Verteidigung bei Beleidigungsdelikten
Die selbsternannten Gralshüter der Meinungsfreiheit sind regelmäßig die ersten, die Strafanzeigen wegen Beleidigung stellen. Die Rede ist selbstverständlich von AfD-Mitgliedern und Anhängern.
Beleidigungsdelikte im politischen Kontext
Eine Beleidigung erfordert die Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung einer Person. Voraussetzung hierfür ist, dass eine andere Person auch tatsächlich adressiert ist. Auf der Plattform X (ehemals Twitter) kursierte vor knapp zwei Jahren initiiert durch die Satiresendung extra3 der Hashtag #nazischlampe. Im Zuge dessen wurde der Hashtag von zahlreichen Accounts gesetzt, auch im Zusammenhang mit Kommentaren an AfD-Mitgliedern.
Nazischlampe oder #nazischlampe – auf das Hashtag kommt es an
Offenbar fühlten sich AfD-Anhänger von diesem Hashtag angesprochen und zeigten Nutzer dieses Hashtags an. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung wurden geführt. Auf den ersten Blick scheint an dem Vorwurf durchaus etwas dran zu sein.
Lässt sich aufgrund der Inhalte der AfD-Programme durchaus diskutieren, ob die Bezeichnung als Nazi sich noch im Rahmen der zulässigen Meinungsäußerung bewegt, ist dies beim Zusatz „Schlampe“ kaum der Fall. Hier dürfte weniger die inhaltliche Auseinandersetzung, als vielmehr die Verächtlichmachung einer Person im Vordergrund stehen.
Bezeichnet man also eine Person, gleich welcher politischer Couleur, als Nazischlampe, wird dies in der Regel eine strafbare Beleidigung darstellen.
Knackpunkt dabei ist, dass überhaupt feststehen muss, dass die Person derart bezeichnet wurde. Im Rahmen der Beleidigungsdelikte muss immer die für den Beschuldigten günstigste Interpretation herangezogen werden. So ist ein Hashtag deutlich vom restlichen Posting abgesetzt. Er hat eine andere Farbe als der restliche Text. Unter einem Hashtag wird diskutiert, es soll also eine Verknüpfung zu ähnlichen Beiträgen entstehen und damit ein Diskussionsbeitrag bereitgestellt werden. So könnte eine Diskussion bspw. auch unter dem Hashtag #Anwalt erfolgen.
Die Bezeichnung einer Person mit diesem Begriff wird damit in aller Regel nicht gemeint sein.
Aus diesem Grunde lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten und sich zu dem Sachverhalt vorerst nicht zu äußern. Gerne können Sie mich bei Vorwürfen dieser Art beauftragen.