Der Beklagte, ein Mitglied des Deutschen Bundestages, beschäftigte sechs Mitarbeiter, darunter den Kläger als wissenschaftlichen Mitarbeiter. Ein Änderungsvertrag von August 2020 verringerte die Arbeitszeit des Klägers auf 22 Stunden, wodurch er nicht mehr als Büroleiter tätig war. Nach einem Facebook-Eintrag, der den Kläger als Büroleiter absetzte, bat dieser den Beklagten, den Eintrag löschen zu lassen. Dies führte zu einem Streitgespräch, bei dem der Kläger behauptet, ihm sei aufgrund dieser Bitte gekündigt worden.
Klage wegen Maßregelungsverbot
Der Kläger erhob Klage gegen die Kündigung unter Berufung auf das Maßregelungsverbot nach § 612a BGB. Er argumentierte, dass die Kündigung aufgrund seiner zulässigen Rechtsausübung, den Beklagten zu einer Intervention gegen den Mitarbeiter zu bitten, erfolgt sei.
Entscheidung des LArbG Mainz
Das Landesarbeitsgericht Mainz (LArbG Mainz, Urteil vom 14.07.2022, 2 Sa 316/21) wies die Klage ab und entschied, dass die Kündigung nicht gegen das Maßregelungsverbot nach § 612a BGB verstößt und das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Die Beweisaufnahme ergab keinen kausalen Zusammenhang zwischen der zulässigen Rechtsausübung des Klägers und der Kündigung. Der Kläger konnte die erforderliche Beweislast nicht erfüllen, und die Aussagen der Zeugen waren unergiebig.
Fazit
Nach § 612a BGB darf ein Arbeitnehmer nicht wegen der Ausübung seiner Rechte benachteiligt werden. Eine Kündigung kann eine solche Benachteiligung darstellen. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass der Arbeitnehmer die Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen der benachteiligenden Maßnahme und der zulässigen Rechtsausübung trägt.
Auch wenn in dieser Entscheidung die Klage abgewiesen wurde, haben wir in der Praxis schon öfter erlebt, dass das Maßregelungsverbot ein durchaus scharfes Schwert sein kann, welches Datum zum Kündigungsschutz, auch bei nicht Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes führt.
Bei Fragen rund um das Thema Kündigung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Matthias Baring ist Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bochum und Umgebung.