Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    PayPal-Betrug über Gastzugang – wir setzen Ihre Ansprüche durch!

    Juni 5, 2025

    Abmahnung der Primis GmbH durch Medius Rechtsanwälte wegen Angabe falscher Inhaltsstoffe bei Kosmetik im Internet

    Juni 4, 2025

    USA heben Stahl-Zölle an – das sind die Folgen für Deutschland

    Juni 4, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Mehr Schutz nach einer Fehlgeburt
    Rechtsformen

    Mehr Schutz nach einer Fehlgeburt

    adminBy adminJuni 3, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Seit dem 1. Juni 2025 gelten neue Regelungen im Mutterschutzgesetz. Die zu Beginn des Jahres beschlossenen Neuerungen erweitern den Schutz für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben. Welche neuen Regelungen für Betroffene seitdem gelten lesen Sie hier:

    Was galt bislang bei einer Fehlgeburt?

    Aus medizinischer Sicht liegt eine Fehlgeburt dann vor, wenn die Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche vorzeitig endet. Eine Fehlgeburt ist für jede Frau ein einschneidendes Erlebnis – umso wichtiger ist ein gesetzlicher Schutz in dieser Phase.

    Die bisherigen gesetzlichen Regelungen und Leistungen des Mutterschutzgesetzes galten in der Regel erst bei Fehlgeburten, die nach dieser zeitlichen Grenze, also ab der 24. Schwangerschaftswoche erfolgten. Die üblichen Schutzfristen galten bei Fehlgeburten vor diesem Zeitpunkt nicht, so dass Frauen bisher nur die Krankschreibung übrigblieb.

    [Die Schutzfristen sind ein Zeitraum, in dem der Arbeitgeber die Arbeitnehmerinnen nicht beschäftigen darf – außer die Arbeitnehmerin erklärt sich hierzu ausdrücklich bereit.]

    Einzig der Kündigungsschutz greift bereits eher – denn nach § 17 MuSchG besteht ein Kündigungsverbot in folgenden Fällen:

    • Während der Schwangerschaft,
    • vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche sowie
    • mindestens vier Monate nach der Entbindung.

    Die neuen Schutzfristen im Überblick.

    Durch die Gesetzesänderung greifen die Schutzfristen infolge einer Fehlgeburt von nun an deutlich eher. Aus § 3 Abs. 5 Mutterschutzgesetz ergeben sich die Schutzfristen in folgender Staffelung:

    • bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche – zwei Wochen
    • bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche – sechs Wochen
    • bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche – acht Wochen

    Innerhalb dieser Schutzfristen ist die Arbeitnehmerin demnach von der Arbeitsleistung befreit bzw. darf durch den Arbeitgeber nicht beschäftigt werden. Für diesen Zeitraum erhält die Arbeitnehmerin Mutterschaftsgeld, welches sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt bemisst. Anspruch auf das Mutterschaftsgeld haben dabei alle Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind – also etwa auch gesetzlich versicherte Selbstständige.

    Bei einer Fehlgeburt bis zur 12. Schwangerschaftswoche bestehen jedoch auch weiterhin keine Schutzfristen. Hier besteht für betroffene Frauen weiterhin lediglich die Möglichkeit, sich infolge der Fehlgeburt eine entsprechende Krankschreibung zu organisieren.

    Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?

    Betroffene Arbeitgeber müssen zudem keine Bedenken haben, dass sie durch die neue Regelung weitere Kosten zu tragen haben. Zwar zahlen Arbeitgeber zunächst das entsprechende Arbeitsentgelt an die Arbeitnehmerinnen, diese Kosten können sie sich jedoch durch die gesetzliche Krankenkasse erstatten lassen.

    Die Krankenkassen benötigen hierfür eine ärztliche Bescheinigung über die Fehlgeburt, aus welcher sich die Schwangerschaftswoche ergibt, in der die Fehlgeburt eintrat. Die Erstattung dieser Kosten erfolgt dann über die Umlageversicherung U2.

    Fazit

    Die nun in Kraft getretene Gesetzesänderung sorgt damit für einen weiteren Schutz von schwangeren Frauen und soll diese auch nach einer erlittenen Fehlgeburt unterstützen. Die neue gesetzliche Regelung bietet daher einen weitreichenderen Schutz für gesetzlich krankenversicherte Frauen in dieser ohnehin belastenden Phase.

    Sie haben infolge einer Fehlgeburt Probleme auf Arbeit oder Sie haben andere Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis? Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – ich unterstütze Sie bei Ihren arbeitsrechtlichen Anliegen. Schreiben Sie mir an info@kanzlei-apitzsch.de oder rufen Sie mich an unter 0341 23460119. Gemeinsam finden wir eine Lösung!



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleOECD-Prognose: Deutsche Wirtschaft schaltet überraschend auf Wachstum
    Next Article Frist bis morgen – Jetzt will Trump plötzlich sofort Ergebnisse sehen
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    PayPal-Betrug über Gastzugang – wir setzen Ihre Ansprüche durch!

    Juni 5, 2025
    Rechtsformen

    Abmahnung der Primis GmbH durch Medius Rechtsanwälte wegen Angabe falscher Inhaltsstoffe bei Kosmetik im Internet

    Juni 4, 2025
    Rechtsformen

    Was ist „kinderpornografisches Material“ und warum ist selbst Besitz strafbar?

    Juni 4, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Latest Reviews
    Cashflow

    SHREBT IHR DEN Per Per Perfektenpromptfür Chatgpt & Co: Ki-Experte Verrät5Tipps

    adminJuni 4, 2025
    Cashflow

    Startup der Staat Muss Investieren – Auch Vern es Milliarden Kostet

    adminJuni 4, 2025
    Finanzierung

    Während Sparkassen Geldautomaten abbauen, stellt Fintech Revolut neue auf

    adminJuni 4, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Unsere Auswahl

    PayPal-Betrug über Gastzugang – wir setzen Ihre Ansprüche durch!

    Juni 5, 2025

    Abmahnung der Primis GmbH durch Medius Rechtsanwälte wegen Angabe falscher Inhaltsstoffe bei Kosmetik im Internet

    Juni 4, 2025

    USA heben Stahl-Zölle an – das sind die Folgen für Deutschland

    Juni 4, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.