„Meine Eltern haben sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt – und ich soll erst später etwas bekommen.“
Das beschreibt die Situation vieler Kinder, wenn es ein sogenanntes Berliner Testament gibt.
Was viele nicht wissen:
Sie können trotzdem sofort einen Pflichtteil verlangen. Und in manchen Fällen ist das sogar klüger als zu warten.
Was ist das Berliner Testament?
Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder sollen erst nach dem Tod des länger lebenden Elternteils erben – als sogenannte Schlusserben.
Das klingt erstmal fair – führt aber dazu, dass die Kinder beim ersten Todesfall enterbt sind. Und: Der überlebende Elternteil wird dadurch uneingeschränkter Alleinerbe – mit allen Rechten über das Vermögen.
Pflichtteil bei Enterbung – auch beim Berliner Testament möglich
Weil die Kinder beim ersten Todesfall enterbt sind, haben sie sofort einen Pflichtteilsanspruch (§ 2303 BGB). Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – in Geld.
Beispiel:
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Zwei Kinder, Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft
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Gesetzlicher Erbteil des Kindes: 1⁄4
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Pflichtteil = 1⁄2 × 1⁄4 = 12,5 % vom Nachlasswert
Auch wenn das Testament vorsieht, dass „die Kinder erst später erben“ – der Pflichtteil kann sofort geltend gemacht werden.
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Was ist eine Pflichtteilsstrafklausel – und wie wirkt sie?
Viele Berliner Testamente enthalten eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel.
Sie lautet sinngemäß:
„Fordert ein Kind nach dem ersten Todesfall den Pflichtteil, wird es auch nach dem zweiten Todesfall enterbt.“
Das soll Druck aufbauen und Kinder davon abhalten, den Pflichtteil geltend zu machen.
Aber: Diese Klausel ist wirksam, aber nicht immer sinnvoll – und für das Kind nicht automatisch ein Nachteil.
Warum es trotzdem sinnvoll sein kann, den Pflichtteil sofort zu verlangen
1. Schutz vor dem „Verjubeln“ des Erbes
Der überlebende Elternteil darf als Alleinerbe alles verbrauchen. Die Kinder haben keinen Anspruch darauf, dass das Erbe erhalten bleibt.
Das bedeutet: Wer heute „nur abwartet“, kann morgen mit leerem Nachlass dastehen.
2. Jetzt ist Geld da – später vielleicht nicht mehr
Wenn der Nachlass heute liquide ist (z. B. mit Barvermögen, Immobilien), kann der Pflichtteil besser durchgesetzt werden.
Später können Schulden, Pflegekosten oder Schenkungen alles aufzehren.
3. Pflichtteil kann klug genutzt werden
Wer heute den Pflichtteil bekommt, kann z. B.
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Schulden tilgen
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eigenes Vermögen aufbauen
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unabhängiger wirtschaften
anstatt sich jahrzehntelang auf ein späteres, ungewisses Erbe zu verlassen.
Unser Rat: Prüfen statt warten
Viele Mandanten sagen rückblickend:
„Ich hätte damals den Pflichtteil nehmen sollen – heute ist nichts mehr übrig.“
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