Messerattacke in der Bahnhofsvorstadt Bremen – Was dem mutmaßlichen Täter nun droht
Am Freitagabend kam es in der Bremer Bahnhofsvorstadt zu einem dramatischen Gewaltausbruch: Ein 33-jähriger Mann geriet laut Polizeiangaben mit einer Gruppe von acht Männern in Streit. Nachdem er zunächst vom Ort des Geschehens verschwand, kehrte er nur kurze Zeit später mit einem Messer zurück – und stach gezielt auf die anderen ein.
Zwei Männer im Alter von 22 und 25 Jahren erlitten Stichverletzungen an Oberkörper und Beinen. Ein 24-Jähriger wurde schwer an der Hand verletzt und musste umgehend operiert werden. Der mutmaßliche Angreifer selbst wurde kurze Zeit später am Hillmannplatz vorläufig festgenommen. Laut Polizei stand er unter dem Einfluss von Drogen und hatte sich bei der Auseinandersetzung ebenfalls an der Hand verletzt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB. Bei einem solchen Tatvorwurf drohen empfindliche Strafen – insbesondere dann, wenn eine Waffe wie ein Messer eingesetzt wird und mehrere Personen verletzt wurden. In besonders schweren Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren möglich.
Strafverteidigung in Gewalt- und Messerdelikten
Solche Fälle sind juristisch komplex: Häufig stehen Aussagen gegen Aussagen, emotionale Ausnahmesituationen und mögliche Notwehr- oder Nothilfekonstellationen müssen sorgfältig geprüft werden. Ebenso kann eine Drogenintoxikation strafmildernd wirken – oder bei bestimmten Voraussetzungen zur eingeschränkten Schuldfähigkeit führen.
Ich, Mustafa Ertunc, Strafverteidiger aus Bremen, vertrete bundesweit Mandanten in Fällen von Körperverletzungs-, Drogen- und Gewaltdelikten. Als erfahrener Verteidiger analysiere ich akribisch die Ermittlungsakten, prüfe entlastende Beweise und entwickle individuelle Verteidigungsstrategien – vom frühen Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung.
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