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    Home » OLG Oldenburg: 800.000,00 Euro Schmerzensgeld sind angemessen
    Rechtsformen

    OLG Oldenburg: 800.000,00 Euro Schmerzensgeld sind angemessen

    adminBy adminMai 21, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Das OLG Oldenburg (2 U 226/19) hat ein Urteil des LG Aurich vom 23.11.2018 (2 O 165/12) bestätigt und entschieden, dass bei besonders schweren und dauerhaften Gesundheitsschäden, die ein junger Mensch bewusst erlebt und die sein Leben erheblich beeinträchtigen, ein Schmerzensgeld von bis zu 800.000,00 € angemessen sein kann. Die vom beklagten Krankenhaus gegen das Urteil eingelegte Berufung hat das OLG Oldenburg als unbegründet zurückgewiesen.

    Hintergrund des Falls

    Der Kläger, ein damals fünfjähriger Junge, erlitt im Jahr 2011 eine schwere Infektion, die zu lebensbedrohlichen Komplikationen mit der Folge einer Meningokokkensepsis führte. Aufgrund eines Behandlungsfehlers wurden großflächige dunkle Flecken und Nekrosen auf der Haut des Kindes nicht gesehen, weshalb die Erkrankung nicht rechtzeitig erkannt wurde. Dies führte dazu, dass der Junge mehrere Monate lang schwer beeinträchtigt war. Er musste unter anderem beide Unterschenkel amputiert bekommen und lebt seitdem mit erheblichen körperlichen Einschränkungen, Narben und psychischen Belastungen. Trotz zahlreicher Operationen und Therapien wird er sein Leben lang mit den Folgen dieser Verletzungen leben müssen.

    Die Entscheidung im Überblick

    Das Gericht hat dem Jungen – abzüglich bereits geleisteter Zahlungen von 150.000,00 Euro – ein Schmerzensgeld in Höhe von 800.000,00 Euro zugesprochen. Bei der Bemessung wurde besonders berücksichtigt, dass das Kind die Folgen seines Schadens bereits in jungen Jahren bewusst erlebt und diese sein gesamtes Leben prägen werden. Das Urteil hebt hervor, dass bei solchen schweren und dauerhaften Schäden das subjektive Erleben und die Lebensbeeinträchtigung maßgeblich für die Höhe des Schmerzensgeldes sind.

    Wichtige Punkte für Betroffene:

    • Bei gravierenden, dauerhaften Schäden, die das Leben eines jungen Menschen erheblich beeinträchtigen, kann ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen werden.
    • Das subjektive Erleben der Verletzungen und die langfristigen Folgen sind entscheidend für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe.
    • Das Gericht orientiert sich bei der Höhe an vergleichbaren Entscheidungen und berücksichtigt die individuelle Schwere der Verletzungen.

    Was bedeutet das für Sie?

    Dieses Urteil zeigt, dass bei schwersten Behandlungsfehlern und den daraus resultierenden dauerhaften Schäden insbesondere im Kindesalter ein angemessener finanzieller Ausgleich möglich ist. Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Wenn Sie vermuten, dass bei einer Behandlung Fehler gemacht wurden, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht gegenüber den Schädigern.

    Nehmen Sie noch heute Kontakt für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung mit unseren auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten auf.

    In unserer Kanzlei – patientengerecht Rechtsanwälte – wissen wir, wie belastend und dringlich medizinische Haftungsfälle für Betroffene sind. Deshalb bieten wir Ihnen ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch an. Oft können bereits im ersten Gespräch wichtige Weichen gestellt und Fragen geklärt werden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Erfolgschancen zu maximieren und das Kräfteungleichgewicht gegenüber Ärzten und Kliniken auszugleichen.

    Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und uns Ihre Angelegenheit zu schildern. Damit machen Sie den ersten Schritt zur Lösung Ihres Problems. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und kämpfen mit Professionalität und Durchsetzungsstärke für eine faire Entschädigung.

    Telefonisch: 040 333 13 301

    Per E-Mail: info@patientengerecht.de  

    Über das Kontaktformular auf unserer Homepage: https://patientengerecht.de/ersteinschaetzung/



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