Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    „Fractional Leadership“: Ein CEO über die Zukunft der Führung

    Juni 15, 2025

    Blitzer in 64807 Dieburg, B 26, Höhe Brückenbauwerk 549, Ri. Altheim- Fehleranfälliges Messsystem!

    Juni 15, 2025

    Blitzer in Bimöhlen, BAB 7, 112,400, Fahrtrichtung Hamburg- Fehleranfälliges Messsystem!

    Juni 15, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » OLG München 2 UF 1201/23 e zum Elternunterhalt
    Rechtsformen

    OLG München 2 UF 1201/23 e zum Elternunterhalt

    adminBy adminJanuar 14, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Zusammenfassung des Beschlusses des OLG München vom 06.03.2024 – 2 UF 1201/23 e zum Elternunterhalt

    RA und Notar Krau

    Sachverhalt:

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 06.03.2024 befasst sich mit der Frage der Höhe des angemessenen Selbstbehalts

    im Rahmen des Elternunterhalts nach Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes.

    Im konkreten Fall ging es um den Anspruch eines überörtlichen Sozialhilfeträgers auf Elternunterhalt für die psychisch kranke Mutter des Antragsgegners.

    Der Sozialhilfeträger hatte für die Mutter Sozialhilfeleistungen erbracht und verlangte nun vom Sohn, diese Kosten zu erstatten.

    Der Sohn verfügte über ein monatliches Nettoeinkommen von etwa 5.300 Euro.

    Das Amtsgericht hatte den Antrag des Sozialhilfeträgers auf Zahlung von Elternunterhalt zurückgewiesen, da der Sohn bei einem angemessenen Selbstbehalt von 5.000 Euro nicht leistungsfähig sei.

    Gegen diese Entscheidung legte der Sozialhilfeträger Beschwerde ein.

    OLG München 2 UF 1201/23 e zum Elternunterhalt

    Kernaussagen des Beschlusses:

    Das OLG München wies die Beschwerde des Sozialhilfeträgers zurück und bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts.

    Dabei stellte das Gericht folgende Grundsätze auf:

    • Einfluss des Angehörigen-Entlastungsgesetzes: Das Angehörigen-Entlastungsgesetz hat den Übergang des Anspruchs auf Elternunterhalt auf den Sozialhilfeträger neu geregelt. Elternunterhalt wird nur noch von leistungsstarken Kindern verlangt, deren Einkommen die Jahresobergrenze von 100.000 Euro brutto übersteigt. Diese Gesetzesänderung muss bei der Bemessung des Selbstbehalts berücksichtigt werden.
    • Höhe des Selbstbehalts: Das OLG München setzt den Selbstbehalt im Elternunterhalt auf 5.500 Euro netto monatlich fest. Dieser Betrag entspricht dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, das mit einem Gesamtbruttoeinkommen von 100.000 Euro erzielt werden kann. Diese Festlegung orientiert sich am Grundsatz des Gleichlaufs von Unterhaltsrecht und Sozialhilferecht und vermeidet eine Ungleichbehandlung von Geschwistern mit geringfügig unterschiedlichem Einkommen.
    • Keine weitere Kontrolle des Eigenbedarfs: Angesichts der Höhe des pauschalen Selbstbehalts sieht das OLG München keine Notwendigkeit für eine weitere Kontrolle der Verwendung des Eigenbedarfs. Es werden keine Kreditraten, Wohnvorteile, Mietbelastungen oder Aufwendungen für Besuchsfahrten etc. anerkannt.
    • Zusätzliche Altersvorsorge: Eine zusätzliche Altersvorsorge in Form von Lebensversicherungen kann jedoch berücksichtigt werden, da der Unterhaltspflichtige auch seinen eigenen angemessenen Unterhalt im Alter sicherstellen muss.

    OLG München 2 UF 1201/23 e zum Elternunterhalt

    Entscheidung im konkreten Fall:

    Im vorliegenden Fall lag das Nettoeinkommen des Sohnes unter dem festgesetzten Selbstbehalt von 5.500 Euro.

    Daher war er zur Zahlung von Elternunterhalt nicht leistungsfähig.

    Bedeutung des Beschlusses:

    Der Beschluss des OLG München ist die erste obergerichtliche Entscheidung zur Frage der Höhe des angemessenen Selbstbehalts im Elternunterhalt nach Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes.

    Er dürfte daher wegweisend für die zukünftige Rechtsprechung sein.

    Weitere Anmerkungen:

    • Das OLG München hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erfordert.
    • Der Beschluss stärkt die Rechte von Kindern gegenüber ihren Eltern im Bereich des Elternunterhalts. Er trägt dem Gedanken Rechnung, dass Kinder nicht übermäßig für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen und ihnen ein angemessener Selbstbehalt verbleiben soll.

    OLG München 2 UF 1201/23 e zum Elternunterhalt

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beschluss des OLG München eine wichtige Klarstellung zur Höhe des Selbstbehalts im Elternunterhalt nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz darstellt.

    Er dürfte die Rechtsprechung in diesem Bereich maßgeblich beeinflussen.

    OLG München 2 UF 1201/23 e zum Elternunterhalt



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleWarum die unabhängige Belegschaft bestehen bleibt
    Next Article Wie man Billionen Dollar an Gesundheitsabfällen einsparen kann
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Blitzer in 64807 Dieburg, B 26, Höhe Brückenbauwerk 549, Ri. Altheim- Fehleranfälliges Messsystem!

    Juni 15, 2025
    Rechtsformen

    Blitzer in Bimöhlen, BAB 7, 112,400, Fahrtrichtung Hamburg- Fehleranfälliges Messsystem!

    Juni 15, 2025
    Rechtsformen

    BritCheck Erfahrungen schlecht? BaFin-Warnung zu britcheck.com

    Juni 15, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Latest Reviews
    Finanzierung

    „Fractional Leadership“: Ein CEO über die Zukunft der Führung

    adminJuni 15, 2025
    Finanzierung

    Trade Republic: Kunden melden Probleme bei der Steuererklärung

    adminJuni 15, 2025
    Finanzieren

    Uran als großes Spiel aufgrund des Energiebedarfs von AI-geführtem Energy

    adminJuni 14, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Unsere Auswahl

    „Fractional Leadership“: Ein CEO über die Zukunft der Führung

    Juni 15, 2025

    Blitzer in 64807 Dieburg, B 26, Höhe Brückenbauwerk 549, Ri. Altheim- Fehleranfälliges Messsystem!

    Juni 15, 2025

    Blitzer in Bimöhlen, BAB 7, 112,400, Fahrtrichtung Hamburg- Fehleranfälliges Messsystem!

    Juni 15, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.