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    Home » Opferschutz im Strafrecht – wie ich Ihnen helfe, Ihre Rechte wirksam durchzusetzen
    Rechtsformen

    Opferschutz im Strafrecht – wie ich Ihnen helfe, Ihre Rechte wirksam durchzusetzen

    adminBy adminMai 21, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Wer Opfer einer Straftat geworden ist, steht oft nicht nur vor emotionalen Herausforderungen, sondern auch vor einem komplexen rechtlichen Verfahren. Viele Betroffene wissen nicht, welche Rechte ihnen zustehen – oder fühlen sich im Verfahren allein gelassen. Genau hier setzt der Opferschutz im Strafrecht an: Er gibt Ihnen eine Stimme und sichert Ihre Rechte im Ermittlungs- und Strafverfahren.

    Welche Rechte haben Opfer einer Straftat?

    Als Opfer einer Gewalttat, eines Sexualdelikts, eines Raubüberfalls oder einer anderen Straftat stehen Ihnen umfassende Rechte zu – sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht. Dazu gehören unter anderem:

    • Recht auf Akteneinsicht: Als Nebenkläger oder durch einen anwaltlichen Beistand können Sie Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten – ein wichtiger Schritt zur Wahrung Ihrer Interessen.
    • Recht auf Nebenklage: Bei bestimmten Delikten, insbesondere bei Sexualstraftaten oder schweren Körperverletzungen, können Sie sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen und aktiv teilnehmen.
    • Recht auf einen anwaltlichen Beistand: Sie haben das Recht, sich von einer spezialisierten Anwältin oder einem Anwalt vertreten zu lassen. In vielen Fällen übernimmt die Staatskasse die Kosten dafür über die sogenannte Opferanwaltspflicht oder über Prozesskostenhilfe.
    • Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung: Besonders bei schwerwiegenden Taten steht Ihnen eine professionelle Begleitung zur Seite, die Sie emotional und organisatorisch unterstützt – zum Beispiel bei Gerichtsterminen.

    Was bedeutet Nebenklage – und wann ist sie sinnvoll?

    Die Nebenklage ermöglicht es Opfern bestimmter Straftaten, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen. Als Nebenkläger haben Sie u. a. folgende Rechte:

    • eigene Beweisanträge stellen
    • Fragen an den Angeklagten richten
    • Rechtsmittel gegen Urteile einlegen
    • im Verfahren ständig vertreten sein – auch durch mich als Ihr anwaltlicher Beistand

    Gerade in Fällen sexueller Gewalt, häuslicher Gewalt oder bei Straftaten gegen Kinder ist die Nebenklage ein starkes Mittel, um gehört zu werden und Einfluss auf den Verlauf des Prozesses zu nehmen.

    Was ist ein Zeugenbeistand – und wann brauche ich ihn?

    Wenn Sie als Zeuge geladen sind – z. B. bei einer Vernehmung durch die Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Gericht –, kann ein Zeugenbeistand sinnvoll sein. Wir bereiten Sie auf die Vernehmung vor, schützen Ihre Rechte und verhindern belastende oder unzulässige Fragen.

    Ein erfahrener Zeugenbeistand ist besonders wichtig, wenn:

    • Sie selbst durch die Aussage gefährdet sein könnten
    • es sich um ein besonders sensibles Verfahren handelt
    • eine psychische Belastung zu erwarten ist

    Kostenübernahme durch den Staat: Wer zahlt die anwaltliche Unterstützung?

    Oft haben Opfer einen Anspruch auf kostenlose anwaltliche Vertretung. Das Gericht kann einen sogenannten Opferanwalt bestellen – auf Antrag und bei entsprechender Voraussetzung. Auch Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe kommen in Betracht. Ich prüfe für Sie, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

    FAQ – Häufige Fragen zum Opferschutz im Strafrecht

    1. Muss ich als Opfer bei der Polizei aussagen? Nein. Es besteht keine Pflicht zur Aussage – weder als Betroffener noch als Zeuge. Lassen Sie sich von uns beraten, ob eine Aussage sinnvoll oder belastend wäre.

    2. Was kostet ein Opferanwalt? In vielen Fällen übernimmt die Staatskasse die Kosten – etwa über § 397a StPO. Wir klären für Sie, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

    3. Kann ich auch ohne Anzeige rechtlich unterstützt werden? Ja. Auch wenn (noch) keine Anzeige erstattet wurde, können wir Sie beraten und schützen – etwa durch einstweilige Verfügungen oder Schutzanträge.

    4. Gibt es besondere Schutzmaßnahmen bei Gericht? Ja. Opfer können z. B. eine Aussage im Nebenraum per Videoübertragung machen oder fordern, dass bestimmte Personen den Saal verlassen müssen.



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