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    Home » Neue Maßstäbe für Vermieter bei Schutzbedürftigkeit
    Rechtsformen

    Neue Maßstäbe für Vermieter bei Schutzbedürftigkeit

    adminBy adminJuni 13, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Liebe Leserin, lieber Leser,

    dieser Artikel ist für Sie von hoher Relevanz, wenn Sie Vermieter, Vermieterin, Hausverwalter oder Hausverwalterin sind. Er fasst für Sie zusammen, was Sie jetzt über den aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wissen müssen. 

    Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 18. Mai 2025 (Az. 2 BvQ 32/25) die Zwangsräumung einer hochschwangeren Mieterin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt. Für viele Vermieter und Hausverwaltungen wirft diese Entscheidung Fragen auf – vor allem mit Blick auf künftige Vollstreckungen.

    Worum geht es? – Der Sachverhalt


    Eine hochschwangere Mieterin, deren Kaiserschnitt für den 23.05.2025 angesetzt war, sollte am 19.05.2025 zwangsgeräumt werden. Die Zwangsräumung hätte eine Unterbringung in einer Containerunterkunft bedeutet, in der es keine medizinische Betreuung gegeben hätte. Das Amtsgericht lehnte einen Räumungsschutzantrag der Mieterin ab. Das BVerfG stoppte die Räumung jedoch, da keine ausreichende Prüfung der gesundheitlichen Risiken durch das Amtsgericht erfolgt war.

    Was sind die für Sie relevanten Kernaussagen des Beschlusses?


    • Gesundheitliche Risiken sind ernst zu nehmen.
      Wird eine konkrete Gefährdung für Leben oder Gesundheit (z. B. durch Schwangerschaft) vorgetragen, müssen Gerichte medizinische Einschätzungen einholen.
    • Ungeborenes Leben steht unter verfassungsrechtlichem Schutz.
      Eine Zwangsräumung, die das ungeborene Kind gefährden könnte, darf nicht ohne sorgfältige Abwägung erfolgen – auch wenn die Ansprüche des Vermieters berechtigt sind.
    • Monetäre Interessen treten zurück, wenn irreversible Folgen drohen.
      Das Gericht hat hier klargestellt, dass ein (ggf. nur vorläufiger) Aufschub dem Vermieter zumutbar ist, wenn auf der Gegenseite irreversible gesundheitliche Schäden drohen.

    Was bedeutet das für Sie?


    • Sorgfältige Vorbereitung der Räumungsvollstreckung
      Ein Räumungstitel allein reicht nicht. Liegen Hinweise auf besondere Schutzbedürftigkeit vor (z. B. Schwangerschaft, Pflegebedarf, psychische oder physische Erkrankung), sollte dies im Vorfeld strategisch berücksichtigt werden.
    • Kooperation mit Behörden und sozialen Trägern
      Es kann sich lohnen, frühzeitig Kontakt zur Stadt oder zum Sozialträger aufzunehmen, um Unterbringungsprobleme zu entschärfen und dadurch gegebenenfalls Verzögerungen zu vermeiden.
    • Kommunikation mit der anwaltlichen Vertretung
      Gerade bei sensiblen Räumungssituationen lohnt sich eine rechtliche Abstimmung vorab. Ich berate regelmäßig Vermieter, um rechtliche Fallstricke frühzeitig zu erkennen sowie wirtschaftliche Schäden zu vermeiden oder zu mindern.
    • Schutzpflichten des Staates ernst nehmen – ohne Ihre Interessen aufzugeben
      Es geht nicht darum, dass Sie Ihre Ansprüche aufgeben. Allerdings ist eine solide rechtliche Argumentation unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung der beste Weg, Ihre Forderungen durchzusetzen, ohne Zeit und Geld durch spätere Rückschläge zu verlieren.

    Fazit


    Ich begleite seit Jahren Unternehmen, die professionell mit Immobilien arbeiten und lege dabei unter anderem besonderen Fokus auf die wirtschaftlich sinnvolle Durchsetzung von Ansprüchen. Auch wenn ich das Urteil für verfassungsrechtlich richtig halte, zeigt es einmal mehr, wie wichtig rechtssichere Vorbereitung ist, denn selbst bei berechtigten Räumungstiteln kann die Durchsetzung scheitern, wenn gesundheitliche Aspekte nicht berücksichtigt wurden.

    Als Rechtsanwältin für Vermieter, Hausverwaltungen und Bestandshalter helfe ich Ihnen dabei, Vollstreckung rechtssicher und wirtschaftlich umzusetzen – auch in schwierigen Einzelfällen.

    Ihre

    Laura Tewes

    Tipp: Wenn Sie aktuell eine schwierige Räumungssituation betreuen – z. B. mit Schutzbedürftigen oder Sozialhilfeempfängern –, sprechen Sie mich gerne an. Ich prüfe für Sie Chancen, Risiken und mögliche Alternativen.



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