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    Home » Rechte, Risiken und Verträge – was Künstler 2025 beachten sollten
    Rechtsformen

    Rechte, Risiken und Verträge – was Künstler 2025 beachten sollten

    adminBy adminJuli 5, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    1. Ausgangslage

    Künstliche Intelligenz komponiert heute eigenständig Musik, die technisch hochwertig und kreativ erscheint. Für Künstler:innen birgt das erhebliche Risiken: Es entsteht zwar Musik – aber kein Urheberrecht, denn die gesetzlich erforderliche „persönliche geistige Schöpfung“ fehlt (§ 2 Abs. 2 UrhG). Ergebnis: Keine gesetzliche Kontrolle, keine Schutzmechanismen, sobald die Stücke veröffentlicht oder weiterverwendet werden.

    Praktische Auswirkung: Premiere auf Streaming, Verkauf oder sonstige Nutzung – rechtlich bleibt die Musik weitgehend „öffentlicher Raum“, außer vertraglich anders geregelt. Diese zentrale Lücke betrifft:

    • Künstler:innen, die ihre Werke selbst verbreiten,

    • Produzent:innen mit KI-Tools,

    • Labels, die exklusive Verwertungsverträge benötigen.

    2. Risikoanalyse – Was passiert ohne Rechte?

    (i) Niemand haftet bei Fehlern oder Schäden – kein Urheber, also keine Nutzungsrechte.
    (ii) Konkurrenz kann den Track nachbauen und selbst nutzen – Exklusivität fehlt.
    (iii) Lizenz-Angebote oder Plattformverträge greifen nur, wenn vorher vertraglich gestaltet.

    Das Risiko: „First come, first serve“ – wer zuerst veröffentlicht hat keine Rechtsmittel gegen Nachahmer.
    ⚠️ Mandatenzeichnung: Es geht nicht nur um Schutz, sondern darum, dass KI-Musik aktiv gesichert und verkauftwerden kann.

    3. Konkrete Handlungsoptionen – Mandatliche Gestaltungsfelder

    Maßnahme Ziel Warum unverzichtbar
    Lizenz-/Verwertungsverträge mit Labels oder Plattformen Exklusive Rechtevergabe, Klarheit über Nutzung, Vergütung Ohne Vertrag: keine rechtliche Handhabe gegenüber Dritten
    Custom-KI-Kontrolle vertraglich regeln Exakte Festlegung von Promptsteuerung, Trainingsdaten, Output-Rechten Verhindert spätere Streitigkeiten um Urheberschaft
    Co-Creation-/Joint-Production-Modelle Festlegung von Mitwirkungsrechten bei mehreren Beteiligten Verteilung von Rechten, Erstellungseigentum für Plattformen/Agenturen
    Tonträgerherstellerrecht (§ 85 UrhG) nutzen Tonträgerproduzent erhält exklusive Rechte an spezifischer Aufnahme Schafft Nutzungsvorrang, sofern Aufnahme bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt
    Geschäftsgeheimnis-Regelung Dokumentation und Verschwiegenheits-Pflicht über Produktionsmittel und KI-Outputs Juristisch schützbar ohne Urheberrecht, praktisch wirkungsvoll
    Exklusivitätsklauseln bei KI-Vocal/Nahme-Stimme Schutz der Stimme/IP gegenüber Voice-Cloning und externen Nutzungen Relevant bei Stil-Imitaten großer Stimmen

    4. Alternative Schutzinstrumente – jenseits des Urheberschutzes

    • Leistungsschutzrecht (§ 85 UrhG):
      Gilt für Tonträgererzeuger – gestaltet Exklusivität auf die Herstellung der Aufnahme (nicht das Werk). Wichtig: technische Herstellung muss im Wirtschaftsleben nachweislich erfolgen (z. B. Samplings, Releases, Broadcast).

    • Geschäftsgeheimnis:
      Wer interne Prozesse, Trainingsdaten oder spezifische Prompt-Techniken schützt, kann die Offenlegung verhindern und bei Missbrauch dagegen vorgehen (§ 17 Abs. 2 GeschGehG).

    • Vertragsrecht – zivilrechtliche Ansprüche:
      Auch ohne Urheberrecht gelten vertragliche Ansprüche gegen Plattformen oder Dritte bei Pflichtverletzung – etwa Nichterfüllung vertraglicher Exklusivitätsvereinbarungen.

    • Allgemeine Rechtsdurchsetzung:
      Vergleichsverhandlungen, Verwendungsunterbindung, Unterlassung, Schadensersatz – alles steht zur Verfügung, wenn im Vertrag umfassende Widerrufs- oder Exklusivrechte geregelt sind.

    5. Praxishinweise – So gelingt sichere Struktur 2025

    1. 301-Verwertungsverträge 2.0
      Entwickle oder überprüfe Mustervorlagen, die klar festlegen:

      • Vertragspartner: KI-Operator, Plattform, Co-Producent, usw.

      • Inhalte: Prompts, Trainingsdatensatz, Outputrechte.

      • Nutzung: Dauer, Gebiet, Exklusivität, Vergütung.

    2. Tonträgerhersteller-Recht aktiv gestalten

      • Anmeldung als Tonträgerersteller ermöglichen („Tonträger“ definieren),

      • Exklusivität bei Vervielfältigungsrechten anmelden,

      • Speicherdateien unter Kontrolle halten und protokollieren.

    3. Custom-KI-Prozess klar dokumentieren

      • Wer trainierte? Wer steuerte die Prompts?

      • Wer entscheidet über Finalisierung?
        → Dokumente verschlüsseln, Prozessaufzeichnungen anfertigen.

    4. Voice-Style Protection Agreements

      • Vereinbarung über Stimmstammdaten, Stilanwendungen.

      • Generative Nutzung kontrollieren.

      • Reputationsrisiken und Clone-Verwendung abdecken.

    5. Kommende Pflegeverträge & CI-Aspekte

      • Regelmäßige Überprüfung bei Feature-Uploads, Create-Updates

      • Anpassung bei neuen KI-Generationen und Plattformvorgaben

    6. Fazit & Call-to-Action

    „KI-Musik funktioniert – nur will sie gesichert sein.“
    Aufgrund fehlender rechtsförmlicher Schutzmechanismen braucht es kluge, frühzeitige Vertrags- und Prozessgestaltung.
    Ohne diese entsteht kein Recht – aber Verantwortung.

    Wer als Künstler:in, Produzent:in, Label oder Plattform KI-Musik nutzt, sollte jetzt handeln:

    • 💼 Lass deine Verträge prüfen oder erstellen,

    • 📁 dokumentiere deinen KI-Kreationsprozess,

    • 🔒 sichere dich juristisch durch Rahmenverträge und exklusiv-rechte Strukturierungen.

    👉 Jetzt Erstberatung vereinbaren: Wir entwickeln gemeinsam dein rechtlich belastbares KI-Musikmodell – individuell, vertraulich und mandatsklar.

    📌KI-Songs & Urheberrecht in der Praxis – Teil I 
    ▶️ https://hortmannlaw.com/digital-spezial-teil-ii-aktuelle-rechtsfragen-fur-digitale-akteure/

    Unbedingt beachten: Die Gefahr ist real – und sie kommt!

    📌 DAC 7 – Plattformmeldepflichten 2024
    ▶️ TikTok, OnlyFans & Steuern: Das Finanzamt bekommt Ihre Einnahmen automatisch gemeldet – Steuerhinterziehung § 370 AO?

    📌 DAC 8 – Creator, Plattformen & Rückflüsse ab 2025
    ▶️ Teil 1 – DAC8 & MiCA: Creator und Betrugsopfer im Visier der Finanzämter
    ▶️ Teil 2 – Warum jetzt auch die Umsatzsteuer zur Falle wird
    ▶️ Teil 3 – Datenschutz-Auskunft und Nachfassen, ohne sich selbst zu gefährden

    📚 Mehr Inhalte im Blog:
    ➡️ hortmannlaw.com/recht-risiko

    ⚖️ Projekt 370 – Analyse & Verteidigung im Steuerstrafrecht:
    ➡️ hortmannlaw.com/project-370-steuerstrafrecht-analyse



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