Verlängerung und Kündigungsfristen
Das deutsche Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer durch gestaffelte Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB. Die Kündigungsfristen verlängern sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit, was bedeutet, dass langjährige Mitarbeiter einen erhöhten Kündigungsschutz genießen. Bei einer Vertragsverlängerung wird die Dauer der bisherigen Beschäftigung in der Regel angerechnet, sodass die Kündigungsfrist nicht neu beginnt, sondern auf der bisherigen Betriebszugehörigkeit basiert.
Besonderheiten bei Vertragsneugestaltung
Eine Verlängerung ist nicht mit einem Neuabschluss zu verwechseln. Wenn der Arbeitgeber nach Ablauf des befristeten Vertrags einen völlig neuen Vertrag mit abweichenden Konditionen aufsetzt, könnte dies als Neuabschluss gewertet werden. In diesem Fall beginnt die Betriebszugehörigkeit von vorne, was sich negativ auf die Kündigungsfristen auswirken kann.
Zudem gilt es zu beachten, dass eine Verlängerung nur dann wirksam ist, wenn sie schriftlich erfolgt und rechtzeitig vor Ablauf des bestehenden Vertrags vereinbart wird. Andernfalls endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem ursprünglichen Vertragsende.