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    Home » Phishing-Opfer haben Anspruch auf Schadensersatz – klare Signalwirkung für Betroffene von Online-Betrug
    Rechtsformen

    Phishing-Opfer haben Anspruch auf Schadensersatz – klare Signalwirkung für Betroffene von Online-Betrug

    adminBy adminJuli 13, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Opfer von Online Banking Betrug sind oft verunsichert: Wer haftet, wenn Betrüger mit perfiden Methoden wie gefälschten E-Mails oder Anrufen Konten leerräumen? Mit einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Urteil vom 5. Juni 2025, Az. 8 U 1482/24) deutlich gemacht: Auch bei angeblich grober Fahrlässigkeit des Kunden können Phishing-Opfer ihren Schaden ganz oder teilweise von der Bank ersetzt verlangen.

    Die Entscheidung hat Signalwirkung: Sie zeigt, dass die Rechtsprechung auf Seiten der Verbraucher ist und Betroffene von Phishing-Angriffen gute Chancen haben, den gesamten Phishing Schaden oder einen Großteil davon erstattet zu bekommen.

    Um was ging es im Fall? 

    Im entschiedenen Fall erhielt ein Sparkassenkunde eine täuschend echte Phishing-E-Mail. Darin wurde er auf eine gefälschte Website gelockt und anschließend von vermeintlichen Mitarbeitern seiner Bank angerufen. Unter dem Vorwand technischer Umstellungen wurde er dazu gebracht, mehrfach Bestätigungen in seiner S-pushTAN-App zu erteilen – in Wahrheit autorisierte er so hohe Echtzeitüberweisungen an unbekannte Dritte.

    Die Sparkasse weigerte sich, den entstandenen Schaden von über 49.000 Euro zu ersetzen und warf dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vor.

    Wie urteilt das Oberlandesgericht Dresden?

    Das OLG Dresden stellte klar: Der Kunde hatte die Zahlungen nicht wirksam autorisiert, da er über den wahren Zweck der Freigaben getäuscht wurde. Der Kunde konnte erfolgreich darlegen, dass er nicht wusste, wofür er tatsächlich die Freigaben in der App erteilte.

    Gleichzeitig betonte das Gericht aber auch: Die Bank trägt Verantwortung für die Sicherheit des Online Banking-Systems. Das Gericht sah ein Mitverschulden der Sparkasse, da sie beim Login nicht ausreichend auf eine starke Kundenauthentifizierung geachtet hatte.

    Ergebnis: Die Sparkasse muss knapp 10.000 Euro an den Kunden zahlen – trotz dessen Mitwirkung an den Freigaben.

    Was ist das Besondere an dem Fall? 

    Der Fall ist in seinen rechtlichen Ausführungen auf viele andere Fälle aus dem Bereich des Phishing und Online-Banking Betruges zu übertragen und gibt Betroffenen neue Chancen auf Schadensersatz. Rechtsanwalt Thorsten Krause, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht führt aus: „Das OLG Dresden hat klar festgehalten, dass die Sparkasse nach Meinung des Gerichts die notwenigen Sicherheitsmaßnahmen beim Online-Banking nicht so umgesetzt hat, dass der Kunde optimal geschützt ist – trotz klaren gesetzlichen Voraussetzungen. Diese gesetzlichen Vorgaben haben aber die wenigsten Banken bislang umgesetzt, bei den Meisten Banken gilt also das Gleiche wie im Urteil festgestellt: der Schutz der Kunden kommt zu kurz, die Banken trifft jedenfalls eine Mitschuld. Im Juristendeutsch heißt das: Nach § 675v Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB ist der Zahler seinem Zahlungsdienstleister abweichend von den Absätzen 1 und 3 nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlers eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Abs. 24 ZAG nicht verlangt.“

    Was kann ich als Betroffener tun? 

    Rechtsanwälte Appelt und Krause: „Jeder Fall ist individuell – und es lohnt sich zu prüfen!“

    Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, kommentiert: „Ob tatsächlich grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird immer im Einzelfall geprüft. Oft lässt sich zeigen, dass der Kunde gar keine Chance hatte, den Betrug zu erkennen – in diesen Fällen entfällt eine Haftung vollständig. Gerade für Betroffene von Phishing lohnt es sich fast immer, die eigene Bank in Anspruch zu nehmen.“

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause ergänzt:

    „Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für alle, die Opfer von Online Banking Betrug geworden sind. Es zeigt klar: Die Haftung liegt nicht automatisch beim Kunden – Banken müssen nachweisen, dass Zahlungen tatsächlich autorisiert wurden.“

    An wen kann ich mich als Betroffener von Phishing und Online-Betrug wenden? 

    Ihre Experten für Phishing Schadensersatz: Rechtsanwaltsgesellschaft Appelt Krause mbH.

    Die Entscheidung des OLG Dresden zeigt: Wer Opfer von Phishing wird, hat Chancen, seinen Phishing Schaden erstattet zu bekommen – auch wenn er auf den ersten Blick einen Fehler gemacht hat.

    Die Rechtsanwaltskanzlei Appelt Krause mbH aus München ist dafür die ideale Kanzlei an Ihrer Seite:

    • Spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, Ihr Anwalt für Online-Banking
    • Die Geschäftsführer haben zusammen mehr als 20 Jahre Berufserfahrung im Bankrecht
    • Hohe Expertise auch in technischen Fragen digitaler Sicherheit
    • Individuelle und engagierte Beratung – bundesweit
    • Kostenlose Ersteinschätzung für Phishing-Fälle

    www.kanzlei-rak.de



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