Sachbeschädigung mit Sekundenkleber: Polizei Bremen sucht mutmaßlichen Täter – Welche Konsequenzen drohen?
Die Polizei Bremen und die Staatsanwaltschaft fahnden derzeit nach einem Mann, der zwischen August und Oktober 2024 insgesamt 27 Türschlösser in der Bremer Innenstadt und der Neustadt mit Sekundenkleber unbrauchbar gemacht haben soll. Die betroffenen Schlösser konnten durch die Verklebung nicht mehr mit einem Schlüssel geöffnet werden und mussten kostenintensiv gereinigt oder ausgetauscht werden.
Laut den Ermittlern handelt es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen Mann im Alter von etwa 50 bis 60 Jahren. Auffällig an seiner Erscheinung ist, dass er ein Damenfahrrad mit einem roten Sattelbezug sowie einem roten Fahrradkorb auf dem Gepäckträger nutzte. Zudem trug er bei einigen Vorfällen Schuhe der Marke ON. Die Polizei setzt nun auf Hinweise aus der Bevölkerung, um den Verdächtigen zu identifizieren.
Juristische Bewertung und mögliche Strafen
Das vorsätzliche Verkleben von Türschlössern mit Sekundenkleber erfüllt strafrechtlich den Tatbestand der Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Dabei drohen dem Täter eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Sollte sich herausstellen, dass durch diese Taten zusätzliche Schäden oder Folgekosten entstanden sind, könnten weitere Straftatbestände wie Störung des öffentlichen Friedens oder Nötigung (§ 240 StGB) relevant werden.
Zusätzlich besteht für die Geschädigten die Möglichkeit, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend zu machen. Gerade Unternehmen und Hausbesitzer, die durch die Manipulation der Türschlösser hohe Kosten für Austausch oder Reinigung der Schlösser tragen mussten, können auf Grundlage des § 823 BGB Schadenersatz fordern.
Wie sollte sich ein Beschuldigter verhalten?
Falls Sie einer solchen Tat verdächtigt werden oder bereits eine Vorladung von der Polizei Bremen oder der Staatsanwaltschaft Bremen erhalten haben, sollten Sie sich auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung äußern. In vielen Fällen können bereits unbedachte Aussagen die Verteidigung erheblich erschweren.
Ich bin Strafverteidiger in Bremen und bundesweit tätig. Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht verteidige ich Mandanten in Fällen von Sachbeschädigung, Nötigung, Diebstahl, Raub, Betrug und weiteren strafrechtlichen Vorwürfen. Ich stehe Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Ich biete bundesweit Verteidigung in Strafsachen an und bin Ihr kompetenter Ansprechpartner in Bremen, Hamburg, Hannover und darüber hinaus. Kontaktieren Sie mich unter info@rechtsanwalt-ertunc.de oder telefonisch unter 0421 16108826, um eine erste Beratung zu vereinbaren.
Ihr Strafverteidiger Mustafa Ertunc – Fachanwalt für Strafrecht in Bremen