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    Home » Nachlass im Erbrecht: Was gehört wirklich dazu?
    Rechtsformen

    Nachlass im Erbrecht: Was gehört wirklich dazu?

    adminBy adminJuni 8, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Rechtsanwalt Cocron und seine auf Erbrecht spezialisierte Kanzlei Cocron mit Standorten in Berlin und München beraten bundesweit zu allen Fragen rund um den Nachlass. In der Praxis stellen sich regelmäßig Streitfragen: Was zählt zum Nachlass? Was ist pflichtteilsrelevant? Und was bleibt außen vor?

    Was ist der Nachlass?

    Gemäß § 1922 BGB umfasst der Nachlass das gesamte Vermögen des Erblassers, das im Erbfall im Wege der sogenannten Universalsukzession auf den oder die Erben übergeht. Doch was zunächst einfach klingt, birgt im Detail oft Konfliktpotenzial.


    1. Das Nachlassverzeichnis: Überblick schaffen

    Ein strukturiertes Nachlassverzeichnis ist essenziell für Erben, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker. Es listet sämtliche Aktiva und Passiva auf – von Bankguthaben bis hin zu Schulden. In vielen Fällen ist ein notarielles Nachlassverzeichnis oder eine eidesstattliche Versicherung erforderlich.

    Praxisbeispiel:
    Ein Mandant der Kanzlei Cocron beantragte einen Erbschein. Da die Pflichtteilsberechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben äußerte, wurde ein notarielles Nachlassverzeichnis mit eidesstattlicher Versicherung erstellt, um Transparenz zu schaffen.


    2. Vermögenswerte und Schulden: Das gehört dazu

    Der Nachlass umfasst:

    • Eigentum (Immobilien, Fahrzeuge, Kunstgegenstände etc.)

    • Forderungen (z. B. gegen Banken oder Mieter)

    • Schulden (z. B. Darlehen, Mietrückstände)

    • Laufende Verträge (z. B. Versicherungen, Mietverträge)

    Wichtig: Auch Kosten für Beerdigung, Grabpflege und Erbscheinsverfahren gehören zu den sogenannten Erbfallschulden – diese trägt der Erbe.


    3. Nicht vererbliche Rechte

    Einige Rechte enden mit dem Tod des Erblassers:

    • Nießbrauch (§ 1061 BGB)

    • Wohnrecht (§§ 1092, 1093 BGB)

    • Persönlichkeitsrechtliche Ansprüche (z. B. Geldentschädigung bei Ehrverletzung)

    Praxisbeispiel:
    In einem Verfahren der Kanzlei Cocron beantragte ein Erbe erfolgreich die Löschung eines Nießbrauchsrechts im Grundbuch, nachdem der Berechtigte verstorben war.


    4. Versicherungen: Lebensversicherung gehört nicht immer zum Nachlass

    Lebensversicherungen fallen nur dann in den Nachlass, wenn keine bezugsberechtigte Person im Vertrag benannt wurde. Andernfalls erhält der Bezugsberechtigte die Versicherungssumme direkt.


    5. Sonderfall Gesellschaftsanteile

    Gesellschaftsanteile können vererblich sein – müssen es aber nicht. Bei Personengesellschaften ist eine Regelung im Gesellschaftsvertrag notwendig. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) gelten hingegen erleichterte Regelungen.

    Praxisbeispiel:
    Ein Erbe wandte sich an Rechtsanwalt Cocron, weil die Mitgesellschafter einer GbR seinen Eintritt ablehnten. Nach Prüfung des Gesellschaftsvertrags stand fest: Kein Eintrittsrecht – der Erbe hatte lediglich einen Abfindungsanspruch gegen die Gesellschaft.


    6. Pflichtteilsrelevanter Nachlass

    Der Pflichtteil bemisst sich aus dem Wert des Reinnachlasses (Aktiva abzüglich Passiva) zuzüglich des sogenannten Ergänzungsnachlasses. Hierzu zählen Schenkungen, die der Erblasser innerhalb der letzten 10 Jahre vor seinem Tod vorgenommen hat (§ 2325 BGB).


    7. Die Nachlassakte beim Nachlassgericht

    Die Nachlassakte enthält wichtige Informationen zum Erbfall. Erben, Pflichtteilsberechtigte und Gläubiger können unter Nachweis eines berechtigten Interesses Einsicht beantragen.


    8. Nachlass vs. Erbschaft: Begriffliche Abgrenzung

    „Nachlass“ bezeichnet das Vermögen, das auf den Erben übergeht. „Erbschaft“ beschreibt die Rechtsstellung des Erben selbst. Für die Praxis ergibt sich daraus jedoch meist kein Unterschied.


    FAQ: Häufige Fragen zum Nachlass

    Was zählt zum Nachlass?
    Grundsätzlich alle vererblichen Vermögenswerte und Schulden des Erblassers.

    Kann ich als Pflichtteilsberechtigter ein Nachlassverzeichnis verlangen?
    Ja, auch notariell mit eidesstattlicher Versicherung, § 2314 BGB.

    Wer haftet für Schulden des Erblassers?
    Der oder die Erben – im Zweifel auch mit dem Privatvermögen, wenn keine Haftungsbeschränkung vereinbart wurde.

    Gehören Schenkungen zum Nachlass?
    Ja, bei Pflichtteilsansprüchen können auch Schenkungen der letzten 10 Jahre relevant sein.

    Wie erfahre ich, was im Nachlass enthalten ist?
    Durch Einsicht in das Nachlassverzeichnis oder – bei berechtigtem Interesse – in die Nachlassakte beim Nachlassgericht.


    Fazit: Expertenrat im Erbrecht spart Kosten und Streit

    Ein unklarer oder ungeordneter Nachlass ist oft der Nährboden für jahrelange Erbstreitigkeiten. Rechtsanwalt Istvan Cocron und die auf Erbrecht spezialisierte Kanzlei Cocron stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung in allen Fragen des Nachlassrechts zur Seite – von der Gestaltung testamentarischer Regelungen bis zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.

    📞 Berlin & München – www.ra-cocron.de



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