Die Verbraucherschutzbehörden der EU haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PayPal kritisiert: Sie seien für viele Nutzerinnen und Nutzer kaum nachvollziehbar. Der US-amerikanische Bezahldienst wurde daher aufgefordert, an mehreren Stellen nachzubessern.
Das Umweltbundesamt, das innerhalb des europäischen Netzwerks für Verbraucherschutz (Consumer Protection Cooperation, CPC) eine führende Rolle einnahm, bemängelte insbesondere die mangelnde Transparenz der Regelungen. Kritisiert wurden Formulierungen, die Laien mit juristischen Fachbegriffen konfrontieren, wie etwa „stillschweigende Gewährleistung“ oder „Marktgängigkeit“. Diese sollen künftig aus den AGB verschwinden oder zumindest klarer erklärt werden.
PayPal kündigt Überarbeitung der AGB an
PayPal hat zugesichert, die in Europa geltenden Vertragsbedingungen so zu überarbeiten, dass sie für Verbraucherinnen und Verbraucher leichter verständlich werden. Die überarbeiteten AGB sollen den Nutzern am 21. Februar vorgestellt werden und Ende Mai in Kraft treten.
Gegenüber den Medien betonte das Unternehmen, dass man „bestrebt sei, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten“. Die geplanten Anpassungen betreffen konkret zwei Klauseln in den Nutzungsbedingungen. PayPal erklärte, man habe in Zusammenarbeit mit dem CPC-Netzwerk daran gearbeitet, diese Passagen klarer zu formulieren. Unter anderem soll deutlicher hervorgehen, welche Bestimmungen für Privatkunden und welche für Geschäftskunden gelten.
In Deutschland zählt PayPal aktuell zu den am häufigsten genutzten Zahlungsmethoden im E-Commerce – sogar noch vor dem Kauf auf Rechnung. Laut einer Erhebung des EHI Retail Institute wurden 2022 knapp 30 % aller Onlinebestellungen mit PayPal bezahlt. Das Unternehmen selbst gab an, im selben Jahr rund 33 Millionen Kundinnen und Kunden in Deutschland gehabt zu haben, davon etwa 29 Millionen im Privatkundensegment.
Zustimmung der Nutzer zu den Änderungen erforderlich?
Unklar ist bislang, wie genau PayPal die Änderungen in der Praxis umsetzen möchte. Da es sich bei der Änderung der AGB um eine Vertragsänderung handelt, müssten die Kunden diesen Änderungen eigentlich aktiv zustimmen. Das Umweltbundesamt wies in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2021 hin.
BGH: Stillschweigende Zustimmung bei Vertragsänderungen unzulässig
Der BGH hatte in seinem Urteil entschieden, dass Banken keine Vertragsänderungen auf Basis stillschweigender Zustimmung – also ohne ausdrückliche Einwilligung der Kunden – vornehmen dürfen. Die sogenannte „Zustimmungsfiktion“ wurde damit für unzulässig erklärt. Das bedeutet: Kunden müssen aktiv ihr Einverständnis geben, etwa bei Gebührenerhöhungen oder AGB-Änderungen.
Seit dieser Entscheidung sind Banken verpflichtet, ihre Kundschaft über Änderungen zu informieren und eine ausdrückliche Zustimmung einzuholen. Inwiefern dieses Urteil auch für Unternehmen außerhalb des Bankensektors gilt, ist derzeit allerdings noch nicht abschließend geklärt.
Gilt das BGH-Urteil auch für andere Anbieter wie PayPal?
Noch ist offen, ob die Rechtsprechung zur Zustimmungsfiktion auch auf Unternehmen wie PayPal anwendbar ist. Ob der Zahlungsdienstleister bei den geplanten Änderungen tatsächlich das Einverständnis der Nutzer aktiv einholen wird, ist derzeit nicht bekannt. Das Unternehmen verweist jedoch auf eine bestehende Änderungsklausel in seinen Nutzungsbedingungen.
Gerade im Finanz- und Kapitalmarktbereich sorgen AGB-Klauseln und ihre Anpassungen häufig für rechtliche Auseinandersetzungen, weil sie aus Sicht von Verbraucherinnen und Verbrauchern oft einseitig ausgestaltet sind. Als in diesem Bereich erfahrener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen zu diesem Thema gerne im Rahmen eines kostenfreien Erstgesprächs zur Verfügung.
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