Nach der Swiss Gold Treuhand AG (SGT AG) befindet sich seit dem 3. Juni 2025 auch die SGB Vault AG in Konkurs. Die Gesellschaft bot sich Anlegern der Swiss Gold Treuhand als neuer Vertragspartner an. Die Verträge sollten zu ähnlichen Konditionen bei der SGB Vault AG geführt werden.
Bei der Swiss Gold Treuhand konnten Anleger Kaufverträge über Gold mit anschließender Lagervereinbarung abschließen. Dabei handelte es sich um Rohgold, das noch veredelt werden sollte. Am 11. Juni 2024 wurde der Konkurs über die Gesellschaft eröffnet. Den Anlegern drohen nach der Insolvenz hohe Verluste bis zum Totalverlust ihres Geldes.
Da sorgten die Vertragsangebote der SGB Vault AG für neue Hoffnung bei manchen Anlegern. Doch ein knappes Jahr später ist auch diese Gesellschaft insolvent. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hatte bereits am 13. August 2024 eine sofortige Intervention bei der SGB Vault AG angeordnet und einen Untersuchungsbeauftragten eingesetzt, da der Verdacht bestand, dass Vermögenswerte der SGT AG entzogen wurden. Es wurde vermutet, dass Goldbestände von Kunden der SGT AG illegal in die Buchhaltung der SGB Vault AG verschoben wurden.
Mit dem Konkurs ist die SGB Vault AG aufgelöst. Im Konkursverfahren wird geprüft, ob und in welcher Höhe Goldbestände vorhanden sind und welche Ansprüche die Anleger haben. „Den Anlegern kann ggf. ein Aussonderungsrecht zustehen. Ist das nicht der Fall, fließt das Gold in die Konkursmasse ein“, sagt Rechtanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Neben Ansprüchen im Konkursverfahren können aber auch Schadenersatzansprüche der Anleger in Betracht kommen. Ansprüche können z.B. gegenüber den Anlageberatern bzw. -vermittlern entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken und das Totalverlustrisiko der Anleger aufgeklärt haben. Stiftung Warentest hat z.B. mit Bericht vom 19. Juli 2023 schon darauf hingewiesen, dass Rohgold als Geldanlage nicht geeignet sei, da die Verarbeitungskosten sehr hoch seien.
Zudem müssen die Anlageberater bzw. -vermittler die Kapitalanlage auch hinsichtlich ihrer Plausibilität prüfen. „Sind sie ihren Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht