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    Home » MABEWO AG Emissionsprospekt für Partizipationskapital – Was deutsche Anleger jetzt wissen müssen
    Rechtsformen

    MABEWO AG Emissionsprospekt für Partizipationskapital – Was deutsche Anleger jetzt wissen müssen

    adminBy adminMai 15, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Eine kritische rechtliche Bewertung nach deutschem Anlegerrecht

    Die MABEWO AG, mit Sitz in Küssnacht am Rigi (Schweiz), hat in den Jahren 2020 zwei Fassungen eines Emissionsprospekts für sogenannte Partizipationsscheine veröffentlicht (Stand 03.06.2020 und 07.08.2020). Diese Produkte wurden unter anderem auch deutschen Anlegern angeboten.

    Worum geht es konkret?

    Die MABEWO AG bietet Beteiligungen in Form von schweizerischen Partizipationsscheinen an. Das Unternehmen ist ein Start-up mit Plänen im Bereich erneuerbare Energien („Solar-Domes“), insbesondere für den Gemüse- und Arzneipflanzenanbau.

    Das Unternehmen weist in beiden Prospektversionen ausdrücklich darauf hin, dass auch deutsche Anleger angesprochen sind.


    Kritische Bewertung nach deutschem Recht

    Es ist wichtig zu betonen: Weder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil noch eine behördliche Entscheidung haben bislang Verstöße gegen das Kapitalmarktrecht der MABEWO AG festgestellt.

    Nach aktueller Prüfung des Prospektmaterials ergibt sich jedoch folgender, rein rechtlicher Hinweis:

    1. Fehlende Prospektbilligung der BaFin:
      In beiden Prospekten fehlt eine zwingend notwendige Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wie sie für öffentliche Angebote in Deutschland regelmäßig erforderlich ist (§ 3 WpPG a.F., heute § 5 WpPG).

    2. Erhebliche Transparenzdefizite:
      Die Prospekte enthalten keine testierten Jahresabschlüsse, keine verbindliche Mittelverwendungsplanung und nur sehr pauschale Risikohinweise. Das ist nach deutscher Anleger- und Gerichtspraxis unüblich und kann eine ordnungsgemäße Anlageentscheidung erheblich erschweren.

    3. Risiken für Anleger:
      Neben einem ausdrücklich erwähnten Totalverlustrisiko weisen die Partizipationsscheine ein ungewöhnliches Verhältnis von Chancen und Risiken auf.
      Die Ausgabe von weitreichend ausgestalteten Genussscheinen zugunsten Dritter könnte neue Anleger strukturell benachteiligen.


    Was bedeutet das für Anleger?

    Betroffene oder interessierte Anleger sollten sich des bestehenden Risikos bewusst sein. Nach hiesiger Rechtsauffassung könnte für bereits investierte Anleger ein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückabwicklung oder Schadensersatz bestehen, sofern ein Gericht einen Prospektmangel feststellen würde (§ 9 WpPG a.F., §§ 280, 311 BGB).

    Rat an betroffene Anleger

    • Lassen Sie Ihre Beteiligung von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.

    • Vorsicht bei weiteren Zeichnungsangeboten ohne BaFin-Billigung.

    • Dokumentieren Sie sämtliche Unterlagen.

    Ebenso fragwürdiges Angebot

    Aktien der MABEWO HOLDING SE samt BAFIN  – WARNUNG 

    Fragen & Fristen

    Für alle, die Fragen oder Bedenken haben, bietet RA Jens Reime eine kostenfreie Hotline unter der Nummer 

    0800 72 73 463

    an. Dies soll den Anlegern die Möglichkeit geben, sich fundierte Informationen zu beschaffen und die richtigen Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.

    Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.

    Was ist nun zu tun?

    Wir prüfen Ihre Dokumente (Zeichnungsscheine) vor Mandatserteilung kostenfrei!  

    Wir benötigen von Ihnen später auch die Daten zur Rechtsschutzversicherung.

    REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

    Wir vertreten und beraten Betroffene und haben uns zu den Hintergründen  eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

    Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
    Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

    • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
    • Telefon: 03591 29961 33
    • Telefax: 03591 29961 44
    • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen

    Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

    Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können.  

    Seit nunmehr zwei Jahrzehnten ist die renommierte Anwaltskanzlei Reime ausschließlich im Bereich des Kapitalmarkts tätig und vertritt erfolgreich Anleger in verschiedenen Finanzangelegenheiten. Die Kanzlei hat sich dabei auf eine breite Palette von Fällen spezialisiert, darunter Anleger der Ärztetreuhand-Bauherrenmodelle, der COLUMBUS-Fonds, in den INFINUS Insolvenzen sowie in den Insolvenzen der Deutschen Lichtmiete, UDI, bc connect sowie der wee-Gruppe. Ebenfalls gehören die Insolvenzen größerer Anlagegenossenschaften wie Geno, Vivono und WSW zu ihrem Fachgebiet.

    Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Finanzfragen benötigen.



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