Im Landkreis Prignitz, auf der Bundesstraße 103 an der Auffahrt zur Autobahn, Abschnitt 78 bei Stationierung Kilometer 2,020 in Fahrtrichtung Meyenburg, befindet sich eine viel genutzte Messstelle zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. In diesem Bereich gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Besonders bei der Auffahrt auf die Autobahn unterschätzen viele Verkehrsteilnehmer die weiterhin gültige Geschwindigkeitsbeschränkung. Kontrollen werden hier regelmäßig durchgeführt – verantwortlich ist die Bußgeldstelle des Landkreises Prignitz. Zum Einsatz kommt dabei ein Messgerät vom Typ Traffistar S 350.
Funktionsweise des Traffistar S 350
Der Traffistar S 350 ist ein modernes Messgerät, das auf einer Kombination aus opto-elektronischer Sensortechnik und digitaler Verarbeitung basiert. Es arbeitet nicht mit Radar, sondern mit einem sogenannten Infrarot-Lichtschrankensystem, das mit mehreren Messebenen arbeitet. Fahrzeuge durchqueren dabei ein unsichtbares Lichtfeld, das aus mehreren horizontalen Infrarotstrahlen besteht. Sobald ein Fahrzeug diese Lichtstrahlen durchschneidet, ermittelt das Gerät anhand der Zeitabstände, die zwischen den Impulsen liegen, die Geschwindigkeit.
Zusätzlich wird ein Foto oder eine Bildsequenz des betroffenen Fahrzeugs angefertigt, auf dem Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Fahrer dokumentiert werden sollen. Die Messdaten werden dabei nicht kontinuierlich, sondern abschnittsweise ausgewertet – das unterscheidet den Traffistar S 350 von vielen klassischen Messgeräten.
Typische Fehlerquellen des Traffistar S 350
Trotz seiner modernen Technik ist auch der Traffistar S 350 nicht frei von Schwächen. Eine der größten Herausforderungen liegt in der exakten Zuordnung der gemessenen Geschwindigkeit zum jeweils abgebildeten Fahrzeug. Besonders in Situationen, in denen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig den Messbereich durchqueren, kann es zu fehlerhaften Erfassungen kommen. Das Gerät erkennt zwar mehrere Objekte, hat aber bei dichtem Verkehr Schwierigkeiten, die Geschwindigkeit exakt einem bestimmten Fahrzeug zuzuordnen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die sogenannte Bildauswertung durch automatisierte Software. Die Software erkennt auf dem Bild das gemessene Fahrzeug – doch es kommt immer wieder vor, dass ein anderes Fahrzeug auf dem Beweisfoto erscheint, als tatsächlich gemessen wurde. Diese fehlerhafte Zuordnung ist ein häufiger Angriffspunkt im Einspruchsverfahren.
Besonders gravierend sind außerdem Probleme mit der Kalibrierung und dem Aufbau des Messsystems. Schon kleinste Ungenauigkeiten beim Aufstellen des Geräts – etwa beim Neigungswinkel oder der Höhe – können zu falschen Messwerten führen. Wird bei der Installation nicht präzise gearbeitet, beeinflusst dies unmittelbar die Genauigkeit der Messung.
Hinzu kommt: Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt ein gültiger Schulungsnachweis der Messbeamten, dürfen die Ergebnisse nicht verwertet werden. In der Praxis fehlen solche Nachweise erstaunlich häufig oder sind unvollständig, was die Erfolgsaussichten eines Einspruchs deutlich erhöht.
Warum sich ein Einspruch lohnt
Gerade an der Messstelle auf der B103 im Landkreis Prignitz, wo Verkehrsteilnehmer durch die bevorstehende Beschleunigung auf die Autobahn oft unbewusst das Tempolimit überschreiten, lohnt sich ein Einspruch besonders. Die Kombination aus hoher Fehleranfälligkeit des Messgeräts, unklarer Fahrzeugzuordnung und möglichen formalen Mängeln bietet eine hervorragende Grundlage, um gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich vorzugehen.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr erfahrener Verteidiger im Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Spezialist für Verkehrsrecht bekannt und hat sich auf die Anfechtung fehlerhafter Messungen spezialisiert. Seine langjährige Erfahrung in der Überprüfung technischer Messsysteme macht ihn zu einem starken Partner im Bußgeldverfahren. Besonders hervorzuheben ist seine enge Zusammenarbeit mit dem TÜV und anerkannten Sachverständigen, wodurch sich Messfehler durch zertifizierte Gutachten nachweisen lassen – ein bedeutender Vorteil in der Verteidigung.
Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Für Mandantinnen und Mandanten mit Rechtsschutzversicherung ist die Verteidigung durch Rechtsanwalt Junge kostenfrei. Selbst eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht geltend gemacht. Der Einspruch erfolgt somit ohne finanzielles Risiko.
Kontaktaufnahme – schnell und unkompliziert
Sie erreichen Rechtsanwalt Andreas Junge auf folgenden Wegen:
– über das Kontaktformular auf anwalt.de
– per E-Mail: junge@jhb.legal
– telefonisch über die Kanzlei: 030 39839032
– bei dringenden Anliegen auch mobil: 0179 2346907
Mit Rechtsanwalt Andreas Junge haben Sie einen kompetenten, engagierten und technisch versierten Verteidiger an Ihrer Seite, der Ihre Rechte durchsetzt und fehlerhafte Bußgeldbescheide erfolgreich angreift – auch an der Messstelle in der Prignitz.