Nicht jeder Beschluss ist gleich ein literarisches Ereignis – aber manchmal überrascht die Justiz mit bemerkenswerter Deutlichkeit. In einem aktuellen Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Offenbach am Main ließ Richter Dr. [Name geschwärzt] keinen Zweifel daran, wie er die rechtliche Lage einschätzt. Der Ton: sachlich bestimmt, stellenweise fast süffisant. Die Botschaft: eindeutig.
Unsere Mandantin hatte im Verlauf des Verfahrens die Hauptsache im Wesentlichen für erledigt erklärt. Das Gericht teilt diese Einschätzung ausdrücklich und regt an, auch die Gegenseite möge diesem pragmatischen Weg folgen. Besonders bemerkenswert ist dabei die Ausführung zu den vorgerichtlichen Anwaltskosten: Aus Sicht des Gerichts habe die Beklagte sich klar im Verzug befunden – und müsse deshalb auch für diese Kosten aufkommen. Die rechtliche Bewertung fällt deutlich aus, die Argumentation ist nachvollziehbar – und das Ganze wird untermalt mit einer Prise Humor.
So heißt es etwa: „Der Klägervertreter arbeitet ja wie der Blitz!“ – ein Lob, das man in dieser Form nicht alle Tage in einem amtlichen Dokument liest. Auch zum Parallelverfahren hat das Gericht eine klare Haltung: Eine abweichende Bewertung sei dort kaum zu erwarten, zumal der dort zuständige Richter einst beim Verfasser des Beschlusses als Referendar tätig war.
Für uns als Kanzlei ist dieser richterliche Hinweis nicht nur eine Bestätigung unserer anwaltlichen Einschätzung, sondern auch ein Beleg dafür, wie wichtig sorgfältige Vorbereitung und konsequente Vertretung der Mandantschaft sind. Und manchmal hilft es eben auch, wenn das Gericht den sprichwörtlichen Nagel auf den Kopf trifft.
Den vollständigen Beschluss stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Ein Blick hinein lohnt sich – juristisch, stilistisch und zwischen den Zeilen.