„Ab nächster Woche beginnt die Arbeit um 8 Uhr, Gleitzeit gibt es nicht mehr.“
Solche Entscheidungen treffen Arbeitnehmer oft unerwartet. Die Frage, die sich dann stellt: Darf der Arbeitgeber das eigentlich einfach so bestimmen?
Die Antwort hängt stark davon ab, ob es im Betrieb einen Betriebsrat gibt. Existiert ein Betriebsrat, sieht das Gesetz klare Grenzen vor: Der Arbeitgeber darf Arbeitszeitregelungen – also Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, die Verteilung auf Wochentage oder Pausen, nicht ohne Beteiligung des Betriebsrats ändern. Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG ist hier verbindlich. Das bedeutet: Gleitzeitregelungen, Schichtpläne, feste Kernzeiten oder auch Homeoffice-Modelle können nicht einfach per Aushang abgeschafft oder geändert werden. Wird der Betriebsrat übergangen, ist die Maßnahme unwirksam – und der Betriebsrat kann dagegen vorgehen, etwa durch ein gerichtliches Unterlassungsverfahren oder eine Einigungsstelle.
Aber was, wenn es keinen Betriebsrat gibt? Dann darf der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen seines Direktionsrechts tätig werden. Er kann die Lage der Arbeitszeit vorgeben oder anpassen. Allerdings auch hier nicht grenzenlos. Die Änderungen müssen sich im Rahmen des Arbeitsvertrags bewegen, dürfen nicht gegen Tarifverträge oder gesetzliche Regelungen – wie das Arbeitszeitgesetz – verstoßen und müssen sich im Rahmen des sogenannten „billigen Ermessens“ halten. Vor allem dürfen Änderungen nicht überraschend, willkürlich oder unangemessen sein. In bestimmten Fällen, etwa bei gravierenden Verschiebungen der Arbeitszeit, kann sogar eine Änderungskündigung notwendig werden.
Für Arbeitnehmer bedeutet das: Wenn sich Ihre Arbeitszeit plötzlich ändert, lohnt sich der genaue Blick, sowohl in den Arbeitsvertrag als auch auf die Umstände der Änderung. Nicht jede Anweisung ist rechtlich zulässig, auch wenn sie auf den ersten Blick harmlos erscheint. Wer sich ungerecht behandelt fühlt oder Nachteile durch neue Arbeitszeiten erleidet, sollte nicht zögern, rechtlichen Rat einzuholen.
Ich berate regelmäßig Arbeitnehmer und Betriebsräte bei genau diesen Fragen: Welche Spielräume hat der Arbeitgeber? Was darf er und was nicht? Und wie kann man sich gegen unzulässige Änderungen wehren? Gerade bei Arbeitszeit geht es nicht nur um Minuten sondern oft um Lebensqualität, Planbarkeit und Fairness.
Wenn sich bei Ihnen die Arbeitszeit plötzlich ändert oder Sie eine entsprechende Ankündigung erhalten haben, sprechen Sie mich gern an. Ich prüfe für Sie, ob die Maßnahme rechtlich zulässig ist – und wie Sie Ihre Rechte am besten sichern können.