht Stuttgart hat unserer Klage auf Rückabwicklung sowohl des Kauf-, als auch des Mietvertrages vollumfänglich stattgegeben.
Das Gericht folgte meiner Argumentation: Der geschlossene Kaufvertrag ist als wucherähnliches Geschäft sittenwidrig, damit nichtig und rückabzuwickeln. Dies ist gem. § 138 I BGB immer dann der Fall, wenn das Rechtsgeschäft nach seinem Gesamtbild mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist. Hierbei ist nicht nur zu berücksichtigen, wie sich der Vertrag objektiv darstellt, sondern eben auch die Umstände, die zu seiner Vornahme geführt haben (dies ist ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. nur Urt. v. 16.11.2022, VIII ZR 436/21). Daher muss nicht zwingend der Wuchertatbestand aus § 138 II BGB erfüllt sein.
Es kann auch ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestehen und ein weiterer Umstand hinzukommen, der den Vertrag nach Zusammenfassung der subjektiven und objektiven Merkmale als sittenwidrig erscheinen lässt. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten – hier der Pfando GmbH – hinzugetreten ist. Dies wiederum wird angenommen, wenn der vorteilhaft Agierende die wirtschaftlich schwächere Position des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt.
Der Kaufvertrag war im vorliegenden Fall sittenwidrig, da der Kaufpreis weniger als 50% des Verkehrswerts des Fahrzeugs betrug.
Auch der Mietvertrag ist sittenwidrig. Denn die Argumentation von Pfando, es handle sich um normale Mietzinsraten von Autovermietungen, geht fehl. Es handelt sich bei Pfando gerade nicht um eine Autovermietung und es wird auch kein mit einer Autovermietung wie Sixt oder Europcar vergleichbarer Vertrag geschlossen. Der Pfando-Kunde mietet sein ehemaliges Fahrzeug für einen langen Zeitraum (im hiesigen Fall vier Monate). Das ist mit einer kurzfristigen Miete bei Sixt, etc. nicht zu vergleichen. Zudem muss Pfando auch nicht einen Fahrzeugbestand vorhalten und die Vermietung aufwendig organisieren, Buchungssysteme programmieren, etc. Daher kann der Mietvertrag von Pfando nicht mit den üblichen Mietzinsen verglichen werden, genauso wenig wie die Nacht in einem Hotel mit dem Kredit für eine Wohnung verglichen werden kann.
In der Gesamtschau sind damit beide Verträge sittenwidrig,. Somit sind sie nichtig und rückabzuwickeln. Was bedeutet das konkret?
Mein Mandant zahlt den ursprünglichen Kaufpreis zurück und erhält dafür die Fahrzeugschlüssel- und Fahrzeugpapiere sowie den bereits gezahlten Mietzins zurück. Also alles so, als seien die Verträge nie geschlossen worden.
Sind auch Sie in eine finanzielle Notlage geraten und haben einen Vertrag mit der Pfando GmbH abgeschlossen? Haben Sie das Gefühl, dass die Bedingungen unfair sind und Sie möglicherweise benachteiligt werden? Bereuen Sie Ihre Entscheidung?
So ging es auch meinem Mandanten! Nehmen Sie Kontakt zu mir auf!
Ich bin Ihr kompetenter Anwalt, der sich auf die Durchsetzung Ihrer Rechte spezialisiert hat. Mit meinem fundierten Wissen und meiner Erfahrung im Umgang mit der Pfando GmbH stehe ich Ihnen zur Seite. Gemeinsam kämpfen wir für die Rückabwicklung auch Ihres Kauf- und Mietvertrags!