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    Home » Lynxmarket – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
    Rechtsformen

    Lynxmarket – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

    adminBy adminJuli 1, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Die Internethandelsplattform Lynxmarket bietet auf ihrer Homepage unter der Domain lynxmarket.org u. a. den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) sowie den Handel mit Währungspaaren (Forex) an, wobei die Firma lediglich unter der Emailadresse: support@lynxmarket.org erreichbar ist.

    Andere Kontaktmöglichkeiten gibt es nicht.

    Überprüft man den Internetauftritt der Firma Lynxmarket genauer, dann kann man nach einer sorgfältigen Überprüfung des Inhalts der Webseite Anlegern nur dringend empfehlen, von Handelsgeschäften über die Handelsplattform Lynxmarket Abstand zu nehmen.

    Die Webseite weist viele Auffälligkeiten auf, die dafür sprechen, dass es sich um eine unseriöse, wenn nicht sogar betrügerische Internethandelsplattform handelt.

    Zunächst einmal fehlt ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis darauf, wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform Lynxmarket ist – entsprechende Handelsplattformen werden üblicherweise von Betreibergesellschaften gehalten -, in welcher Rechtsform die Firma Lynxmarket betrieben wird, in welchem Unternehmensregister sie eingetragen ist und wer die vertretungsberechtigten Organe der Handelsplattform Lynxmarket oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft sind.

    Das entsprechende Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben und zwingend erforderlich.

    Unabhängig davon findet sich auf der Webseite auch nirgends ein Hinweis, ob die Firma Lynxmarket über eine Genehmigung einer staatlichen Aufsichtsbehörde verfügt, über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten und Finanzdienstleistungen zu erbringen. Seriöse Internethandelsplattformen verfügen über eine entsprechende Genehmigung und sind reguliert. Üblicherweise machen Plattformen, die über eine entsprechende Regulierung verfügen, auch entsprechende Angaben auf ihrer Webseite zur Regulierung.

    Das unseriöse Treiben der Handelsplattform Lynxmarket ist auch der deutschen Finanzmarktaufsichtsbehörde – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – nicht verborgen geblieben. Die BaFin warnte vor Angeboten auf der Webseite lynxmarket.org. Nach Erkenntnissen der BaFin werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Laut BaFin tritt der Betreiber auf der Webseite lediglich unter der Bezeichnung „Lynxmarket“ auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er macht auch keinerlei Angaben zu seinem Geschäftssitz.

    Die Firma Lynxmarket handelt deshalb in Deutschland unreguliert und unautorisiert und verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

    Bei einem entsprechenden Verstoß handelt es sich auch um keine bloße Ordnungswidrigkeit oder um ein Kavaliersdelikt. Verantwortliche von Plattformen, die unreguliert agieren, können gemäß § 54 KWG sogar zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden.



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