Sie haben Fragen, Sorgen, Erfahrungen oder suchen Rechtsbeistand? Kontaktieren Sie mich gerne im Rahmen meiner kostenfreien Ersteinschätzung!
Sie haben von der M. Plus Life Sciences AG gleichlautende Aktien im Tausch gegen Fondsanteile der Multi Asset Portfolio GmbH & Co. KG erhalten? Dann sollten Sie jetzt handeln:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor genau diesen Angeboten. Ein öffentliches Angebot ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Prospekt kann für Sie erhebliche finanzielle Risiken bergen.
Inhalt
- Hintergrund und rechtlicher Kontext
- Was Betroffene jetzt tun sollten
- Wie ich Ihnen anwaltlich helfen kann
- Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung
- Über unsere Kanzlei
Hintergrund und rechtlicher Kontext
Nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dürfen Wertpapiere in Deutschland nur mit einem zuvor von der BaFin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Die M. Plus Life Sciences AG hat offenbar ohne Prospekt Namensaktien gegen Fondsanteile der Multi Asset Portfolio GmbH & Co. KG getauscht.
Ein solcher öffentlicher Vertrieb ohne Prospekt stellt einen schweren Verstoß gegen die Prospektpflicht dar (§ 14 WpPG) und kann mit Geldbußen von bis zu fünf Millionen Euro oder drei Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden.
Aktuell: Ich betreue bereits zahlreiche Mandaten in vergleichbaren Fällen – kontaktieren Sie mich, falls auch Sie anwaltliche Unterstützung suchen!
Was Betroffene jetzt tun sollten
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Dokumentation sichern: Bewahren Sie alle Unterlagen, E-Mails und Werbematerialien zum Aktienkauf auf.
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Prospekt-Datenbank prüfen: Überprüfen Sie in der BaFin-Datenbank „Hinterlegte Prospekte“, ob wirklich kein Prospekt hinterlegt ist.
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Frist wahren: Gesetzliche Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel binnen drei Jahren ab Kenntnis. Im Einzelfall können aber auch andere Fristen einschlägig sein.
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Rechtliche Schritte einleiten: Fordern Sie Schadensersatz und ggf. Rückabwicklung des Geschäfts. Je früher, desto besser: Nutzen Sie sofort meine kostenfreie Ersteinschätzung, um eine erste Orientierungshilfe zu haben.
Wie ich Ihnen anwaltlich helfen kann
Mit meiner langjährigen Erfahrung und Expertise helfe ich Ihnen insbesondere mit:
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Beratung: Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und möglicher Ansprüche.
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Beweissicherung: Sammlung und Auswertung aller relevanten Unterlagen.
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Schadensberechnung: Transparentes Aufzeigen Ihres tatsächlichen Vermögensschadens.
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Korrespondenz: Kommunikation mit der Gegenseite, ggf. Strafverfolgungsbehörden und der BaFin zur Durchsetzung Ihrer Rechte.
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Gerichtliche Durchsetzung: Vertretung vor Gericht, falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.
Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung
Ich, Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, unterstütze Sie mit einer kostenfreien Ersteinschätzung und prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Allein eine Strafanzeige zu stellen, genügt meist nicht, um Ihr Kapital zurückzuerhalten. In vielen Fällen ist ein gezieltes juristisches Vorgehen nötig, um mögliche Ansprüche gegen die Anbieter oder deren Helfer durchzusetzen.
Ich habe bereits zahlreichen Mandanten geholfen, hohe Geldsummen von dubiosen Plattformen und Finanzdienstleistern zurückzuerlangen.
Wir gehen dabei nicht nur gegen die vermeintlichen Anbieter vor, sondern prüfen auch Ansprüche gegen Kontoinhaber und involvierte Banken. Zudem stellen wir gerne eine kostenlose Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um mögliche Kostendeckungen abzuklären.
Über unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist seit 2002, also seit über 20 Jahren, auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger gegen unseriöse Finanzanbieter und Online-Betrüger.
Ihr Kontakt: Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA
E-Mail: kurdum@dr-spaeth.com
Telefon: +49 (0)30 / 88 70 16 17
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder auch von diesem möglicherweise betrügerischen Vorgehen betroffen sind. Gemeinsam finden wir heraus, welche Schritte sinnvoll sind, um Ihr investiertes Kapital zu schützen oder zurückzuerlangen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist die Sichtung aller relevanten Unterlagen und eine persönliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt erforderlich.