Die Website lottogewinn.de klingt zunächst harmlos – als gehe es um legale Gewinnspiele oder Lotto-Services. Doch tatsächlich geraten immer mehr Bürger ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Der Vorwurf: Beteiligung an illegalem Glücksspiel.
Wenn auch Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, ist schnelles und besonnenes Handeln gefragt. In diesem Artikel erfahren Sie, was hinter dem Vorwurf steckt, welche Strafen drohen – und wie ich Sie als Strafverteidigerin effektiv verteidige.
🕵️♂️ Was ist „Lottogewinn.de“ – und warum wird ermittelt?
Bei lottogewinn.de oder ähnlich lautenden Websites handelt es sich laut Ermittlungsbehörden oft nicht um staatlich lizenzierte Lotto-Angebote, sondern um nicht erlaubte Spielvermittler oder Betreiber aus dem Ausland – teilweise mit Verbindung zu Callcenter-Masche oder Abo-Fallen (Schwarze Lotterien).
Die Vorwürfe betreffen:
-
Teilnahme an nicht erlaubtem Glücksspiel
-
Zahlungen an illegale Glücksspielanbieter
-
ggf. sogar Geldwäsche-Vorwürfe bei hohen Beträgen
Zunehmend werden Nutzer dieser Seiten über Zahlungsdienstleister (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Paypal etc.) ermittelt, da Behörden Transaktionen und IP-Adressen auswerten.
⚖️ Ist die Teilnahme an Lottogewinn.de strafbar?
Ja – unter bestimmten Umständen. Nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ist die Teilnahme an nicht erlaubten (illegalen) Online-Glücksspielen untersagt. Wer dies dennoch tut, kann sich nach dem Strafgesetzbuch (§ 285 StGB) strafbar machen.
▶️ § 285 StGB – Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
„Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel beteiligt, das ohne behördliche Erlaubnis veranstaltet wird, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft.“
Voraussetzung:
🎯 Woran erkenne ich eine illegale „schwarze Lotterie“?
Illegale oder sogenannte „schwarze Lotterien“ tarnen sich oft als seriöse Online-Dienste, betreiben aber Glücksspiel ohne behördliche Genehmigung in Deutschland. Als Laie ist es schwer, diese Angebote sofort zu erkennen. Dennoch gibt es klare Warnsignale, auf die Sie achten sollten:
🔹 Keine deutsche Lizenz:
Legal operierende Anbieter benötigen eine gültige Erlaubnis nach dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag. Prüfen Sie, ob das Unternehmen im offiziellen Länder-Glücksspielregister gelistet ist (z. B. unter www.gluecksspiel-behoerde.de).
🔹 Anbieter sitzt im Ausland:
Viele schwarze Lotterien haben ihren Sitz in Malta, Zypern oder Karibikstaaten – oft ein deutliches Indiz für fehlende Zulassung in Deutschland.
🔹 Undurchsichtige Geschäftsbedingungen:
Wenn die AGB schwer verständlich sind oder keine klare Identität des Betreibers erkennbar ist, sollten Sie Abstand nehmen.
🔹 Zahlung nur per Kreditkarte oder dubiose Drittanbieter:
Seriöse Lottoanbieter bieten sichere Zahlungswege und informieren transparent über Kosten. Viele illegale Anbieter nutzen hingegen Abo-Fallen oder ziehen Gelder ohne Zustimmung ein.
🔹 Versprechen unrealistisch hoher Gewinne ohne Einsatznachweis:
„Garantierte Millionengewinne“ oder „Ihre Losnummer hat gewonnen“ – ohne dass Sie je gespielt haben? Das ist ein typisches Lockmittel illegaler Anbieter.
🚨 Was bedeutet die Vorladung konkret?
Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung oder ein Anhörungsschreiben erhalten haben, sind Sie nicht als Zeuge, sondern als Beschuldigter geladen. Das bedeutet:
-
Es liegt ein Anfangsverdacht einer Straftat gegen Sie vor.
-
Sie sind nicht verpflichtet, zu erscheinen oder auszusagen!
-
Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden.
🛑 Schweigen ist Gold – Aussage nur mit Anwalt
Als Strafverteidigerin rate ich dringend:
✅ Keine Aussage ohne anwaltliche Rücksprache.
✅ Nicht zur Vorladung erscheinen – das ist Ihr gutes Recht.
✅ Lassen Sie durch mich Akteneinsicht nehmen, bevor überhaupt über eine Verteidigung entschieden wird.
Ziel meiner Arbeit:
-
Einstellung des Verfahrens (§ 170 Abs. 2 StPO oder § 153 StPO)
-
Vermeidung von Eintrag im Bundeszentralregister
-
Schutz vor finanziellen Forderungen oder Rückforderungen durch Zahlungsdienste
🔐 Strafen und Konsequenzen – was droht wirklich?
Je nach Umfang der Teilnahme und Zahlungsbeträgen:
Tatbestand | Mögliche Folge |
---|---|
Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285 StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten |
Ermittlungsverfahren | Hausdurchsuchung (bei Verdacht auf Geldwäsche) |
Zahlungsrückforderungen | Rückbuchungen, Zivilklagen der Anbieter |
Einziehung von „Gewinnen“ | Falls Geld ausgezahlt wurde |
Führungszeugnis-Eintrag | Bei Verurteilung über 90 Tagessätze |
🧾 Häufige Fragen von Betroffenen
❓ Ich dachte, das wäre legales Lotto?
Die Anbieter wirken auf den ersten Blick seriös – viele nutzen gezielte Werbung oder Nachahmung offizieller Lotto-Webseiten. Doch ohne deutsche Lizenz ist das Angebot illegal.
❓ Was, wenn ich nur kleine Beträge gezahlt habe?
Auch Kleinstbeträge (z. B. 20 € oder 40 €) können zu einem Verfahren führen. Die Strafbarkeit hängt nicht vom Betrag, sondern vom Teilnahmeverhalten und der Rechtslage des Anbieters ab.
👩⚖️ Strafverteidigung – was ich für Sie tue:
Als Strafverteidigerin biete ich Ihnen:
✅ Schnelle Hilfe nach Erhalt einer Vorladung
✅ Umfassende Akteneinsicht und Verteidigungsstrategie
✅ Antrag auf Einstellung des Verfahrens
✅ Schutz vor Rufschädigung und rechtlichen Folgen
📌 Fazit: Jetzt handeln – bevor es zu spät ist
Wenn Sie eine Vorladung wegen Beteiligung an illegalem Glücksspiel im Zusammenhang mit lottogewinn.de oder ähnlichen Angeboten erhalten haben, sollten Sie keinesfalls leichtfertig reagieren.
Schweigen Sie – und wenden Sie sich an eine Strafverteidigerin. Ich übernehme die Kommunikation mit den Behörden, kläre die Sachlage und schütze Ihre Rechte.
📞 Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin. Diskret. Kompetent. Bundesweit.
Mehr Info´s erhalten Sie auf meiner Website: www.kanzlei-pavlic.de