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    Home » Neue Widerspruchsbescheide der L-Bank zur Corona-Soforthilfe – Klagefrist beachten!
    Rechtsformen

    Neue Widerspruchsbescheide der L-Bank zur Corona-Soforthilfe – Klagefrist beachten!

    adminBy adminJuli 5, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    L-Bank verschickt Rückforderungsbescheide zur Corona-Soforthilfe

    Die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) verschickt aktuell erneut Widerspruchsbescheide im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe. Die Bescheide enthalten die Aufforderung zur Rückzahlung der erhaltenen Corona-Zuschüsse. Betroffen sind Solo-Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer in ganz Baden-Württemberg. Viele davon haben sich bis heute nicht von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie erholt und werden jetzt trotzdem zur Kasse gebeten.

    Klagefrist nach Widerspruchsbescheid nicht verpassen! Kontaktformular

    Wichtig: Betroffene müssen schnell handeln! Nach Erhalt des Bescheides können sie nur innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Wer diese Frist versäumt, muss die Coronahilfen zurückzahlen – selbst dann, wenn der Bescheid inhaltlich fehlerhaft ist und Gerichte dies in anderen Fällen später so feststellen.

    Verwaltungsgerichte geben Corona-Soforthilfeempfängern recht

    Die erfolgreichen Urteile der Kanzlei von Buttlar in den Musterverfahren zur Corona-Soforthilfe vor den Verwaltungsgerichten Freiburg (Az. 14 K 4126/23) und Stuttgart (Az. 15 K 7081/23) zeigen, dass Rückforderungen in vielen Fällen unrechtmäßig sein können. Die Gerichte stellten fest, dass die Vorgaben der L-Bank zu unklar und missverständlich waren. Die Corona-Soforthilfe kann deswegen nicht mehr zurückgefordert werden. Von solchen positiven Urteilen können Betroffene aber nur profitieren, wenn sie innerhalb der einmonatigen Frist Klage gegen den Bescheid einreichen.

    Was tun bei einem Widerspruchsbescheid der L-Bank?

    Wenn Sie einen Widerspruchsbescheid erhalten haben, sollten Sie Folgendes tun:

    1. Empfangsdatum notieren oder Postumschlag aufbewahren: Die Klagefrist beginnt mit Erhalt des Bescheides zu laufen. Von diesem Tag an haben Sie einen Monat Zeit, Klage einzureichen. Es ist deshalb sehr wichtig zu wissen, wann genau Sie den Bescheid erhalten haben.
    2. Rechtsanwalt kontaktieren: Wenden Sie sich schnellst möglich an eine auf die Rückzahlung der Coronahilfen spezialisierte Anwaltskanzlei und lassen Sie sich beraten.

    Wie Ihnen die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte helfen kann:

    • Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung
    • Im weiteren Verlauf umfassende Bewertung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall
    • Kostenlose erste Deckungsschutzanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
    • Wir gehören zu den führenden Kanzleien im Zusammenhang mit der Abwehr von Corona-Rückforderungen in Baden-Württemberg
    • Hervorragende Mandantenbewertungen: 4,9 Sterne bei anwalt.de, Google und Proven Expert

    Fazit: Rückforderung nicht einfach hinnehmen, sondern rechtlich prüfen lassen!

    Betroffene sollten der Rückforderung nicht ungeprüft Folge leisten. Zahlreiche Bescheide sind rechtlich anfechtbar, wie auch die Musterurteile gezeigt haben. Wer jetzt reagiert hat die Chance, die Rückzahlung zu vermeiden. Lassen Sie sich professionell beraten. Die Kanzlei von Buttlar, Christina Oberdorfer und Ihr Corona-Team steht Ihnen kompetent zur Seite.



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