1. Intransparente Scores – konkrete Nachteile
Die Klägerin hatte sich gegen die automatisierte Erstellung und Übermittlung von Schufa-Score-Werten gewehrt. Das LG Bayreuth entschied nun: Diese Praxis verletzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Art. 22 und Art. 15. Die Entscheidung des Landgerichts Bayreuth unterstreicht die Bedeutung datenschutzrechtlicher Transparenz und individueller Kontrolle bei SCHUFA Scorewerten. Sie zeigt exemplarisch, dass Unternehmen, die Bonitätsbewertungen vornehmen, hohe Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit t solcher Prozesse erfüllen müssen – insbesondere dann, wenn diese Entscheidungen spürbare Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten einer betroffenen Person haben.
Zugleich macht das Urteil deutlich, dass Betroffene nicht nur ein Recht auf Auskunft über die verwendeten Daten haben, sondern auch darauf, in verständlicher Weise nachvollziehen zu können, wie diese Daten zur Bewertung verarbeitet und gewichtet wurden. Fehlt es an dieser Transparenz und einer wirksamen rechtlichen Grundlage, kann dies einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht darstellen – mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen, etwa in Form von Schadensersatzansprüchen.
2. SCHUFA spricht von „Mindermeinung“ – zu Unrecht?
Die SCHUFA wiegelt ab: Es handele sich um eine „Mindermeinung“, zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte hätten angeblich anders entschieden. Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich oft: Die von der SCHUFA zitierten Urteile betreffen häufig völlig anders gelagerte Sachverhalte, vorläufige Eilverfahren oder weichen deutlich im rechtlichen Prüfungsmaßstab ab. Pauschale Verweise auf eine „herrschende Meinung“ dienen eher der Verteidigung des eigenen Geschäftsmodells als einer differenzierten juristischen Auseinandersetzung.
3. Der EuGH hat gesprochen – Auskunfteien müssen erklären
Spätestens seit dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 27. Februar 2025 (C-203/22) ist die Richtung eindeutig: Auskunfteien müssen betroffenen Personen erklären, wie ein Score zustande kommt. Der bisherige Hinweis auf „statistische Verfahren“ genügt nicht mehr. Das Urteil des LG Bayreuth setzt diese Rechtsprechung konsequent um – und reiht sich in die jüngere Rechtsprechung ein, die die Rechte der Verbraucher stärken.
4. Fazit: Wichtiger Schritt für mehr Transparenz
Das Urteil des LG Bayreuth ist ein gutes Signal. Es verweist die SCHUFA in ihre Schranken und zeigt: Intransparente Geschäftsmodelle, die tief in die wirtschaftliche Lebensgestaltung von Millionen Menschen eingreifen, sind mit der DSGVO nicht vereinbar. Auch wenn die SCHUFA Berufung angekündigt hat – der Trend in der Rechtsprechung ist absehbar: Der Druck auf die SCHUFA wächst, und mit ihm die Chancen auf mehr Fairness für Verbraucher.
Diese Rechtsposition vertreten wir bereits seit Langem konsequent und verteidigen unsere Mandantinnen und Mandanten bundesweit gegen unzulässige und intransparente Scoring-Praktiken. Die Entscheidung des LG Bayreuth bestätigt unsere Einschätzung in zentralen Punkten.
5. Unser Ansatz: individuell statt pauschal
Pauschalisierte Massenverfahren, wie sie zunehmend angeboten werden, wirken auf den ersten Blick einfach und bequem – bei sensiblen Themen wie der eigenen Kreditwürdigkeit sind sie jedoch der falsche Ansatz. Jede SCHUFA-Auskunft, jede Bonitätsbewertung und jede Auswirkung auf das wirtschaftliche Leben ist individuell. Wer sich allein auf standardisierte Schreiben oder automatisierte Verfahren verlässt, riskiert nicht nur eine verzögerte oder gescheiterte Löschung, sondern auch Nachteile für seine finanzielle Handlungsfähigkeit. Eine wirksame Verteidigung gegen unzulässige Scoring-Praktiken erfordert daher eine fundierte, auf den Einzelfall zugeschnittene Strategie – keine Lösung von der Stange.
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Wir beraten Sie transparent und fachlich fundiert, mit realistischem Blick auf die Erfolgsaussichten – und setzen Ihre Ansprüche, wenn nötig, auch konsequent vor Gericht durch.
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