Wer sich mit dem Thema Erbschaftsteuer und Nachlassplanung beschäftigt, stellt schnell fest, wie wichtig eine frühzeitige und durchdachte Vorgehensweise ist. Viele Erben sind überrascht, wie hoch die Steuerlast werden kann, wenn das Erbe nicht optimal vorbereitet wurde. Dabei lassen sich mit ein wenig Wissen und der richtigen Strategie oft Tausende Euro sparen – und das ganz legal.
Freibeträge und Steuersätze: Die Grundlage der Erbschaftsteuer
Die Grundlage für die Berechnung der Erbschaftsteuer bilden die sogenannten Freibeträge. Sie richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben. So können Ehegatten und eingetragene Lebenspartner im Jahr 2025 bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten. Kinder profitieren von einem Freibetrag von 400.000 Euro, während Enkelkinder je nach Situation 200.000 oder sogar 400.000 Euro steuerfrei bekommen. Für andere Erben wie Geschwister oder entfernte Verwandte gelten deutlich niedrigere Freibeträge von nur 20.000 Euro. Wer über diese Freibeträge hinaus erbt, muss mit der Erbschaftsteuer rechnen. Die Steuersätze bewegen sich je nach Steuerklasse und Höhe des Erbes zwischen 7 und 30 Prozent. Besonders Kinder und Ehegatten profitieren von niedrigeren Steuersätzen, während entferntere Verwandte oder Nicht-Familienmitglieder deutlich mehr zahlen müssen.
Immobilien vererben: Besondere Regeln und Steuervorteile
Ein weiteres wichtiges Thema bei der Nachlassplanung ist die Übertragung von Immobilien. Wer eine selbst genutzte Immobilie erbt, kann unter bestimmten Bedingungen die Erbschaftsteuer ganz vermeiden. Voraussetzung ist, dass die Immobilie nicht größer als 200 Quadratmeter ist und der Erblasser darin gewohnt hat. Für vermietete Immobilien gilt eine Sonderregel: Hier werden nur 90 Prozent des Verkehrswerts angesetzt, was die Steuerlast spürbar senken kann.
Nachlassplanung: Testament, Schenkung und professionelle Beratung
Um die Erbschaftsteuer zu optimieren, empfiehlt sich eine kluge Nachlassplanung. Ein Testament oder Erbvertrag sorgt nicht nur für Klarheit, sondern hilft auch, die Freibeträge optimal auszuschöpfen. Wer bereits zu Lebzeiten schenkt, kann die Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen und so die Steuerlast weiter reduzieren. Besonders bei größeren Vermögen oder mehreren Erben ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem Steuerberater beraten zu lassen. Diese Experten helfen, individuelle Lösungen zu finden und steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Wer kein Testament hinterlässt, muss sich auf die gesetzliche Erbfolge verlassen.
Das kann nicht nur zu Streit unter den Erben führen, sondern auch zu steuerlichen Nachteilen. Eine frühzeitige Nachlassplanung ist daher unerlässlich, um die Erbschaftsteuer zu minimieren und das Vermögen sinnvoll an die nächste Generation weiterzugeben.
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FAQ: Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer und Nachlassplanung
Wann muss ich Erbschaftsteuer zahlen?
Erbschaftsteuer fällt an, wenn der Wert des Nachlasses den persönlichen Freibetrag überschreitet. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und dem Vermögenswert. Wer clever plant, kann durch Schenkungen zu Lebzeiten und die Nutzung der Freibeträge die Steuerlast erheblich senken.
Wie werden Immobilien bei der Erbschaftsteuer bewertet?
Seit 2023 wird der Verkehrswert angesetzt, was in vielen Fällen zu höheren Steuerbelastungen führt. Besonders bei selbst genutzten Immobilien gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, die genutzt werden können. Auch vermietete Immobilien werden steuerlich begünstigt, da nur 90 Prozent des Wertes angesetzt werden.
Was passiert, wenn ich kein Testament habe?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Das kann zu Streit unter den Erben und steuerlichen Nachteilen führen. Ein Testament oder Erbvertrag sorgt für Klarheit und hilft, die Erbschaftsteuer zu optimieren.
Kann ich Freibeträge mehrfach nutzen?
Ja, Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden – etwa durch Schenkungen zu Lebzeiten.
Wann empfiehlt sich professionelle Beratung?
Besonders bei größeren Vermögen oder mehreren Erben ist eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder Steuerberater sinnvoll, um individuelle Lösungen zu finden und steuerliche Fallstricke zu vermeiden.