Das LG Leipzig hat einem Facebook-Nutzer 5.000 Euro Schadensersatz wegen DSGVO-Verstößen zugesprochen (Az. 05 O 2351/23). Der Nutzer hatte gegen den US-Big-Tech-Konzern geklagt, da dieser mithilfe seiner selbstentwickelten “Meta Business Tools” fast nahezu alle Bewegungen seiner Nutzer im Internet und auf Apps ausspähen kann. Dazu müssen die Nutzer nicht einmal bei Facebook oder Instagram eingeloggt sein.
Das Verfahren führte die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen aus Berlin. Sie ist bei dem Thema “Meta-Überwachungsskandal” bundesweit federführend und hat hier bereits über 400 verbraucherfreundliche Urteile erstritten.
Der Meta-Konzern bietet seine selbstentwickelten „Meta Business Tools“ für Drittseiten an. Das bedeutet, dass Webseiten- und Appbetreiber diese Tools installieren können, wodurch alle Spuren, die ein Nutzer auf ebenjenen Seiten und Apps hinterlässt (Klicks, Suchen, Käufe usw.), an Meta übermittelt werden. Meta sammelt und speichert dieses Internet-Nutzerverhalten auf Servern in Drittstaaten wie den USA.
Die „Meta Business Tools“ werden weltweit von Unternehmen aller Art genutzt, um beispielsweise die Reichweite zu verbessern, Menschen zu erreichen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen nutzen oder sich dafür interessieren könnten, oder um die Effektivität von Werbekampagnen zu analysieren. Meta kann also jederzeit jeden Nutzer individuell erkennen, sobald sich dieser auf den betreffenden Webseiten und Apps bewegt. Dazu muss der Nutzer nicht einmal bei Facebook oder Instagram eingeloggt sein. Jedoch ist eine derartige Verarbeitung von personenbezogenen Daten laut DSGVO rechtswidrig.
Deshalb verurteilte das LG Leipzig den Meta-Konzern nun zur Zahlung von 5.000 Euro Schadensersatz an den Kläger. Das Gericht begründete die Höhe des Schadensersatzes damit, »dass Meta mit seinen Business Tools massiv gegen europarechtlichen Datenschutz verstößt, die personenbezogenen Daten zu einem Profiling der Nutzer von Facebook verarbeitet und Meta mit dem Geschäftsmodell der personalisierten Werbung Milliardengewinne einfährt«.
Das LG Leipzig folgte unserer Argumentation und verzichtete auf eine informatorische Anhörung des Klägers. Bei dieser wären keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten gewesen, die über die Mitteilung des im Allgemeinen eher diffusen Gefühls des Datenverlusts und der Verunsicherung hinausgingen, so das Gericht. »Denn es ist ja gerade das Problem der Klagepartei und auch des Gerichts, festzustellen, was konkret Meta mit den Daten macht und noch vorhat. Das Gericht stellt deshalb für eine Mindestentschädigung von 5.000 Euro auf die allgemeine Betroffenheit des aufmerksamen und verständigen »Durchschnitts«-Betroffenen im Sinne der DSGVO ab«, heißt es seitens der Leipziger Richter.
Diese unterstrichen auch in ihrem Urteil, dass sie sich der Folgen ihrer Entscheidung bewusst seien. Auch wenn diese dazu führen könnte, »dass viele Facebook-Nutzer Klage erheben, ohne einen individuellen Schaden explizit darzulegen, widerspricht dies nicht den gesetzgeberischen Zielen der DSGVO, gerade auch mittels Private Enforcement den Datenschutz vor Zivilgerichten und damit jenseits rein behördlicher Maßnahmen effektiv durchzusetzen«, so die Richter.
Rechtsanwalt Max Baumeister von der Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen: »Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass jedem der über 50 Millionen Nutzern von Facebook und Instagram in Deutschland ein Schadenersatzanspruch von mindestens 5.000 Euro zusteht. Spätestens seit 2023 steht laut EUGH fest, dass die Überwachungstechniken der Meta Business Tools illegal sind. Die Nutzer haben die Kontrolle darüber verloren, was der Konzern mit den Daten macht, was er über den Nutzer weiß und mit wem er dieses Wissen teilt.«
»Mit den Meta Business Tools ist eine vollkommene Überwachung und Ausspähung des Privatlebens der Nutzer möglich. Durch das aufgezeichnete Internet-Nutzerverhalten erhält Meta höchstpersönliche Daten wie etwa zu Gesundheit, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Und Meta kann die gesammelten Daten nutzen, um Meinungsbildung oder Kaufverhalten zu beeinflussen. Ein System, das sich mit jedem Datensatz weiter festigt.«
Die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen geht deutschlandweit als erste Kanzlei gegen den Meta-Überwachungsskandal vor. Wir kämpfen seit 2023 dafür, dass Meta seine illegale Geschäftspraxis stoppen muss – jeden illegalen Datenzugriff, jede illegale Speicherung, jegliche Überwachung. Wir fordern für Facebook- und Instagram-Nutzer die Unterlassung der Datensammlung und -speicherung, die Löschung aller gesammelten und gespeicherten Daten sowie Schadensersatz von Meta.
Zum Thema “Meta-Überwachungsskandal” haben wir bereits mehr als 400 verbraucherfreundliche Urteile erstritten. Gerichte in der ganzen Republik sprechen vierstellige Schadensersatzbeträge zu, so zum Beispiel auch das LG Berlin, das LG Hamburg, das LG München, das LG Köln, das LG Frankfurt am Main oder das LG Stuttgart.
Mehr Infos finden Sie unter www.baumeister-kollegen.de/meta-ueberwachungsskandal/