Eine kritische rechtliche Bewertung nach deutschem Anlegerrecht
Die MABEWO AG, mit Sitz in Küssnacht am Rigi (Schweiz), hat in den Jahren 2020 zwei Fassungen eines Emissionsprospekts für sogenannte Partizipationsscheine veröffentlicht (Stand 03.06.2020 und 07.08.2020). Diese Produkte wurden unter anderem auch deutschen Anlegern angeboten.
Worum geht es konkret?
Die MABEWO AG bietet Beteiligungen in Form von schweizerischen Partizipationsscheinen an. Das Unternehmen ist ein Start-up mit Plänen im Bereich erneuerbare Energien („Solar-Domes“), insbesondere für den Gemüse- und Arzneipflanzenanbau.
Das Unternehmen weist in beiden Prospektversionen ausdrücklich darauf hin, dass auch deutsche Anleger angesprochen sind.
Kritische Bewertung nach deutschem Recht
Es ist wichtig zu betonen: Weder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil noch eine behördliche Entscheidung haben bislang Verstöße gegen das Kapitalmarktrecht der MABEWO AG festgestellt.
Nach aktueller Prüfung des Prospektmaterials ergibt sich jedoch folgender, rein rechtlicher Hinweis:
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Fehlende Prospektbilligung der BaFin:
In beiden Prospekten fehlt eine zwingend notwendige Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wie sie für öffentliche Angebote in Deutschland regelmäßig erforderlich ist (§ 3 WpPG a.F., heute § 5 WpPG). -
Erhebliche Transparenzdefizite:
Die Prospekte enthalten keine testierten Jahresabschlüsse, keine verbindliche Mittelverwendungsplanung und nur sehr pauschale Risikohinweise. Das ist nach deutscher Anleger- und Gerichtspraxis unüblich und kann eine ordnungsgemäße Anlageentscheidung erheblich erschweren. -
Risiken für Anleger:
Neben einem ausdrücklich erwähnten Totalverlustrisiko weisen die Partizipationsscheine ein ungewöhnliches Verhältnis von Chancen und Risiken auf.
Die Ausgabe von weitreichend ausgestalteten Genussscheinen zugunsten Dritter könnte neue Anleger strukturell benachteiligen.
Was bedeutet das für Anleger?
Betroffene oder interessierte Anleger sollten sich des bestehenden Risikos bewusst sein. Nach hiesiger Rechtsauffassung könnte für bereits investierte Anleger ein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückabwicklung oder Schadensersatz bestehen, sofern ein Gericht einen Prospektmangel feststellen würde (§ 9 WpPG a.F., §§ 280, 311 BGB).
Rat an betroffene Anleger
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Lassen Sie Ihre Beteiligung von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.
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Vorsicht bei weiteren Zeichnungsangeboten ohne BaFin-Billigung.
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Dokumentieren Sie sämtliche Unterlagen.
Ebenso fragwürdiges Angebot
Aktien der MABEWO HOLDING SE samt BAFIN – WARNUNG
Fragen & Fristen
Für alle, die Fragen oder Bedenken haben, bietet RA Jens Reime eine kostenfreie Hotline unter der Nummer
0800 72 73 463
an. Dies soll den Anlegern die Möglichkeit geben, sich fundierte Informationen zu beschaffen und die richtigen Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.
Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.
Was ist nun zu tun?
Wir prüfen Ihre Dokumente (Zeichnungsscheine) vor Mandatserteilung kostenfrei!
Wir benötigen von Ihnen später auch die Daten zur Rechtsschutzversicherung.
REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei
Wir vertreten und beraten Betroffene und haben uns zu den Hintergründen eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.
Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
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