Das OLG Köln hat den Eilantrag von Verbraucherschützern gegen Meta Platforms Ireland Limited abgelehnt (Aktenzeichen 15 UKl 2/25). Damit darf der Facebook-Mutterkonzern künftig Nutzerdaten aus Deutschland für KI-Entwicklung verwenden. Nach vorläufiger Bewertung sei die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gerechtfertigt.
Die Verbraucherzentrale will nach eigenen Angaben zwar prüfen, ob sie ein Hauptsacheverfahren beantragt. Allerdings dürften Daten, die einmal in die KI eingeflossen sind, nur schwer wieder zurückgeholt werden können.
Ab dem 27. Mai wird Meta die Daten aller volljährigen europäischen Nutzer von Facebook und Instagram für das Training eigener KI-Anwendungen wie dem großen Sprachmodell LLaMA einsetzen. Wer das nicht will, muss jetzt aktiv werden und der Nutzung persönlicher Daten und Bilder für diese Zwecke bis zum 26. Mai 2025 ausdrücklich widersprechen.
Widerspruchsformular Facebook: https://www.facebook.com/help/contact/712876720715583
Widerspruchsformular Instagram: https://help.instagram.com/contact/767264225370182
Und in den mobilen Apps: Einstellungen > Privacy Center > „Generative KI“ > Antrag auf Widerspruch
- Wichtiger Hinweis für Unternehmen, Behörden, Selbständige oder Vereine: Für sie kann unter Umständen sogar eine vertragliche oder gesetzliche Pflicht zum Widerspruch bestehen.
Veröffentlichen Sie Fotos Ihrer Mitarbeitenden zur Vorstellung oder am Rande von Team-Events auf Facebook oder Instagram? Ohne Ihren Widerspruch werden diese Inhalte für KI-Training verwendet. Dies könnte eine Verletzung Ihrer vertraglichen oder gesetzlichen Schutzpflichten darstellen.
Auch bei Nutzung von Stockbildern stellt sich die Frage, ob diese ohne Weiteres einem KI-Training zugeführt werden können.
Aufgrund der Unklarheiten bei der Rechtslage empfehle ich, KI-Widerspruch zu erklären. Der Widerspruch gilt laut Meta gleichermaßen für alle Konten, die sich in derselben Kontenübersicht befinden wie das Konto, bei dem man sich angemeldet hat, um dieses Formular einzureichen (Links im ersten Kommentar).
Wenn Sie keine Abbildungen Ihrer Mitarbeitenden oder Stockbilder in Ihren Meta-Accounts veröffentlichen, sind Sie auf der sicheren Seite. Auch die Nutzung KI-generierter Bilder sollte helfen.
- Hinweis für Betroffene ohne Nutzerkonto bei Facebook oder Instagram
Es kann in der Tat passieren, dass Ihre Daten durch die Meta-KI verarbeitet werden, auch wenn Sie selbst kein Nutzerkonto bei Facebook oder Instagram haben.
Das ist z.B. dann der Fall, wenn jemand, der dem KI-Training durch Meta nicht widersprochen hat, Sie erwähnt oder ein Bild postet, auf dem Sie mit abgelichtet sind. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Meta aus hinzugekauften Datensets lernt, auch hier könnten Ihre Daten aus anderweitiger Internetnutzung enthalten sein. Dabei kann es sich z.B. Datensets von Bing oder Google handeln.
Sie können daher auch in Fällen, in denen Sie selbst kein Nutzerkonto bei Meta haben, widersprechen. Meta stellt hierfür ein eigenes Widerspruchsformular zur Verfügung. Dieses ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.facebook.com/help/contact/510058597920541
Beim Ausfüllen dieses Widerspruchsformulars werden Sie nach dem konkreten Prompt (Aufforderung an die KI) gefragt, bei dem aufgefallen ist, dass Ihre personenbezogenen Daten von Metas KI verarbeitet werden. Es würde sich also um einen Widerspruch in einem ganz konkreten Anwendungsfall handeln und nicht um eine vorbeugende Maßnahme.