In Bayern beobachten Ermittlungsbehörden einen massiven Anstieg bei illegalem Glücksspiel: Die Zahl der Ermittlungsverfahren ist von 77 Fällen im Jahr 2019 auf nun 762 Fälle im Jahr 2023 gestiegen. Diese Entwicklung folgt einer bundesweiten Tendenz. Besonders problematisch sind Betreiber, die Glücksspiel ohne Genehmigung anbieten – etwa durch manipulierte Spielautomaten oder private Pokerabende mit Geldgewinn. Wer daran beteiligt ist, gerät schnell ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Rechtslage & Handlungsmöglichkeiten
Ein unerlaubtes Glücksspiel kann nach § 284 StGB als Straftat verfolgt werden. Wer als Veranstalter oder Betreiber tätig war, setzt sich unter Umständen einer Freiheitsstrafe und Geldbußen aus. Selbst Teilnehmer – etwa bei gewinnorientierten Pokerabenden – können sich strafbar machen.
Wenn gegen Sie oder einen Angehörigen ermittelt wird:
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Aussageverweigerung: Sie haben das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen. Nutzen Sie es besonders, bevor Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben.
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Akteneinsicht beantragen: Wir übernehmen für Sie die Einsicht in Ermittlungsakten – Sie erfahren, welche Beweise vorhanden sind.
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Verteidigungsstrategie: Schon frühzeitig lassen sich Strafmilderung oder gar Einstellung von Verfahren erreichen. Wir prüfen u. a. Aspekte wie die fehlende Gewinnerzielungsabsicht oder verhältnismäßige eingesetzte Mittel.
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Jugendstrafrecht: Sind Minderjährige betroffen, gilt gegebenenfalls günstigeres Jugendstrafrecht – wir klären, ob dies greift.
Leistungen unserer Kanzlei
Unsere Kanzlei steht Ihnen bei allen Verfahrensschritten zur Seite:
• Wir übernehmen die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft.
• Wir begleiten Sie zu Vernehmungen und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
• Wir analysieren die Beweislage – zum Beispiel technische Geräte, Zeugenaussagen oder Überwachungsmaterial – auf Verfahrensfehler oder unklare Beweissituationen.
• Wir recherchieren, ob bei Ihnen mildernde Umstände vorliegen und entwickeln eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie.
Kontaktaufnahme
Wenn gegen Sie oder einen Angehörigen aktuell wegen illegalen Glücksspiels ermittelt wird, zögern Sie nicht: Wir bieten eine telefonische Erstberatung kostenlos an. Sie können bequem online einen Termin buchen. Wir sind für Sie da – schnell, diskret, kompetent.
Oder besuchen Sie unsere Sonderseite https://polizei-akteneinsicht.de/, wenn Sie bereits Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben.
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