Ein neues Auto ist schnell gekauft – doch was, wenn sich schon kurz nach der Übergabe Mängel zeigen? Ob privat oder vom Händler gekauft: Technische Defekte, Unfallschäden oder manipulierte Kilometerstände sind leider keine Seltenheit. Viele Käufer wissen in solchen Fällen nicht, welche Rechte ihnen zustehen – oder wie sie diese effektiv durchsetzen können.
Als Rechtsanwalt mit Erfahrung im Kaufrecht berate und vertrete ich Sie kompetent, wenn es um Probleme beim Autokauf geht.
Mangel – was heißt das überhaupt?
Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist – oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Typische Mängel sind z. B.:
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versteckte Unfallschäden,
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Motorschäden kurz nach Übergabe,
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fehlerhafte Software (z. B. bei Abgas- oder Automatiksystemen),
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ein deutlich abweichender Kilometerstand.
Auch wenn ein Fahrzeug nicht als „Unfallwagen“ deklariert wurde, obwohl es einen erheblichen Vorschaden hatte, liegt ein Sachmangel vor.
Privatkauf oder Händler – was ist der Unterschied?
Beim Kauf von einem gewerblichen Händler gelten verbraucherfreundliche Schutzvorschriften: Die gesetzliche Gewährleistung kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Sie haben in der Regel zwei Jahre Zeit, um Mängel geltend zu machen – wobei die Beweislast nach sechs Monaten auf den Käufer übergeht.
Beim Privatkauf hingegen kann die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen werden – es sei denn, der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen. Dann bestehen sogar Schadensersatzansprüche.
Was kann ich als Käufer tun?
Zeigt sich ein Mangel, haben Sie als Käufer verschiedene Rechte:
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Nacherfüllung verlangen (Reparatur oder Ersatz),
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Rücktritt vom Kaufvertrag bei erheblichen Mängeln,
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Minderung des Kaufpreises,
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Schadensersatz (z. B. bei arglistiger Täuschung).
Wichtig: Sie müssen dem Verkäufer zuerst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben – sonst riskieren Sie, Ihre Ansprüche zu verlieren.
So unterstütze ich Sie
Ich prüfe für Sie:
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ob ein Mangel rechtlich vorliegt,
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ob ein Gewährleistungsausschluss wirksam ist,
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welche Ansprüche Sie konkret geltend machen können.
Ich unterstütze Sie außergerichtlich bei der Kommunikation mit dem Verkäufer oder übernehme – falls notwendig – die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte. Schnell, kompetent und zielorientiert.
Zögern Sie nicht – je früher Sie anwaltlichen Rat einholen, desto besser stehen Ihre Chancen.
Sie haben Probleme mit einem kürzlich gekauften Fahrzeug?
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – ich helfe Ihnen gerne weiter.
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt