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    Home » Landkreis Göttingen, Gem. Hann. Münden, auf der BAB 7, km 290,000, Rtg. Göttingen- ​Fehleranfälliges Messsystem!
    Rechtsformen

    Landkreis Göttingen, Gem. Hann. Münden, auf der BAB 7, km 290,000, Rtg. Göttingen- ​Fehleranfälliges Messsystem!

    adminBy adminMai 26, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Die Messstelle bei Kilometer 290,000 auf der Bundesautobahn 7 in Fahrtrichtung Göttingen, gelegen in der Gemeinde Hann. Münden im Landkreis Göttingen, zählt zu den regelmäßig kontrollierten Streckenabschnitten in Südniedersachsen. An dieser Stelle wird die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h durch die Bußgeldstelle des Landkreises Göttingen überwacht. Eingesetzt wird hierbei ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed, ein System, das zwar technisch hochentwickelt ist, aber gleichzeitig als besonders fehleranfällig gilt.

    Gerade an dieser Messstelle bestehen überdurchschnittlich gute Erfolgsaussichten für Betroffene, die gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen – vor allem dann, wenn sie sich durch einen spezialisierten Anwalt vertreten lassen.

    Wie PoliScan Speed arbeitet – und wo die Probleme beginnen

    Das PoliScan Speed-System funktioniert über die Aussendung von Laserimpulsen, die einen rund 75 Meter langen Bereich der Fahrbahn abdecken. Fahrzeuge, die sich durch diesen Bereich bewegen, reflektieren die Impulse. Der Sensor des Geräts nimmt die zurückgesendeten Signale auf und ermittelt daraus mithilfe einer Weg-Zeit-Berechnung die Geschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs.

    In der Theorie klingt dieses Verfahren nachvollziehbar. In der Praxis jedoch kommt es durch physikalisch-technische Faktoren zu gravierenden Fehlern. Die Länge des Messbereichs verursacht eine Auffächerung der ausgesandten Signale. Diese Auffächerung bedeutet, dass die Laserstrahlen sich unkontrolliert ausbreiten, was wiederum zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale führt. Das Ergebnis sind ungenaue oder gar komplett fehlerhafte Messdaten – in der Praxis ist rund jede zweite Messung fehlerhaft.

    Noch problematischer wird es, wenn sich mehr als ein Fahrzeug gleichzeitig im Messbereich befindet. In solchen Fällen ist die Objekterfassung durch das Gerät oft so gestört, dass nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Dies ist besonders relevant für das gerichtliche Verfahren: Denn wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass das auf dem Beweisfoto abgebildete Fahrzeug auch das gemessene ist, darf der Bußgeldbescheid nicht aufrechterhalten werden.

    Auch der korrekte Aufbau des Messgeräts spielt eine zentrale Rolle. Der Sensor muss exakt rechtwinklig zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Bereits minimale Abweichungen führen dazu, dass zu hohe Geschwindigkeiten gemessen werden. Leider zeigt die Praxis, dass dieser Aufbaufehler häufig vorkommt.

    Hinzu kommen formale Fehler, die ebenfalls zur Unverwertbarkeit führen können: Fehlt in der Bußgeldakte der Schulungsnachweis der eingesetzten Messbeamten, darf das Messergebnis nicht verwertet werden. Ist zudem die Eichung des Geräts abgelaufen, wird die gesamte Messreihe für nichtig erklärt. So entschied auch das AG Mannheim mit Urteil vom 29.03.2019, Az. 21 OWi 509 Js 35740/18, wonach bei fehlender Geräteeichung kein gültiger Messwert vorliegt.

    Warum sich ein Einspruch besonders lohnt – mit Rechtsanwalt Andreas Junge

    Gerade an dieser Messstelle auf der BAB 7 in Richtung Göttingen lohnt sich ein Einspruch in vielen Fällen. Die Vielzahl an bekannten Fehlerquellen, die dokumentierten Probleme bei der Zuordnung von Fahrzeugen und die oft mangelhafte Protokollierung bieten eine hervorragende Ausgangslage für eine erfolgreiche Verteidigung.

    Rechtsanwalt Andreas Junge, seit vielen Jahren bundesweit auf das Verkehrsrecht spezialisiert, ist ein ausgewiesener Experte für Einsprüche gegen Messungen mit dem PoliScan Speed-System. Er kennt die technischen Schwachstellen genau und arbeitet regelmäßig mit TÜV-zertifizierten Sachverständigen, die in der Lage sind, die Fehler in den Messungen gerichtsfest nachzuweisen. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt oder enden mit einer erheblichen Reduzierung des Bußgeldes.

    Für Mandantinnen und Mandanten mit bestehender Rechtsschutzversicherung ist die Beauftragung von Rechtsanwalt Junge besonders unkompliziert: Es entstehen keinerlei Kosten, selbst wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde – denn diese wird von ihm nicht geltend gemacht. So erhalten Betroffene kompetente und erfahrene Unterstützung ganz ohne finanzielles Risiko.

    Kontaktaufnahme – direkt, diskret und effektiv

    Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte umgehend handeln. Für die Kontaktaufnahme zu Rechtsanwalt Andreas Junge stehen verschiedene komfortable Wege zur Verfügung:

    • Über anwalt.de: Das Kontaktformular auf anwalt.de/andreas-junge bietet die Möglichkeit, Ihre Unterlagen direkt hochzuladen und eine schnelle Ersteinschätzung zu erhalten. anwalt.de stellt außerdem Bewertungen anderer Mandanten und eine transparente Übersicht über die anwaltliche Tätigkeit bereit – für maximale Sicherheit und Vertrauen.

    • Per E-Mail: Über junge@jhb.legal können Sie Ihre Unterlagen direkt an Rechtsanwalt Junge senden und individuelle Fragen stellen.

    • Telefonisch: Unter der Kanzleinummer 030 398 390 32 steht Ihnen das Sekretariat für Rückfragen zur Verfügung.

    • Bei dringenden Anliegen: Auch außerhalb der üblichen Bürozeiten ist Rechtsanwalt Junge unter der Nummer 0179 234 6907 erreichbar.

    Verlassen Sie sich auf Kompetenz, Erfahrung und Durchsetzungsstärke. Mit Rechtsanwalt Andreas Junge haben Sie einen der erfahrensten und erfolgreichsten Verteidiger im Verkehrsrecht an Ihrer Seite – bundesweit tätig, technisch versiert und engagiert für Ihre Rechte. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei der Messstelle auf der BAB 7 bei Hann. Münden ist oft nicht nur sinnvoll, sondern in vielen Fällen auch erfolgreich.



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