Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Vergesst Die Einhörner, Krasser Sind Diese 14 „Raketships” -Startups

    September 11, 2025

    Die 10 besten Startup-Marken, Laut Neuem Jung von Matt-Ranking

    September 11, 2025

    EZB hält Zinsen erneut stabil – Inflationsgefahr gebannt?

    September 11, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » „N3-Schwartz Trading Institute“ , „N66-reservieren“
    Rechtsformen

    „N3-Schwartz Trading Institute“ , „N66-reservieren“

    adminBy adminJuli 11, 2025Keine Kommentare5 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Stuttgart, Juli 2025

    Anwaltskanzlei Eser warnt vor WhatsApp-Tradinggruppen: Erste Rückzahlung auch aus Spanien nach Intervention erreicht

    Die Kanzlei Ese LAW, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, betreut derzeit eine Vielzahl von Mandaten im Zusammenhang mit vermeintlichen Trading-Gewinnen aus WhatsApp-Gruppen wie „N3-Schwartz Trading Institute“, „N66-reservieren“ und weiteren Untergruppen. Die Kommunikation erfolgt typischerweise über Messenger-Dienste mit angeblichen Assistenten oder „Trading-Experten“ – in einem aktuellen Fall unter dem Namen „Julia Hartmann“.

    Betroffene berichten übereinstimmend, dass ihnen nach gestaffelten Einzahlungen auf ausländische Konten über verschiedene Phasen des Daytradings, ETF-Investments, Blockhandels oder IPO-Platzierungen ein angeblich hoher Kapitalzuwachs – teils im siebenstelligen Bereich – auf Plattformen oder in Apps dargestellt wurde. Eine Auszahlung sei jedoch stets an eine vermeintliche Vorabzahlung von Steuern oder Gebühren gekoppelt, häufig zwischen 10–20 % des angeblich erwirtschafteten Kapitals.

    Strukturierter Anlagebetrug hochwahrscheinlich

    Rechtsanwalt Eser erklärt:
    „In sämtlichen bislang geprüften Fällen handelt es sich um Konstruktionen, bei denen reale Börsengeschäfte nicht stattgefunden haben. Es handelt sich vielmehr um ein betrugsnahes Modell, bei dem mit gefälschten Darstellungen in Apps oder PDF-Dokumenten Kapitalgewinne vorgetäuscht werden, um Anschlusszahlungen zu generieren.“

    Die Kanzlei ESER vertritt aktuell über 150 Geschädigte aus dem gesamten Bundesgebiet. Zahlungen wurden häufig über Hausbanken wie Trade Republic, DKB, Postbank oder Sparkassen auf ausländische Konten abgewickelt – insbesondere zu Zahlungsdienstleistern in Spanien und Italien.

    „Die Gewinne sind reine Bildschirmillusion – tatsächlich ist kein einziger Euro investiert oder gehandelt worden“, so Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Die Täter bedienen sich professioneller Apps, gefälschter Depotauszüge und vermeintlicher Steuerpflichten, um das Vertrauen der Geschädigten auszunutzen.“

    Die Stuttgarter Kanzlei vertritt aktuell über 150 Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter auch viele Fälle mit identischen Strukturen über Apps wie „SCHWAKAP“, „AllyCore“, „PBMC“ und andere angebliche Brokerplattformen. Die Zahlungen erfolgten meist über Hausbanken wie Trade Republic, DKB, Postbank, Sparkassen oder C24.

    Erste Erfolge außergerichtlich erzielt:
    In mehreren Fällen wurden außergerichtliche Rückzahlungen im fünfstelligen Bereich durch gezielte Haftungsansprachen gegenüber den Banken erreicht. „Wir setzen dort an, wo reale Kontrollversäumnisse bestehen – bei den Banken, über deren Systeme hohe Summen an nicht regulierte Empfänger ins Ausland weitergeleitet wurden“, erklärt Eser.

    Bekannt aus Presse und Fachportalen:
    Die Kanzlei ist für ihre aufgedeckte Fälle unter anderem durch Berichte auf Business Insider, welt.de und durch zahlreiche Fachbeiträge auf Anwalt.de einer breiten Öffentlichkeit bekannt.

    Betroffene Anleger sollten jetzt handeln:

    1. Sofort keine weiteren Zahlungen leisten

    2. Beweismittel sichern: Screenshots, Zahlungsnachweise, Chatverläufe

    3. Polizeiliche Anzeige erstatten

    4. Rechtsberatung einholen

    5. Hausbank kontaktieren wegen möglicher Rückabwicklung

    Unsere Kanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung. In zahlreichen ähnlich gelagerten Fällen konnten bereits Rückforderungen gegenüber Banken und Zahlungsempfängern durchgesetzt werden.

    Nach unserer rechtlichen Einschätzung handelt es sich um ein betrügerisches Konstrukt, das auf strukturierten Täuschungshandlungen basiert. Die technischen Strukturen, Kommunikationsmuster und Transaktionswege weisen auf ein planmäßiges, grenzüberschreitendes Vorgehen hin.

    Unsere Kanzlei konnte bereits für eine Vielzahl von Geschädigten Rückzahlungen durch rechtliches Vorgehen gegen Banken, Zahlungsdienstleister und Finanzaufsichtsbehörden erzielen. Dabei setzen wir gezielt auf Rückforderungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB), deliktische Schadensersatzanprüche sowie auf datenschutzrechtliche Informationsansprüche gegenüber involvierten Stellen im In- und Ausland.

    Wir verweisen auf unsere umfangreiche Erfahrung und Spezialisierung im Bereich von Kapitalanlagebetrug, u. a. dokumentiert in Berichterstattungen auf Welt.de, Business Insider, dem Branchenportal „anwalt.de“ sowie in weiteren einschlägigen Medienformaten für deutschsprachige Auswanderer, die im Ausland besonders häufig von solchen Konstrukten betroffen sind.

    Betroffenen empfehlen wir, keine weiteren Zahlungen zu leisten, Kommunikationsverläufe zu sichern und unverzüglich rechtliche Beratung einzuholen. 

    Es besteht in vielen Fällen noch die Chance, Zahlungen zurückzuholen oder Schadensersatz geltend zu machen – insbesondere durch schnelles Handeln.

    📌 Was Betroffene jetzt tun sollten:

    • Alle Zahlungen, Chats, Screenshots und App-Inhalte sichern

    • Sofortige Strafanzeige erstatten

    • Rechtsberatung zur Rückforderung einholen, insbesondere bei Überweisungen über EU-Zahlungsdienstleister oder Handelsplattformen,

    • 💡 Eser LAW ist hier bekannt aus Berichterstattungen bei WELT.de, Business Insider und anwalt.de

    • Empfängerbanken zur Herausgabe von Informationen und Rückzahlung auffordern

    • Zuständige Finanzaufsichtsbehörden informieren


    💬 

    Die Kanzlei Eser Law vertritt bundesweit bereits über 150 Fälle im Zusammenhang mit WhatsApp-Betrug und betrügerischen Trading-Apps.

    💡 Bekannt aus Berichterstattungen bei WELT.de, Business Insider und anwalt.de

    ⚖️ Eser Law: Spezialisierung und rechtliche Durchsetzung gegen Banken

    Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, verfügt über mehr als 21 Jahre Erfahrung und hat sich auf internationale Finanzbetrugsfälle spezialisiert. In zahlreichen Fällen ist es gelungen, Rückzahlungen direkt über die Empfängerbanken durchzusetzen, darunter Institute in Spanien, Portugal und Italien.

    „Wir haben im Laufe der Verfahren umfangreiche Beweise gesichert – darunter Chatprotokolle, Video-Screenshots, App-Ausdrucke und IP-Verbindungen. Dieses Spezialwissen setzen wir gezielt ein, um auch ohne Strafurteil zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.“

    Die Kanzlei bündelt in einem zentralen Vorgehen Erkenntnisse über Täterstrukturen, Zahlungswege, App-Backends und betrügerische Muster und bietet Geschädigten gezielte anwaltliche Unterstützung.

    Kostenlose Ersteinschätzung – Vorlage der Zahlungsbelege entscheidend

    Für eine fundierte Ersteinschätzung bitten wir Betroffene um die Einreichung sämtlicher Zahlungsbelege (insbesondere Banküberweisungen) ausschließlich im PDF-Format. Diese sind von entscheidender Bedeutung, da sich aus der Analyse der Überweisungsdaten regelmäßig verdächtige Zahlungsketten und Muster erkennen lassen, die konkrete Ansatzpunkte für Rückforderungsansprüche gegen involvierte Banken bieten.

    Mitteilung der verwendeten App und WhatsApp-Gruppe notwendig

    Bitte teilen Sie uns auch mit,

    • welche App konkret verwendet wurde (z. B. „STLSTE“, „FS Glow“, „KCAPM“, „CTDL-Esc“ etc.)

    • und wie die zugehörige WhatsApp-Gruppe hieß, über die Sie in Kontakt mit den vermeintlichen Beratern gelangt sind.

    Verdachtsmuster bei Mehrfachüberweisungen – Familien-IBANs relevant

    Zur weiteren rechtlichen Aufarbeitung und Beweisführung bitten wir zusätzlich um Mitteilung, ob innerhalb der Familie identische IBANs von Empfängern im Ausland verwendet wurden. In mehreren Fällen konnten wiederholte Überweisungen an dieselbe IBAN festgestellt werden – ein Umstand, den wir konkret gegen die abwickelnden Banken ins Feld führen. Diese Hinweise helfen allen Betroffenen und stärken die Argumentation gegenüber den Instituten.

    Datenschutz und Vertraulichkeit gewährleistet

    Die übermittelten Unterlagen und Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Sollte kein Mandatsverhältnis zustande kommen, garantieren wir die vollständige und datenschutzkonforme Vernichtung aller überlassenen Unterlagen.

    Schnelle Rückmeldung garantiert

    Nach Sichtung Ihrer Unterlagen kommen wir unverzüglich auf Sie zurück und erläutern, ob und inwieweit Ansprüche gegen Banken, Empfänger oder Vermittler geltend gemacht werden können.

    🛡️ Kanzlei Eser bietet Hilfe:

    📞 Kontaktieren Sie uns vertraulich und diskret: ESER LAW
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    📍 Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
    📧 info@eser-law.de | ☎️ +49 (0) 711 217 235-0
    🌐 www.eser-law.de



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleMuss ich mit einer Anklage wegen illegalem Glücksspiel rechnen?
    Next Article Marktbericht: Kommt heute der Rückschlag in der DAX-Rally?
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Markenrechtliche Abmahnung durch Louis Vuitton Malletier (Handtaschen- Fälschungen)

    Juli 15, 2025
    Rechtsformen

    FernUSG auch auf Unternehmer anwendbar

    Juli 15, 2025
    Rechtsformen

    So gelingt die rechtssichere Vereinsgründung – bundesweite anwaltliche Begleitung

    Juli 15, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202512 Views

    Sagt Maschmeyer Zu Merz: So Geht Wirbel

    April 2, 20259 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 20258 Views
    Latest Reviews
    Cashflow

    Vergesst Die Einhörner, Krasser Sind Diese 14 „Raketships” -Startups

    adminSeptember 11, 2025
    Cashflow

    Die 10 besten Startup-Marken, Laut Neuem Jung von Matt-Ranking

    adminSeptember 11, 2025
    Cashflow

    Das Neue Europa: Weniger Jammern, Mehr Milliden-Startups

    adminSeptember 11, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202512 Views

    Sagt Maschmeyer Zu Merz: So Geht Wirbel

    April 2, 20259 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 20258 Views
    Unsere Auswahl

    Vergesst Die Einhörner, Krasser Sind Diese 14 „Raketships” -Startups

    September 11, 2025

    Die 10 besten Startup-Marken, Laut Neuem Jung von Matt-Ranking

    September 11, 2025

    EZB hält Zinsen erneut stabil – Inflationsgefahr gebannt?

    September 11, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.