Auf der Bundesstraße 76 in Plön, in Höhe des Abzweigs Aldi, befindet sich eine Messstelle zur Geschwindigkeitsüberwachung. Hier wird die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrolliert. Zum Einsatz kommt das sogenannte Lichtmessverfahren, das auf einer optischen Erfassung der Geschwindigkeit basiert. Dieses Verfahren weist jedoch erhebliche Schwachstellen auf, die häufig zu fehlerhaften Messungen führen. Aufgrund dieser technischen Unsicherheiten bestehen hervorragende Erfolgsaussichten für einen Einspruch – insbesondere mit der Unterstützung des erfahrenen Rechtsanwalts Andreas Junge, der als Spezialist für Verkehrsrecht bundesweit seit Jahren erfolgreich tätig ist.
Funktionsweise des Lichtmessverfahrens und seine Fehlerquellen
Das Lichtmessverfahren ist eine Messmethode, bei der die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs durch optische Sensoren bestimmt wird. Das System arbeitet mit Lichtschranken oder anderen optischen Messmethoden, die den Zeitpunkt erfassen, an dem ein Fahrzeug in den Messbereich einfährt und diesen wieder verlässt. Aus der gemessenen Zeit und der bekannten Distanz zwischen den Messpunkten wird dann die Geschwindigkeit berechnet.
Obwohl dieses Verfahren als zuverlässig gilt, gibt es eine Vielzahl an Fehlerquellen, die zu falschen Messwerten führen können:
Fehlzuordnung von Fahrzeugen: Da das System oft mehrere Fahrstreifen überwacht, kann es zu Verwechslungen kommen, bei denen ein falsches Fahrzeug erfasst wird. Dies geschieht insbesondere dann, wenn zwei Fahrzeuge dicht hintereinander oder nebeneinander fahren.
Probleme durch äußere Einflüsse: Lichtmesssysteme sind stark von Umweltbedingungen abhängig. Regen, Nebel, direkte Sonneneinstrahlung oder Reflexionen von anderen Fahrzeugen können die Lichtschranken stören und zu Messfehlern führen.
Fehlmessungen bei abrupten Geschwindigkeitswechseln: In Bereichen, in denen Fahrzeuge häufig bremsen oder beschleunigen, kann das System ungenaue Geschwindigkeitswerte berechnen. Besonders in der Nähe einer Abzweigung, wie es am Abzweig Aldi der Fall ist, kann dies zu fehlerhaften Messergebnissen führen.
Ungenaue Kalibrierung der Messanlage: Die Lichtschranken müssen exakt ausgerichtet sein, da schon geringfügige Abweichungen dazu führen können, dass die erfasste Geschwindigkeit nicht korrekt berechnet wird. Eine fehlerhafte Kalibrierung kann dazu führen, dass alle Messungen eines Tages ungenau oder ungültig sind.
Fehlende Speicherung von Rohmessdaten: Eine nachträgliche Überprüfung der Messung ist oft nicht möglich, da viele Systeme keine Rohmessdaten speichern. Dies macht es schwierig, die Messung auf ihre Korrektheit hin zu überprüfen.
Probleme mit der Eichung: Die Anlage muss regelmäßig geeicht werden. Wenn die Eichung abgelaufen ist oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, sind sämtliche Messungen ungültig und dürfen nicht als Beweismittel verwendet werden.
Warum ein Einspruch hier besonders gute Erfolgsaussichten hat
Da das Lichtmessverfahren anfällig für Messfehler ist, bestehen sehr gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Viele Gerichte haben bereits Verfahren eingestellt, weil Messfehler nicht ausgeschlossen werden konnten oder die Messanlage nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.
Ein entscheidender Vorteil für Betroffene ist, dass die Fehler in der Messung durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten nachgewiesen werden können. Dadurch kann belegt werden, dass die Messung fehlerhaft war und der Bußgeldbescheid somit keine rechtliche Grundlage hat.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr Spezialist für Verkehrsrecht
Ein erfolgreicher Einspruch erfordert fundierte rechtliche und technische Kenntnisse. Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein anerkannter Experte im Verkehrsrecht und hat bereits unzählige Verfahren gegen fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen erfolgreich geführt. Seine langjährige Erfahrung und sein großes Engagement machen ihn zum idealen Ansprechpartner für alle Betroffenen, die sich gegen eine fehlerhafte Messung wehren möchten.
Vorteile einer Verteidigung durch Rechtsanwalt Junge:
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Erfolgreiche bundesweite Tätigkeit mit jahrelanger Erfahrung im Bereich fehlerhafter Messungen
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TÜV-zertifizierte Gutachten zur Überprüfung der Messfehler
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Kostenfreie Prüfung des Bußgeldbescheids
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Keine Kosten bei Rechtsschutzversicherung – auch keine Selbstbeteiligung, da diese von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht wird
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Schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme
Kontaktmöglichkeiten
Falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und sich gegen die Messung wehren möchten, können Sie Rechtsanwalt Andreas Junge einfach und unkompliziert kontaktieren:
📌 Online-Kontaktformular auf anwalt.de: Direkt zur Kanzlei
📧 E-Mail: junge@jhb.legal
📞 Telefonische Beratung:
Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie Ihren Bescheid prüfen – mit einem Spezialisten an Ihrer Seite stehen die Erfolgsaussichten auf eine Aufhebung des Bußgeldbescheids besonders hoch!