Aktuell vertrete ich einen Mandanten gegen eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrage der Louis Vuitton Malletier. In der Abmahnung wird eine Markenrechtsverletzung an dem bekannten Muster „Toile Monogram“ und dem Zeichen „LV“ sowie dem Zeichen „LOUIS VUITTON“ geltend gemacht. Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, er vertreibe „Falsifikate“ (Fälschungen) von bekannten Handtaschen, unter den vorgenannten Zeichen.
Das Angebot und der Vertrieb von „Falsifikaten“ unter Angabe der markenrechtlich geschützten Zeichen, stelle sich als Markenrechtsverletzung gemäß Artikel 9 Abs. 2a) UMV dar. Zudem sei das Handeln auch als unlautere Rufausbeutung gemäß Art. 9 Abs. 2c) UMV zu qualifizieren.
Forderungen
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Auskunft über Herkunft und Vertriebswege und Umsätze
- Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 350.000,00 €
Ratschlag:
Unterzeichnen Sie keinesfalls ungeprüft die Unterlassungserklärung.! Lassen Sie sich anwaltlich beraten!
Die im Markenrecht vorherrschenden hohen Streitwerte führen unweigerlich zu einem enormen Prozesskostenrisiko für die Abgemahnten. Die Abmahnung sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Tipps vom Fachanwalt:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:
Ich vertrete seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Nutzen Sie mein Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung und senden mir die erhaltene Abmahnung per E-Mail an info@dregeriplegal.de.