Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Auch Amtsgericht Köln urteilt gegen die CopeCart GmbH

    Mai 25, 2025

    Organisationsverschulden in Krankenhäusern: Was Patienten wissen sollten

    Mai 25, 2025

    Zollstreit mit USA: Klingbeil wirbt für Geschlossenheit in der EU

    Mai 25, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Meta darf Beiträge von Facebook- und Instagram-Nutzern für ihre KI verwenden. So widersprechen Sie bis 26. Mai
    Rechtsformen

    Meta darf Beiträge von Facebook- und Instagram-Nutzern für ihre KI verwenden. So widersprechen Sie bis 26. Mai

    adminBy adminMai 25, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Das OLG Köln hat den Eilantrag von Verbraucherschützern gegen Meta Platforms Ireland Limited abgelehnt (Aktenzeichen 15 UKl 2/25). Damit darf der Facebook-Mutterkonzern künftig Nutzerdaten aus Deutschland für KI-Entwicklung verwenden. Nach vorläufiger Bewertung sei die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gerechtfertigt.

    Die Verbraucherzentrale will nach eigenen Angaben zwar prüfen, ob sie ein Hauptsacheverfahren beantragt. Allerdings dürften Daten, die einmal in die KI eingeflossen sind, nur schwer wieder zurückgeholt werden können.

    Ab dem 27. Mai wird Meta die Daten aller volljährigen europäischen Nutzer von Facebook und Instagram für das Training eigener KI-Anwendungen wie dem großen Sprachmodell LLaMA einsetzen. Wer das nicht will, muss jetzt aktiv werden und der Nutzung persönlicher Daten und Bilder für diese Zwecke bis zum 26. Mai 2025 ausdrücklich widersprechen.

    Widerspruchsformular Facebook: https://www.facebook.com/help/contact/712876720715583

    Widerspruchsformular Instagram: https://help.instagram.com/contact/767264225370182

    Und in den mobilen Apps: Einstellungen > Privacy Center > „Generative KI“ > Antrag auf Widerspruch

    1. Wichtiger Hinweis für Unternehmen, Behörden, Selbständige oder Vereine: Für sie kann unter Umständen sogar eine vertragliche oder gesetzliche Pflicht zum Widerspruch bestehen.

    Veröffentlichen Sie Fotos Ihrer Mitarbeitenden zur Vorstellung oder am Rande von Team-Events auf Facebook oder Instagram? Ohne Ihren Widerspruch werden diese Inhalte für KI-Training verwendet. Dies könnte eine Verletzung Ihrer vertraglichen oder gesetzlichen Schutzpflichten darstellen.

    Auch bei Nutzung von Stockbildern stellt sich die Frage, ob diese ohne Weiteres einem KI-Training zugeführt werden können.

    Aufgrund der Unklarheiten bei der Rechtslage empfehle ich, KI-Widerspruch zu erklären. Der Widerspruch gilt laut Meta gleichermaßen für alle Konten, die sich in derselben Kontenübersicht befinden wie das Konto, bei dem man sich angemeldet hat, um dieses Formular einzureichen (Links im ersten Kommentar).

    Wenn Sie keine Abbildungen Ihrer Mitarbeitenden oder Stockbilder in Ihren Meta-Accounts veröffentlichen, sind Sie auf der sicheren Seite. Auch die Nutzung KI-generierter Bilder sollte helfen.

    1. Hinweis für Betroffene ohne Nutzerkonto bei Facebook oder Instagram

    Es kann in der Tat passieren, dass Ihre Daten durch die Meta-KI verarbeitet werden, auch wenn Sie selbst kein Nutzerkonto bei Facebook oder Instagram haben.

    Das ist z.B. dann der Fall, wenn jemand, der dem KI-Training durch Meta nicht widersprochen hat, Sie erwähnt oder ein Bild postet, auf dem Sie mit abgelichtet sind. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Meta aus hinzugekauften Datensets lernt, auch hier könnten Ihre Daten aus anderweitiger Internetnutzung enthalten sein. Dabei kann es sich z.B. Datensets von Bing oder Google handeln.

    Sie können daher auch in Fällen, in denen Sie selbst kein Nutzerkonto bei Meta haben, widersprechen. Meta stellt hierfür ein eigenes Widerspruchsformular zur Verfügung. Dieses ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.facebook.com/help/contact/510058597920541

    Beim Ausfüllen dieses Widerspruchsformulars werden Sie nach dem konkreten Prompt (Aufforderung an die KI) gefragt, bei dem aufgefallen ist, dass Ihre personenbezogenen Daten von Metas KI verarbeitet werden. Es würde sich also um einen Widerspruch in einem ganz konkreten Anwendungsfall handeln und nicht um eine vorbeugende Maßnahme.





    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleWie detailliert muss der Architekt die Ausführung planen?
    Next Article LG Bayreuth spricht 3.000 € Schadensersatz wegen DSGVO-Verstoß zu
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Auch Amtsgericht Köln urteilt gegen die CopeCart GmbH

    Mai 25, 2025
    Rechtsformen

    Organisationsverschulden in Krankenhäusern: Was Patienten wissen sollten

    Mai 25, 2025
    Rechtsformen

    Netflix – LG Köln verurteilt Streaminganbieter, Netflix muss Entgelte zurückzahlen, Preiserhöhung unwirksam!

    Mai 25, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Der erste Teil von „Shtisel“ „Kugel“ wird Ende Februar auf dem israelischen Streamer Izzy verfügbar sein

    Januar 16, 20255 Views
    Latest Reviews
    Angel-Investoren

    Börse Aktuell: DAX Bricht Nachs ZollldroHung von Trump ein – war es Tun?

    adminMai 23, 2025
    Cashflow

    Neu-Wirtschaftsministerin Spricht Erstmals vor Startup-Publikum

    adminMai 23, 2025
    Finanzierung

    OpenAI eröffnet Büro in Deutschland: Diese Stadt erhält Zuschlag

    adminMai 23, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Der erste Teil von „Shtisel“ „Kugel“ wird Ende Februar auf dem israelischen Streamer Izzy verfügbar sein

    Januar 16, 20255 Views
    Unsere Auswahl

    Auch Amtsgericht Köln urteilt gegen die CopeCart GmbH

    Mai 25, 2025

    Organisationsverschulden in Krankenhäusern: Was Patienten wissen sollten

    Mai 25, 2025

    Zollstreit mit USA: Klingbeil wirbt für Geschlossenheit in der EU

    Mai 25, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.