Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Stoxx 600, FTSE 100, Sabadell, BBVA

    September 12, 2025

    Marktbericht: DAX hinkt Wall Street weiter hinterher

    September 12, 2025

    OKR Circle – Solopreneure sollen auf diese neue Mastermind-Form setzen

    September 12, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Mit Fiktionsbescheinigung reisen: Dann sind Auslandsaufenthalte möglich
    Rechtsformen

    Mit Fiktionsbescheinigung reisen: Dann sind Auslandsaufenthalte möglich

    adminBy adminJuli 13, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Eine Fiktionsbescheinigung sichert Ihren Aufenthalt in Deutschland, solange Ihr Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels geprüft wird. Sie schafft eine juristische Fiktion: Ihr bisheriger Aufenthaltstitel wird vorläufig weitergeführt, bis eine Entscheidung fällt. Ob und welche Auswirkungen das auf Ihre Reisemöglichkeiten hat, haben wir für Sie zusammengefasst. 

    Art der Fiktionsbescheinigung beim Reisen entscheidend

    Das deutsche Aufenthaltsrecht kennt drei unterschiedliche Varianten der Fiktionsbescheinigung:

    • die Fortgeltungsfiktion, 
    • die Erlaubnisfiktion und 
    • die Duldungsfiktion. 

    Je nachdem, welchen der drei Fiktionstypen Sie haben, gelten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf Ihre Reisefreiheit. Die Fortgeltungsfiktion greift dann, wenn Sie rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung oder Änderung Ihres gültigen Aufenthaltstitels gestellt haben.

    Ist Ihr Antrag dagegen verspätet, erhalten Sie “nur” eine Duldungsfiktion. Hatten Sie vor Ihrer Antragstellung gar keinen Aufenthaltstitel, stellt Ihnen die Behörde eine Erlaubnisfiktion aus. 

    Mit dieser Fiktionsbescheinigung dürfen Sie reisen

    Innerhalb Deutschlands besteht für alle drei Varianten vollständige Bewegungsfreiheit. Nur bei Reisen ins Ausland kommt es auf die Art Ihrer Fiktionsbescheinigung an: 

    Fiktionstyp Reisen innerhalb Deutschlands Reisen innerhalb der EU/Schengen Reisen in Drittstaaten
    Fortgeltungsfiktion Ja In der Regel ja Nur unter bestimmten Voraussetzungen
    Erlaubnisfiktion/Duldungsfiktion Ja Nein Nein

    Nur die Fortgeltungsfiktion erlaubt prinzipiell Reisen innerhalb des Schengen-Raums sowie – unter bestimmten Bedingungen – auch in Drittstaaten. So sind etwa Urlaubsreisen in Länder wie Italien, Frankreich oder auch die Türkei häufig möglich, sofern Ihre Passdokumente gültig sind und die Rückreise nach Deutschland rechtzeitig erfolgt. 

    Dennoch gilt: Die Einreisebestimmungen des Ziellandes sollten Sie immer im Vorfeld prüfen, etwa über die jeweilige Botschaft oder das Auswärtige Amt.

    Diese Dokumente benötigen Sie für eine Auslandsreise

    Unverzichtbar für jede Ihrer Reisen ist ein gültiger Reisepass oder Passersatz. Denn: Ohne ein richtiges Ausweisdokument verliert auch Ihre Fiktionsbescheinigung ihre Gültigkeit. 

    Bei Reisen ins Ausland empfiehlt es sich außerdem, eine Bestätigung der Ausländerbehörde mitzuführen, die die Fortgeltungsfiktion ausdrücklich belegt. Gerade bei Reisen außerhalb Europas kann auch eine Übersetzung der Bescheinigung in englischer Sprache sinnvoll sein – insbesondere, um Missverständnisse bei Grenzkontrollen zu vermeiden.

    Fazit: Das gilt beim Reisen mit einer Fiktionsbescheinigung

    Mit einer Fortgeltungsfiktion ist das Reisen grundsätzlich möglich – solange die Rückkehr in angemessener Zeit und mit gültigen Reisedokumenten erfolgt. Auch die Reise in EU- und Schengenstaaten ist in vielen Fällen unproblematisch. 

    Besitzen Sie jedoch eine Erlaubnis- oder Duldungsfiktion, empfehlen wir Ihnen, auf Auslandsreisen verzichten, da diese nicht erlaubt sind. Ein vorheriger Kontakt zur Ausländerbehörde oder einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt für Ausländerrecht ist in jedem Fall ratsam – um den genauen Status zu klären und gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung für die Reise mitzuführen. 



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleFragen und Antworten: Wie es im Zollstreit weitergehen kann
    Next Article Verwaltungsgericht Berlin kippt Pankower Sperrzeit für Gastronomen
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Markenrechtliche Abmahnung durch Louis Vuitton Malletier (Handtaschen- Fälschungen)

    Juli 15, 2025
    Rechtsformen

    FernUSG auch auf Unternehmer anwendbar

    Juli 15, 2025
    Rechtsformen

    So gelingt die rechtssichere Vereinsgründung – bundesweite anwaltliche Begleitung

    Juli 15, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202512 Views

    Sagt Maschmeyer Zu Merz: So Geht Wirbel

    April 2, 20259 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 20258 Views
    Latest Reviews
    Finanzieren

    Stoxx 600, FTSE 100, Sabadell, BBVA

    adminSeptember 12, 2025
    Cashflow

    Das Neue Startup von Mymuesli-Grütder Hubertus bessau

    adminSeptember 12, 2025
    Cashflow

    „Hute ist mein labter tag als CEO“: N26-Grütner Valentin Stalf Imgespräch

    adminSeptember 12, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202512 Views

    Sagt Maschmeyer Zu Merz: So Geht Wirbel

    April 2, 20259 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 20258 Views
    Unsere Auswahl

    Stoxx 600, FTSE 100, Sabadell, BBVA

    September 12, 2025

    Marktbericht: DAX hinkt Wall Street weiter hinterher

    September 12, 2025

    OKR Circle – Solopreneure sollen auf diese neue Mastermind-Form setzen

    September 12, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.