Zahl der Betrugsfälle im Online-Banking bleibt hoch
Unverändert hoch bleibt die Zahl der Fälle im Online-Banking Betrug.
Alleine in den letzten 10 Tagen haben sich wieder Geschädigte mit Schadenssumme im fünf- und sechstelligen Bereich bei RA Koch, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht gemeldet.
Unter anderem ist die Deutsche Apotheker und Ärztebank (Apobank) von einer massiven Phishig-Welle betroffen, über die auch medial berichtet wird
zum Pressebericht
Die Täter verwenden hier absolut echt wirkende postalische Schreiben, die mit gefälschten QR Codes (sog Quishing) agiert.
Die Täter agieren hoch professionell.
Auch andere Methoden wie das sog Vishing mittels gefälschter Telefonnummer der Bank (sog. Call ID Spoofing) sind weiter aktuell.
In einem weiteren Fall haben Mitarbeiter des Zahlungsdiensteanbieters ohne hinreichende Identitätsüberprüfung die zugeordnete Telefonnummer geändert und damit den Tätern die Türen geöffnet.
Wir hatten hier vor Kurzem über eine Studie berichtet, nach der bereits jeder Dritte Deutsche bereits von solchen Betrugsversuchen betroffen ist oder war.
Tätervorgehen wird immer professioneller
Insgesamt lässt sich feststellen, dass das Vorgehen der Täter immer professioneller wird und Kunden daher einer stärker werdenen Bedrohung ausgesetzt sind.
Banken und Sparkassen sind daher gefordert, bestehende Sicherheitssysteme kontinuierlich anzupassen und fortzuentwickeln, um Kunden zu schützen.
Erst jüngst hat das negative Beispiel der Solaris SE mit den zahlreichen Schadensfällen im Rahmen der ADAC Kreditkarte für erhebliche Schlagzeilen gesorgt und gezeigt, dass hier Verbesserungsbedarf besteht.
Inzwischen bietet die Solaris in vielen Fällen hier Teilregulierungen an.
Alle Möglichkeiten ausschöpfen
Ist ein Schadensfall eingetreten, ist es wichtig, schnellstmöglich einen Experten zu kontaktieren, der alle Möglichkeiten zur Schadensminimierung ausschöpft.
Neben der Bank oder Sparkasse ist es angezeigt, den Inhaber des Empfängerkontos zu ermitteln und diesen in Anspruch zu nehmen. Ebenso kann es sein, dass die Bank bzw Staatsanwaltschaft die Gelder auf dem Empfängerkonto wegen Geldwäscheverdacht eingefroren hat.
Letztlich werden (in seltenen Fällen) auch die tatsächlichen Täter ermittelt, so dass auch hier Ansprüche geltend gemacht werden können.
SALEO Rechtsanwälte führende Kanzlei im Bereich Online-Banking Betrug und Kreditkartenbetrug
Unsere führende Positionierung in diesen Bereichen haben enommierte Verbraucherportale (finanztip.de und test.de) festgestellt.
Finanztip.de
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Beratung sinnvoll
RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in verschiedensten Schadenskonstellationen (Phishing, Pharming, Spoofing) die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen durch Adhäsionsanträge geltend gemacht.
Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.
Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.
Rechtsanwalt Sebastian Koch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
www.saleo-recht.de/lp-bankrecht
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