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    Home » Online-Streitschlichtung der EU ist Geschichte – warum der Pflicht-Hinweis jetzt zur Abmahnfalle wird
    Kundenbindung

    Online-Streitschlichtung der EU ist Geschichte – warum der Pflicht-Hinweis jetzt zur Abmahnfalle wird

    adminBy adminJuli 21, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Online-Streitschlichtung der EU ist Geschichte – warum der Pflicht-Hinweis jetzt zur Abmahnfalle wird

    Die EU hat einigen Webshops auf den Zahn gefühlt. 37 Prozent dürften gegen Verbraucher:innenschutzrechte verstoßen haben. (Grafik: DesignRage/Shutterstock.com)

    In der Vergangenheit konnte es Website-Betreiber:innen passieren, dass sie wegen eines fehlenden Hinweises zur EU-weiten Online-Streitschlichtung abgemahnt wurden. Diese Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU war ein Internetportal, das Verbraucher:innen und Unternehmen helfen sollte, Streitigkeiten aus Online-Käufen außergerichtlich zu klären. Erklärtes Ziel war es, den grenzüberschreitenden E-Commerce im EU-Binnenmarkt zu fördern, indem Streitigkeiten niedrigschwellig, kostenlos und unabhängig beigelegt werden können – ohne direkt vor Gericht zu ziehen.

    In Betrieb seit Anfang 2016 war sie aber nie so wirklich erfolgreich. Zum Schluss sollen es rund 200 Fälle jährlich gewesen sein, weswegen man die OS-Plattform nun abschaltet und wiederum auf die nationalen Schlichtungsstellen verweist. Doch das könnte eine neue Welle an Abmahnungen für Onlinehändler:innen und andere Website-Betreiber:innen nach sich ziehen. Denn wenn jetzt noch ein Link und Hinweis darauf erscheint, könnte das wiederum findige Abmahnanwält:innen auf den Plan rufen. Unternehmen sollten daher jetzt ihre Websites und Webshops anpassen und dabei auch auf die Kopien und Verweise auf Microsites achten.

    In der Regel finden sich Hinweise auf die Schlichtungsstelle in den AGB und im Impressum. Unternehmen sollten in beiden Fällen diese Hinweise jetzt entfernen, nachdem seit dem 21. Juli 2025 diese Schlichtungsmöglichkeit nicht mehr existiert. Darauf verweist der Händlerbund, der zumindest für seine Mitglieder auch passende neue Rechtstexte bereitstellt. Ebenso können Website-Betreiber:innen aber auch auf die E-Recht-24-Rechtstexte zurückgreifen (müssen diese aber entsprechend verlinken).

    Verbraucher:innen haben weiterhin Möglichkeiten, Ansprüche durchzusetzen

    Dennoch haben die Verbraucher:innen auch weiterhin umfangreiche Möglichkeiten, im Falle einer schlechten Behandlung ihre Rechte gegenüber Händler:innen durchzusetzen. Verbraucher:innen sollen sich bei Problemen mit Online-Käufen direkt an zuständige nationale Schlichtungsstellen wenden, beispielsweise die Universalschlichtungsstelle des Bundes , die für nahezu alle zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Verbraucher:innen und Unternehmen – auch im Online-Handel – zuständig ist.

    Empfehlungen der Redaktion

    Bei anderen Themen, etwa Versicherungen und Bankprodukte, Telekommunikationsdienstleistungen, Energieverträge, gibt es jeweils eigene Schlichtungsstellen der Aufsichtsbehörden und Ombudsleute. Weiterhin bleiben die Verbraucherzentralen ein Tipp, insbesondere wenn der Fall etwas komplexer gelagert ist oder Kund:innen erst einmal herausfinden müssen, wie ihnen geholfen werden kann.

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