Eine Fiktionsbescheinigung sichert Ihren Aufenthalt in Deutschland, solange Ihr Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels geprüft wird. Sie schafft eine juristische Fiktion: Ihr bisheriger Aufenthaltstitel wird vorläufig weitergeführt, bis eine Entscheidung fällt. Ob und welche Auswirkungen das auf Ihre Reisemöglichkeiten hat, haben wir für Sie zusammengefasst.
Art der Fiktionsbescheinigung beim Reisen entscheidend
Das deutsche Aufenthaltsrecht kennt drei unterschiedliche Varianten der Fiktionsbescheinigung:
- die Fortgeltungsfiktion,
- die Erlaubnisfiktion und
- die Duldungsfiktion.
Je nachdem, welchen der drei Fiktionstypen Sie haben, gelten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf Ihre Reisefreiheit. Die Fortgeltungsfiktion greift dann, wenn Sie rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung oder Änderung Ihres gültigen Aufenthaltstitels gestellt haben.
Ist Ihr Antrag dagegen verspätet, erhalten Sie “nur” eine Duldungsfiktion. Hatten Sie vor Ihrer Antragstellung gar keinen Aufenthaltstitel, stellt Ihnen die Behörde eine Erlaubnisfiktion aus.
Mit dieser Fiktionsbescheinigung dürfen Sie reisen
Innerhalb Deutschlands besteht für alle drei Varianten vollständige Bewegungsfreiheit. Nur bei Reisen ins Ausland kommt es auf die Art Ihrer Fiktionsbescheinigung an:
Fiktionstyp | Reisen innerhalb Deutschlands | Reisen innerhalb der EU/Schengen | Reisen in Drittstaaten |
Fortgeltungsfiktion | Ja | In der Regel ja | Nur unter bestimmten Voraussetzungen |
Erlaubnisfiktion/Duldungsfiktion | Ja | Nein | Nein |
Nur die Fortgeltungsfiktion erlaubt prinzipiell Reisen innerhalb des Schengen-Raums sowie – unter bestimmten Bedingungen – auch in Drittstaaten. So sind etwa Urlaubsreisen in Länder wie Italien, Frankreich oder auch die Türkei häufig möglich, sofern Ihre Passdokumente gültig sind und die Rückreise nach Deutschland rechtzeitig erfolgt.
Dennoch gilt: Die Einreisebestimmungen des Ziellandes sollten Sie immer im Vorfeld prüfen, etwa über die jeweilige Botschaft oder das Auswärtige Amt.
Diese Dokumente benötigen Sie für eine Auslandsreise
Unverzichtbar für jede Ihrer Reisen ist ein gültiger Reisepass oder Passersatz. Denn: Ohne ein richtiges Ausweisdokument verliert auch Ihre Fiktionsbescheinigung ihre Gültigkeit.
Bei Reisen ins Ausland empfiehlt es sich außerdem, eine Bestätigung der Ausländerbehörde mitzuführen, die die Fortgeltungsfiktion ausdrücklich belegt. Gerade bei Reisen außerhalb Europas kann auch eine Übersetzung der Bescheinigung in englischer Sprache sinnvoll sein – insbesondere, um Missverständnisse bei Grenzkontrollen zu vermeiden.
Fazit: Das gilt beim Reisen mit einer Fiktionsbescheinigung
Mit einer Fortgeltungsfiktion ist das Reisen grundsätzlich möglich – solange die Rückkehr in angemessener Zeit und mit gültigen Reisedokumenten erfolgt. Auch die Reise in EU- und Schengenstaaten ist in vielen Fällen unproblematisch.
Besitzen Sie jedoch eine Erlaubnis- oder Duldungsfiktion, empfehlen wir Ihnen, auf Auslandsreisen verzichten, da diese nicht erlaubt sind. Ein vorheriger Kontakt zur Ausländerbehörde oder einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt für Ausländerrecht ist in jedem Fall ratsam – um den genauen Status zu klären und gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung für die Reise mitzuführen.