Plattform „Paragonfx“
Die unter der URL https://paragonfx.pro/ erreichbare Webseite präsentiert sich als professioneller Anbieter für Finanzdienstleistungen im Bereich Vermögensmanagement, Kapitalanlage und Online-Trading.
Das Design der Internetpräsenz ist modern und erfüllt auf den ersten Blick die formalen Erwartungen an eine seriöse Finanzplattform. Angeboten werden unter anderem Investitionen in Devisen (Forex), CFDs, Kryptowährungen, Rohstoffe und Aktienindizes. Darüber hinaus bewirbt die Plattform individuelle Anlagekonzepte und angeblich professionelle Beratungsleistungen.
Die BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website. (Quelle: Warnmeldung vom 04.06.2025)
Demnach bieten die Betreiber der Website Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis an.
Eine behördliche Zulassung – etwa durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) – ist nicht ersichtlich. Die Webseite enthält keine nachvollziehbaren Angaben zu Regulierungsstatus oder verantwortlichen Stellen. Diese Intransparenz stellt ein wesentliches Risikomerkmal dar.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Arthur Wilms
📍 Kanzlei Wilms – Soforthilfe bei Trading-Betrug
💼 Tätigkeit: bundesweit und digital
📬 E-Mail: info@anwalt-wilms.de
📱Telefon: +49 69 380781603
🌐Webseite: https://anwalt-wilms.de/
Vergleichsfall: Erfolgreiche Strafverfolgung bei ähnlichen Cybertrading-Plattformen
Ein exemplarischer Fall der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, öffentlich gemacht am 20. Februar 2025, verdeutlicht die realen Möglichkeiten der Strafverfolgung in vergleichbaren Konstellationen.
Im Rahmen eines international koordinierten Ermittlungsverfahrens unter Federführung der Zentralstelle Cybercrime Bayern wurde eine Tätergruppe zerschlagen, die über fingierte Online-Trading-Plattformen zahlreiche Anleger geschädigt hatte. Dabei wurden über 100 Server sichergestellt, Haftbefehle vollzogen und erhebliche Vermögenswerte – u.a. in Kryptowährungen – beschlagnahmt.
Rechtliche Einordnung:
- § 263 StGB (Betrug) – Täuschung über tatsächliche Gegebenheiten zur Vermögensverfügung.
- § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) – Anwendung bei strukturiert arbeitenden Tätergruppen.
- § 261 StGB (Geldwäsche) – Relevanz bei Verschleierung der Geldflüsse über Drittpersonen und Krypto-Transfers.
Vermögensabschöpfung:
Durch Anwendung der §§ 111b ff. StPO konnten bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung Vermögenswerte gesichert werden – insbesondere durch gezielte Sicherung von Wallets.
Internationale Kooperation:
Maßgeblich zum Erfolg beigetragen hat die enge Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen wie EUROPOL, INTERPOL und Eurojust sowie Ermittlungsbehörden in Israel, Georgien, Bulgarien und anderen Ländern.
Konsequenz für Betroffene:
Diese Fallstudie zeigt: Frühzeitige straf- und zivilrechtliche Schritte können wirksam zur Rückgewinnung verlorener Vermögenswerte beitragen.
Vorgehensweise der Täter – Typischer Ablauf bei betrügerischen Online-Investment-Plattformen
Plattformen wie Geldvision bedienen sich eines vielfach dokumentierten, strukturierten Modells der Kapitalabschöpfung. Der Ablauf gliedert sich in fünf Stufen:
A. Anwerbung durch gefälschte Werbeanzeigen
Über soziale Medien werden Betroffene mit vermeintlich authentischen Werbeanzeigen angesprochen – oft mit:
- Falschen Promi-Zitaten,
- manipulierten Beiträgen angeblicher Medien (z. B. „Spiegel“ oder „Handelsblatt“),
- Versprechungen wie „Nie mehr arbeiten dank KI“ oder „Geheimes Investment der Elite“.
Diese Anzeigen führen zu professionell gestalteten Landingpages mit vorgetäuschtem Impressum, „Kundenbewertungen“ und „Analysen“, deren einziges Ziel die Erfassung persönlicher Daten ist.
B. Erstkontakt durch sogenannte Conversion Agents
Innerhalb kürzester Zeit meldet sich ein vermeintlicher Berater telefonisch, oft mit deutschsprachigem Namen und professionellem Auftreten. Ziel ist es, durch geschickte Gesprächsführung einen ersten Geldeinsatz zu generieren – meist 250 €. Die Einzahlung erfolgt über Kreditkarte, Überweisungsdienste oder Kryptowährungen.
C. Retention Agents und Simulation erfolgreicher Trades
Anschließend übernimmt ein „Account-Manager“ die Betreuung. Dieser baut Vertrauen auf, suggeriert Exklusivität („VIP-Zugang“) und präsentiert vermeintliche Gewinne auf einem manipulierten Dashboard. Erste „Auszahlungen“ kleiner Beträge dienen als Köder für größere Investitionen.
D. Technische Kontrolle durch Fernzugriff
Die Täter bieten technische „Hilfe“ an, meist durch Fernzugriffssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer. Dabei werden heimlich Bankdaten ausgelesen, Krypto-Wallets manipuliert oder Transaktionen ausgelöst. Ziel ist die vollständige Kontrolle über die finanziellen Ressourcen des Opfers.
E. Verhinderung von Auszahlungen und Kapitalvernichtung
Sobald größere Beträge eingezahlt wurden, erfolgen keine weiteren Auszahlungen. Stattdessen werden:
- angebliche Steuern oder „Compliance-Prüfungen“ verlangt,
- Fehltrades inszeniert und das Guthaben auf „0,00 €” gesetzt,
- in manchen Fällen sogenannte Recovery-Services angeboten, um weitere Gelder zu erschleichen.
Juristische Möglichkeiten für Geschädigte
A. Strafrechtliche Schritte
- Strafanzeige (§ 263 StGB): Unverzügliche Erstattung mit allen relevanten Beweismitteln.
B. Zivilrechtliche Ansprüche
- Deliktische Haftung (§ 823 Abs. 2 BGB): Geltendmachung gegenüber den Tätern und deren Mittelsleuten.
- Dritthaftung von Zahlungsdienstleistern: Wenn grob fahrlässige Mitwirkung vorliegt (§ 675u BGB).
- Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB): Rückforderung unrechtmäßig erlangter Beträge.
C. Beweissicherung
Alle Dokumente, Kommunikationsverläufe und Transaktionsbelege sollten gesichert und anwaltlich ausgewertet werden – idealerweise bevor Konten oder Wallets geleert werden.
Zusammenfassung und Empfehlung für Geschädigte
Die Plattform Paragonfx erfüllt sämtliche Merkmale einer betrügerischen Trading-Struktur: manipulative Werbung, psychologische Beeinflussung, technische Kontrolle und vollständige Intransparenz hinsichtlich der Verantwortlichen.
Trotz der internationalen Verflechtung solcher Systeme bestehen konkrete juristische Möglichkeiten – sowohl zur Sicherung als auch zur Rückgewinnung von Vermögen.
Empfohlene Schritte für Betroffene:
- Sofortige Zahlungen stoppen.
- Jeglichen Kontakt mit den Tätern abbrechen.
- Beweismittel sichern.
- Juristische Erstberatung einholen.