Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber kündigt, man aber kein Geld für einen Anwalt hat? Für diesen Fall gibt es die Prozesskostenhilfe. Doch wann steht sie einem zu – und lohnt sie sich? Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck ordnet ein:
Zunächst: Eine Kündigungsschutzklage lässt sich grundsätzlich über Prozesskostenhilfe finanzieren – sofern man die Voraussetzungen erfüllt. Das bedeutet: Wer über geringe Einkünfte und kaum Vermögen verfügt, kann grundsätzlich Prozesskostenhilfe bekommen.
Welche Vorteile bringt das?
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich keinen Rechtsanwalt leisten könnten, ist die Prozesskostenhilfe oft der einzige Weg, gegen eine Kündigung vorzugehen. Bei der Kündigungsschutzklage geht es häufig um viel Geld – nicht zuletzt wegen der Abfindung. Wer hier ohne erfahrenen und spezialisierten Beistand agiert, verschenkt regelmäßig viel Geld.
Wo liegen die Nachteile?
So hilfreich die Unterstützung auch ist: Sie kommt nicht ohne Tücken. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird vom Gericht geprüft – und im Fall einer Bewilligung auch dem Arbeitgeber mitgeteilt. Dieser erfährt also, dass sein ehemaliger Mitarbeiter finanziell eingeschränkt ist. Das verändert die Dynamik der Verhandlungen vor Gericht nicht selten erheblich – zum Nachteil des Arbeitnehmers.
Warum ist das so? Wer Prozesskostenhilfe bezieht, wird sich gut überlegen, ob er in die zweite Instanz geht. Denn selbst bei bewilligter Hilfe zahlt man im Berufungsverfahren die gegnerischen Anwaltskosten, wenn man verliert. So kann trotz Unterstützung ein nicht unerheblicher Schuldenberg entstehen.
Hinzu kommt: Bis zu vier Jahre nach dem Prozess prüft der Staat, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers verbessert haben – etwa durch eine neue Arbeitsstelle. In dem Fall kann die Rückzahlung der übernommenen Kosten noch nach Jahren verlangt werden.
Arbeitgeber wissen: Wer mit Prozesskostenhilfe klagt, kann sich ein langes Verfahren kaum leisten. Die Folge: Arbeitnehmer lassen sich schneller auf einen niedrigen Abfindungsvorschlag ein. Arbeitnehmer, die dagegen durch eine Rechtsschutzversicherung oder aus eigener Tasche klagen, sind im Vorteil: Sie können gelassener verhandeln, höher Pokern – und meist mehr herausholen.
Mein Praxistipp als Fachanwalt: Wenn Sie es sich irgendwie leisten können, finanzieren Sie die Klage selbst. Auch geliehenes Geld von Freunden oder Familie kann sich lohnen – denn ein guter Anwalt holt bei den Vergleichsverhandlungen oft deutlich mehr heraus, als man an Kosten vorstrecken musste.
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