Netflix-Preiserhöhungen waren unwirksam – Sie können Ihr Geld zurückfordern!
Das Landgericht Köln hat am 15.05.2025 entschieden, dass mehrere Preiserhöhungen von Netflix in den letzten Jahren unwirksam waren (Az. 26 O 221/23).
Der Grund: Die Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Netflix war rechtlich unzulässig, weil sie einseitig zu Lasten der Verbraucher ausgestaltet war.
🔍 Was war das Problem?
Netflix hatte seine Abopreise u. a. 2019 und 2022 erhöht, ohne echte Zustimmung der Nutzer einzuholen. Die Informationen wurden lediglich als Pop-up oder Nachricht angezeigt, mit der Option „zustimmen oder kündigen“.
Das Gericht sah darin keine gültige Vertragsänderung – die Preiserhöhung war deshalb nicht wirksam.
💰 Was bedeutet das für Sie als Netflix-Kunde?
Wenn Sie seit 2019 eine Preiserhöhung akzeptiert haben, können Sie die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern – oft über 100 € oder mehr.
Auch die Anwaltskosten für die Rückforderung können Netflix angelastet werden, sofern Sie vorher selbst eine Frist gesetzt haben und keine Erstattung erfolgt.
✅ Was sollten Sie jetzt tun?
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Fordern Sie Netflix schriftlich zur Rückzahlung auf – mit Frist von 14 Tagen.
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Bleibt eine Antwort oder Zahlung aus?
👉 Dann übernehme ich die rechtliche Durchsetzung für Sie – ohne Kostenrisiko für Sie, denn Netflix befindet sich dann in Verzug.
📞 Ich prüfe Ihren Fall unverbindlich.
📧 Kontaktieren Sie mich einfach – auch online oder per E-Mail.
Rechtsanwalt Muschtaba Nasari
Kanzlei für Vertragsrecht & Verbraucherschutz
📍 Hamburg – bundesweite Mandatsannahme möglich